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Strom

Aufhebung der EEG-Umlage ab Juli: Kommt eine Entlastung?

11. März 2022

von Anne Härtling

Deutsche Haushalte sollen früher als geplant eine Entlastung bei den Stromkosten erhalten. Die für 2023 geplante Abschaffung der EEG-Umlage soll nun nach einem Beschluss der Bundesregierung bereits ab Juli 2022 gelten. Der Bundestag muss der Maßnahme noch zustimmen.

Deutsche Haushalte bekommen seit Anfang des Jahres die stark steigenden Preise für Strom und Gas zu spüren. Die europäischen und weltpolitischen Probleme verschärfen die Situation auf dem Energiemarkt zusätzlich. Um die rasanten Preissteigerungen abzufedern, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Abschaffung der EEG-Umlage vorangetrieben und um ein halbes Jahr nach vorn gezogen.

Die EEG-Umlage ist ein staatlich festgesetzter Stromkostenaufschlag, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vorangetrieben und finanziert wird. Derzeit liegt die EEG-Umlage mit 3,723 Cent pro Kilowattstunde bereits auf dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Die restlichen finanziellen Mittel werden schon jetzt aus dem Bundeshaushalt gespeist. In Zukunft werden die Haushalte keinen Anteil mehr zahlen und die Förderung der erneuerbaren Energien wird ausschließlich staatlich finanziert.

Die frühere Aufhebung der EEG-Umlage wird den Bund nach Angaben des Finanzministers Christian Lindner 6,6 Milliarden Euro kosten.

Wirkt die Maßnahme?

In der Vergangenheit wurden Senkungen von staatlichen Preisbestandteilen nur selten an die Verbraucher weitergegeben. Stromversorger haben die Preise in der Regel nicht nach unten angepasst, sondern nur nach oben. Es stellt sich für Verbraucher also die Frage, ob die frühere Aussetzung der EEG-Umlage ein zahnloser Tiger ist, oder ob die Haushalte tatsächlich entlastet werden.

Die Beschlussvorlage der Bundesregierung sieht vor, dass die Stromversorger zu einer Absenkung des Strompreises um den Betrag der weggefallenen EEG-Umlage verpflichtet werden. Wie genau eine solche Verpflichtung umgesetzt und kontrolliert werden kann, lässt die Bundesregierung bisher aber offen. Die Umsetzung bleibt damit abzuwarten.

Es sind weitere Maßnahmen notwendig

Verschiedene Stimmen loben den Vorstoß der Bundesregierung, verurteilen diesen aber auch als nicht weitreichend genug. Zusätzlich zur Entlastung über die EEG-Umlage sollte beispielweise die Mehrwertsteuer auf Strom von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Auch bei der Stromsteuer werden Entlastungen angeregt, da diese in Deutschland über dem europäischen Durchschnitt liegt.

Um auch die Preisentwicklungen auf dem Gas- und Ölmarkt abzufedern, werden staatliche Zuschüsse für einkommensschwächere Haushalte gefordert.

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