Kleine Änderung mit großer Wirkung. Bald können Versorger, die Arbeitspreise unter der Strom- oder Gaspreisbremse anbieten, wieder mit attraktiven Bonuszahlungen über 50 Euro werben. Wir erklären, was das für Sie bedeutet – und worauf Sie bei kommenden Bonuszahlungen achten sollten.
Bereits im Mai 2023 hatte der Bundestag einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze veröffentlicht. Am 23. Juni 2023 wurde dem Entwurf stattgegeben.
Eine kleine, aber sowohl für Versorger als auch für Sie wichtige Änderung: Wer Arbeitspreise unter der Strom- und Gaspreisbremse anbietet, darf wieder Vergünstigungen oder Zugaben über 50 Euro anbieten.
Die Änderung ist etwa im Paragraph 12 des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse zu finden. Dabei wird nach dem Wort „schließt“ der folgende Absatz um „und der zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 16 Absatz 3 vorsieht“ ergänzt: „Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen darf im Zusammenhang mit einem Vertrag über die Belieferung eines Letztverbrauchers mit Strom, den er im Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 3 schließt, weder unmittelbare noch mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben gewähren, die insgesamt einen Wert von 50 Euro oder, sofern eine Zugabe der Energieeinsparung oder der Erhöhung der Energieeffizienz dient, 100 Euro pro Netzentnahmestelle des Letztverbrauchers, die das Elektrizitätsversorgungsunternehmen beliefert, überschreiten.“
Eine ähnliche Änderung ist für das Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz vorgesehen. Da seit Anfang des Jahres immer mehr Versorger Preise unter 40ct/kWh für Strom bzw. 12ct/kWh für Gas anbieten können, ist der Wettbewerb um Neukund:innen sozusagen wieder eröffnet.
Maximilian Both, Gründer und Geschäftsführer von WECHSELPILOT, beurteilt die Situation wie folgt: „Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher war der Markt durch die Bonusbremse transparent. Jetzt sind wieder hohe Vergütungen möglich. Dadurch können aber auch hohe Abschlagszahlungen und Arbeitspreise kaschiert werden. Es kann also wieder undurchsichtiger beim Tarifvergleich werden. Wir raten, bei attraktiven Bonuszahlungen genau auf den Grund- und Arbeitspreis zu achten.“
Nichtsdestotrotz lohnt sich das Wechseln dadurch umso mehr. Wer genau hinschaut, kann sich einen Tarif mit günstigen Preisen und hoher Bonuszahlung sichern – und so richtig sparen. „Wir erwarten hohe Bonuszahlungen von einem Großteil der Versorger, sobald das Gesetz verabschiedet ist“, sagt Both.
Verbraucher und Verbraucherinnen können jedoch entspannt abwarten, wie sich der Markt entwickelt. Für Haushalte im Grundversorgungstarif ist dies eine günstige Gelegenheit, da die Kündigungsfrist dort nur zwei Wochen beträgt. „Wir vermuten, dass die Konditionen mit der Zeit eher besser als schlechter werden.“
Haben Haushalte, die vor kurzem ihren Tarif gewechselt haben, nun einen schlechten Deal gemacht? „Nein“, beruhigt Both. „Es war weder für uns noch für Privatpersonen abzusehen, dass und wann diese Gesetzesänderung kommt. Aktuell sind die Angebote auf dem Energiemarkt auch ohne hohe Bonuszahlungen attraktiv für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer schon gewechselt hat, hat alles richtig gemacht.“
Wer von dem Auf und Ab auf dem Energiemarkt verunsichert ist, aber endlich wieder Strom- und Gaskosten sparen möchte, ist bei WECHSELPILOT an der richtigen Adresse. Wir wechseln Sie jährlich in einen besseren Tarif, durch den Sie sparen, und kümmern uns um Ihren Vertrag.