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Laura Knechtel
Laura Knechtel

veröffentlicht am: 28.06.2023

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Versorger dürfen bald wieder Boni über 50 Euro anbieten, wenn ihre Arbeitspreise unter der Strom- oder Gaspreisbremse liegen. Dies öffnet den Wettbewerb um Neukunden neu, da die Energiepreise seit ihrem Höchststand 2022 stark gesunken sind. Verbraucher sollten jedoch bei Bonusangeboten genau auf Grund- und Arbeitspreise achten, um versteckte Kosten zu vermeiden. Für Kunden im Grundversorgungstarif lohnt sich ein Wechsel besonders, da die Kündigungsfrist nur zwei Wochen beträgt. Experten erwarten, dass die Bonuszahlungen den Markt bald attraktiver machen, dennoch sind auch die aktuellen Tarife bereits günstig.

Kleine Änderung mit großer Wirkung. Bald können Versorger, die Arbeitspreise unter der Strom- oder Gaspreisbremse anbieten, wieder mit attraktiven Bonuszahlungen über 50 Euro werben. Wir erklären, was das für Sie bedeutet – und worauf Sie bei kommenden Bonuszahlungen achten sollten.

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Änderungen bei den Gesetzen zur Strom- und Gaspreisbremse

Bereits im Mai 2023 hatte der Bundestag einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze veröffentlicht. Am 23. Juni 2023 wurde dem Entwurf stattgegeben.

Eine kleine, aber sowohl für Versorger als auch für Sie wichtige Änderung: Wer Arbeitspreise unter der Strom- und Gaspreisbremse anbietet, darf wieder Vergünstigungen oder Zugaben über 50 Euro anbieten.

Wettbewerb um neue Kundschaft wieder eröffnet

Die Änderung ist etwa im Paragraph 12 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse zu finden. Dabei wird nach dem Wort „schließt“ der folgende Absatz um „und der zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 16 Absatz 3 vorsieht“ ergänzt: „Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen darf im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Belieferung eines Letztverbrauchers mit Strom, den er im Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 3 schließt, weder unmittelbare noch mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben gewähren, die insgesamt einen Wert von 50 Euro oder, sofern eine Zugabe der Energieeinsparung oder der Erhöhung der Energieeffizienz dient, 100 Euro pro Netzentnahmestelle des Letztverbrauchers, die das Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert, überschreiten.“

Eine ähnliche Änderung ist für das Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz vorgesehen. Da seit Anfang des Jahres immer mehr Versorger Preise unter 40ct/kWh für Strom bzw. 12ct/kWh für Gas anbieten können, ist der Wettbewerb um Neukunden sozusagen wieder eröffnet.

Neukunden zahlen häufig weniger für ihren Stromvertrag als Bestandskunden, daher lohnt sich fast immer ein Wechsel. Auch die Preise für Neukunden sind 2022 deutlich gestiegen und hatten ihren höchstpunkt im Oktober 2022 bei 70,06 ct/kWh. Seit dem sinken die preise wieder, im Oktober 2024 lag der Preis bei 24,74 ct/kWh.

Bei Bonuszahlungen unbedingt auf Grund- und Arbeitspreise achten

Maximilian Both, Gründer und Geschäftsführer von WECHSELPILOT, beurteilt die Situation wie folgt: „Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher war der Markt durch die Bonusbremse transparent. Jetzt sind wieder hohe Vergütungen möglich. Dadurch können aber auch hohe Abschlagszahlungen und Arbeitspreise kaschiert werden. Es kann also wieder undurchsichtiger beim Tarifvergleich werden. Wir raten, bei attraktiven Bonuszahlungen genau auf den Grund- und Arbeitspreis zu achten.“

Nichtsdestotrotz lohnt sich das Wechseln dadurch umso mehr. Wer genau hinschaut, kann sich einen Tarif mit günstigen Preisen und hoher Bonuszahlung sichern – und so richtig sparen. „Wir erwarten hohe Bonuszahlungen von einem Großteil der Versorger, sobald das Gesetz verabschiedet ist“, sagt Both.

Verbraucher und Verbraucherinnen können jedoch entspannt abwarten, wie sich der Markt entwickelt. Für Haushalte im Grundversorgungstarif ist dies eine günstige Gelegenheit, da die Kündigungsfrist dort nur zwei Wochen beträgt. „Wir vermuten, dass die Konditionen mit der Zeit eher besser als schlechter werden.“

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Gesetzesänderung lässt noch auf sich warten – wechseln lohnt sich trotzdem schon

Haben Haushalte, die vor kurzem ihren Tarif gewechselt haben, nun einen schlechten Deal gemacht? „Nein“, beruhigt Both. „Es war weder für uns noch für Privatpersonen abzusehen, dass und wann diese Gesetzesänderung kommt. Aktuell sind die Angebote auf dem Energiemarkt auch ohne hohe Bonuszahlungen attraktiv für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer schon gewechselt hat, hat alles richtig gemacht.“