veröffentlicht am: 13.01.2025
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Für manche wird 2025 günstiger, für andere teurer. Die CO2-Steuer steigt, gleichzeitig sinkt die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken. Außerdem werden die Netzentgelte bundesweit angeglichen, wodurch Regionen mit hohen Netzentgelten deutlich entlastet werden. Außerdem neu: Stromanbieter müssen ab jetzt einen dynamischen Stromtarif anbieten und in einigen Haushalten wird ein Smart Meter Pflicht.
2025 bringt einige Veränderungen mit sich. Haushalte müssen sich auf neue Regelungen zu Förderungen und Stromzählern, neue Stromverträge und Änderungen bei Preisen und Steuern einstellen. Hier erfahren Sie, ob Sie von den Änderungen betroffen sind.
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Strom und Heizen in 2025
Die CO2-Steuer verteuert in 2025 fossile Energieträger wie Gas, Heizöl, Benzin und Diesel, was zu höheren Heiz- und Treibstoffkosten führt, während sich der Strompreis regional unterschiedlich entwickelt: In Gebieten mit bisher hohen Netzentgelten, wie im Norden und Teilen Bayerns, sinkt er, während er in anderen Regionen leicht steigt.
Photovoltaik und Wärmepumpen
Auch Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke lohnen sich in 2025 ein kleines Stück weniger, denn die Einspeisevergütung sinkt. Das gilt aber nur für die Haushalte, die eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen wollen. Für neue Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt ist die Einspeisevergütung 1 Prozent niedriger als im Vorjahr. Damit bekommen Haushalte also 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für Haushalte, die schon eine Photovoltaikanlage installiert haben, ändert sich nichts. Die bisherige feste Einspeisevergütung gilt nämlich für 20 Jahre.
Zur Förderung von Wärmepumpen gibt es keine großartigen Änderungen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der Kosten. Durch weitere Boni kann die Förderung auf bis zu 70 Prozent ansteigen. Wichtig ist aber, dass die Wärmepumpe an ein Smart-Meter-Gateway bzw. ein Smart Meter angeschlossen werden kann. Das ist die Voraussetzung, um einen Zuschuss durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude zu beantragen.

Regeln, Vorschriften und Änderungen in 2025
Ab 2023 beginnt der verpflichtende Einbau von Smart Metern für Haushalte mit einem Stromverbrauch von 6.000–100.000 kWh oder einer Photovoltaikanlage mit 7–100 kW Leistung, um unter anderem dynamische Stromtarife zu nutzen. Zudem gelten neue Emissionsgrenzwerte für Holz- und Kaminöfen, die ältere Modelle nachrüsten oder austauschen müssen, sofern sie die vorgegebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte nicht einhalten.
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Vorgezogene Bundestagswahl
Durch die vorgezogene Bundestagswahl ist unklar, welche Änderungen im Gebäudeenergiegesetz oder beim Ausbau erneuerbarer Energien noch erfolgen werden. Während das Heizungsgesetz seit 2024 gilt und Neubauten zu 65 % erneuerbare Energie für Heizungen nutzen müssen, bleibt der Ausbau von Windkraft besonders in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern stark hinter den Zielen zurück.