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veröffentlicht am: 20.03.2023

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Trotz leichter Entspannung auf dem Strommarkt leiden viele Verbraucherinnen und Verbraucher unter Preiserhöhungen, oft sogar trotz Preisgarantie. Je nach Modell sind nicht alle Kostenbestandteile wie Steuern oder Netzentgelte abgedeckt. Prüfen Sie die AGB Ihres Vertrags und achten Sie darauf, dass Preiserhöhungen transparent, verständlich und fristgerecht mitgeteilt werden. Bei Zweifeln oder formalen Fehlern können Sie widersprechen, und auch bei wirksamen Erhöhungen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, um zu günstigeren Tarifen zu wechseln. Ein Vergleichsrechner hilft, Einsparpotenziale schnell zu erkennen.

Auch im neuen Jahr sind viele Verbraucher von Strompreiserhöhungen betroffen – das ist doppelt ärgerlich, schließlich sind die Preise ohnehin so hoch wie nie zuvor. Zwar hat sich die Marktlage im Vergleich zum Vorjahr bereits etwas entspannt, dennoch kämpfen viele Anbieter immer noch mit erhöhten Einkaufspreisen, die dann an die Kunden weitergegeben werden.

Was tun, wenn Ihnen eine Preiserhöhung ins Haus flattert? Wir verraten, was zu tun ist!

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Preiserhöhung trotz Preisgarantie: Geht das

Preiserhöhungen trotz Preisgarantie können rechtens sein, da viele Garantien nur bestimmte Preisbestandteile wie den Wettbewerbsanteil oder Netzentgelte abdecken, jedoch Steuern und Abgaben ausklammern. Prüfen Sie daher Ihre Vertragsbedingungen und achten Sie bei massiven Erhöhungen auf mögliche Unregelmäßigkeiten.

Die Grafik zeigt die bereits erläuterten Strompreisgarantien auf. Also die Bruttopreisgarantie, Nettopreisgarantie, Preisfixierung und Energiepreisgarantie.

Wann ist eine Preiserhöhung wirksam

Wenn ein Anbieter eine Preiserhöhung vornimmt, muss diese im Vertrag als Preisänderungsrecht festgelegt sein und transparent sowie rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vorher) mitgeteilt werden. Erfüllt der Anbieter diese Voraussetzungen nicht oder überschreitet die Erhöhung die vereinbarten Grenzen, können Kunden der Erhöhung widersprechen und von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

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Sonderkündigungsrecht: Darf ich bei einer Preiserhöhung kündigen

Dank des Sonderkündigungsrechts können Verbraucher bei einer Preiserhöhung ihren Vertrag sofort kündigen, ohne die regulären Kündigungsfristen einhalten zu müssen, solange keine bloße Weitergabe einer Steueränderung erfolgt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und es ist ratsam, den Postweg oder ein Einschreiben zu nutzen, um auf der sicheren Seite zu sein.