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veröffentlicht am: 25.04.2023

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Ein Anbieterwechsel dauert meist 3–4 Wochen und verläuft reibungslos. Ablehnungen durch Versorger treten selten auf, etwa wegen zu früher Anfragen, falscher Daten oder mangelnder Bonität. Prüfen Sie Fristen und Angaben sorgfältig, um Probleme zu vermeiden. Kommt es dennoch zu einer Absage, kann der Wechsel später erneut angestoßen werden. Bei Insolvenz oder Absagen springt der Grundversorger ein, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen ist. Aktuell ist die Marktstabilität hoch, und Strompreise für Neukunden sind deutlich gesunken.

Wenn Sie selbst oder wir für Sie Ihren Stromvertrag wechseln, läuft in der Regel alles reibungslos. Nach der Kündigung des alten Anbieters zum Ende der Vertragslaufzeit wird ein Tarifvergleich durchgeführt und ein Vertrag abgeschlossen. Ein Wechselprozess dauert in der Regel drei bis vier Wochen und geht ohne große Komplikationen vonstatten.

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Versorger den Wechsel von seiner Seite ablehnt. Warum das passieren kann und wie Sie dann reagieren sollten, erklären wir Ihnen hier.

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3 Gründe, aus denen ein Versorger Nein zu Ihnen sagen kann

Vor der Energiekrise gab es eine Zeit, in der vermehrt Kunden ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden sind. Damals stand im Raum, dass Versorgungsunternehmen Vielwechsler aussortieren, die nach dem ersten Vertragsjahr wieder zu einem anderen Anbieter wechseln.

Mittlerweile ist das nicht mehr so und fast alle Ablehnungen sind objektiv begründbar. Die meisten Ablehnungen hängen damit zusammen, dass Fristen falsch berechnet sind oder Daten inkorrekt angegeben werden.

1) Sie möchten zu früh wechseln

Ein frühzeitiger Wechsel des Energieversorgers ist zwar möglich, kann jedoch abgelehnt werden, wenn der neue Vertrag zu weit in der Zukunft liegt, da Anbieter die zukünftige Marktentwicklung nicht immer kalkulieren können. Oftmals sind Mindestvertragslaufzeiten von 12 bis 24 Monaten zu beachten, und ein Wechsel muss rechtzeitig angestoßen werden, um nicht in die teure Grundversorgung zu rutschen.

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2) Sie haben falsche Angaben gemacht

Ein weiterer Grund für kurzfristige Vertragsablehnungen können Zahlendreher und falsche Angaben sein. Sind die Angaben inkorrekt oder liegt dem Versorger eine falsche Zählernummer vor, die nicht mit Ihrer übereinstimmt, kann der Versorger keinen neuen Vertrag abschließen.

Auch doppelte Wechselaufträge können von den Versorgern (und Wechseldiensten) nicht bearbeitet werden, sodass es dann zur Stornierung kommt. In diesen Fällen lässt sich meist schnell ein neuer Wechsel anstoßen, sofern dann die korrekten Daten angegeben werden.

Um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden, achten Sie bereits beim Ausfüllen aller Formulare und Anträge auf die Richtigkeit aller Angaben.

3) Sie haben eine mangelnde Bonität

Ein sehr kleiner Teil der ohnehin seltenen Ablehnungen speist sich aus Ablehnungen aus Bonitätsgründen. Auch die Versorger haben als Wirtschaftsunternehmen ein Interesse daran, nur mit zahlungsfähigen Verbraucher Verträge einzugehen.

Vor Vertragsschluss können die freien Versorger daher eine Bonitätsabfrage vornehmen und anhand dessen entscheiden, ob Sie einen Belieferungsvertrag eingehen oder nicht. Dies gilt allerdings nur für die alternativen Versorger – die Grundversorger müssen auch mit Verbraucher mit schlechter Bonität Versorgungsverträge abschließen.

Die Ablehnungsgründe von Energieversorgern sind häufig die Bonität, gefolgt von keine Rückmeldung des Versorgers, Datenproblemen und grundlos. Nur sehr selten liegt es an einer Überlastung des Versorgers.

Fazit: So können Sie vermeiden, abgelehnt zu werden

Die meisten Ablehnungen beim Wechsel des Energieversorgers können durch sorgfältige Planung und das Beachten von Fristen vermieden werden. Wenn ein Wechsel zunächst nicht klappt, bietet der Grundversorger vorübergehend eine Lösung, allerdings sollten Sie schnell einen neuen Anbieter finden, da die Grundversorgung oft teurer ist.

Die Strompreisentwicklung für Neukunden zeigt, dass es im Oktober 2022 am teuersten war einen neuen Stromvertrag abzuschließen mit durchschnittlich 70,06 ct/kWh, seit dem ist der Preis für Neukunden am fallen, im Oktober 2024 lag der Preis bei durchschnittlich 24,74 ct/kWh.

Abgelehnt: Ist mein Versorger insolvent gegangen

Auf einem anderen Blatt steht die Frage, warum Stromanbieter den Vertrag während der Laufzeit überraschend kündigen. Dies ist in der Hochzeit der Energiekrise vermehrt bei kleineren Anbietern vorgekommen, die mit den plötzlich gestiegenen Beschaffungskosten finanziell überfordert waren und daher in die Insolvenz gerutscht sind.

Diese Gefahr besteht in der aktuellen Lage weniger. Der Markt hat sich so weit stabilisiert, dass keine größeren Schwankungen mehr in den Beschaffungskosten auftreten und die Versorgungsunternehmen ihre Kosten nun ziemlich verlässlich decken können. Hier können wir Sie also beruhigen, es besteht bei einem einmal abgeschlossenen Vertrag aktuell sehr wenig Gefahr, dass die Belieferung gekündigt wird und Sie überraschend in die Grundversorgung rutschen.