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Gas

Energiemarkt-Update September 2022

6. September 2022

von Anne Härtling

Preiserhöhungen, Steuererleichterungen, Lieferengpässe – wer blickt da noch durch? Wir bringen Sie auf den neusten Stand und sagen Ihnen, was im Energiemarkt los ist und was für Sie als Verbraucher wichtig ist.

Gasumlage in Höhe von 2,4 Cent pro kWh

Ab 01. Oktober 2022 müssen alle Gaskunden 2,4 Cent pro kWh Gas mehr zahlen. Der Betrag geht an die Gasimporteure und Versorgungsunternehmen, die derzeit deutlich gestiegenen Beschaffungskosten ausgesetzt sind. Weil Russland seit mehreren Monaten weniger Gas nach Europa liefert, müssen die Gasimporteure an anderer Stelle Gas einkaufen, das aber im Vergleich zum russischen Gas deutlich teurer ist.

Dies wirkt sich auch auf die Energiebörse aus, wo sich der Großhandelspreis für Gas ebenfalls vervielfältigt hat. Um Pleiten bei den betroffenen Unternehmen zu vermeiden, werden diese durch die Gasumlage unterstützt. In der Hoffnung, die Beschaffungskosten abzufedern, kann die Umlage alle drei Monate angepasst werden – sowohl nach oben als auch nach unten.

Die Laufzeit der Umlage ist zunächst befristet bis April 2024. Bis dahin müssen sich alle Verbraucher, die Gas und Fernwärme aus Gas beziehen, auf Mehrkosten bei der Abrechnung einstellen.

Die Umlage kam aber nicht ohne Kritik. Nach Ankündigung der Umlage haben auch Unternehmen die Förderung beantragt, die bisher keinerlei Verluste durch die steigenden Preise gemacht haben und teilweise sogar weiterhin Millionengewinne erwirtschafteten. Wirtschaftsminister Habeck sagte bereits eine Änderung der Gasumlage zu. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

Update: Die Gasumlage wurde kurz vor dem geplanten Beginn gekippt. Stattdessen ist eine Gaspreisbremse geplant. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gas: Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7 Prozent

Um Gaskunden zu entlasten, hat die Bundesregierung im August entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf Gas vorübergehend gesenkt werden soll: Von 19 auf sieben Prozent.

Vor dem Hintergrund der Gasumlage ab Oktober 2022 sah die Bundesregierung diesen Schritt als notwendig an. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer soll die finanzielle Entlastung unterm Strich größer sein als die Belastung durch die Gasumlage. Auch die Mehrwertsteuersenkung ist zunächst befristet: Bis zum 31. März 2024 gilt die Entlastung.

Gaslieferungen aus Russland weiterhin stark eingeschränkt

Bis vor Kurzem war die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 noch zu 20 Prozent ausgelastet. Nun hat Russland aber den Transport über die Pipeline mit Verweis auf einen angeblichen Konstruktionsfehler einer von Siemens Energy gelieferten Turbine vollständig eingestellt. Es ist offen, ob die Lieferungen über Nord Stream 1 überhaupt wieder aufgenommen werden. Die von russischer Seite genannten Gründe für die Einstellung des Transports werden von Deutschland als Vorwand bezeichnet.

Es gilt weiterhin die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Das bedeutet, dass die Versorgungslage derzeit gesichert ist, aber auch eine Verschlechterung eintreten kann. Deutsche Gasverbraucher sind dazu angehalten, möglichst sparsam Gas zu verbrauchen.

Deutschland versucht, die reduzierten Lieferungen aus Russland mit Importen aus anderen EU-Ländern und LNG-Importen auszugleichen. Derzeit wird wegen der milden Wetterlage weiterhin Gas für den Winter eingespeichert. Die Füllstände der Gasspeicher liegen bei etwa 86 Prozent, womit das Ziel von 90 Prozent bis November 2022 wohl erreicht werden kann.

Auszahlung der Energiekostenpauschale

Teil des von der Bundesregierung angedachten Entlastungspakets für Bürger angesichts stark gestiegener Energiepreise ist auch die Auszahlung einer Energiekostenpauschale in Höhe von 300 Euro. Wer erwerbstätig ist, bekommt den Betrag ab September automatisch mit dem Gehalt von seinem Arbeitgeber ausgezahlt. Dazu gehören einkommenssteuerpflichtige Dienstverhältnisse (Steuerklassen 1 bis 5) sowie geringfügig Beschäftigte. Bei Selbstständigen wird der Betrag automatisch von der Einkommenssteuer-Vorauszahlung abgezogen.

Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung, die allerdings versteuert werden muss. Bis spätestens Oktober sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Pauschale auszuzahlen. Die Mittel dafür kommen vom Bund und werden den Arbeitgebern im Anschluss vom Staat erstattet.

Strompreise weiterhin hoch

Die Erdgaspreise wirken sich auf den gesamten Energiemarkt aus und somit auch auf den Strompreis. Dieser ist weiterhin auf Rekordniveau und eine Senkung ist bedauerlicherweise nicht in Sicht. Im Juli lag der durchschnittliche Strompreis bei 37,3 ct/kWh und ist damit weiter gestiegen. Wer jetzt einen neuen Stromvertrag abschließt, muss sogar teilweise mit Preisen um die 50 Cent/kWh rechnen. Die weitere Entwicklung bei den Strompreisen bleibt abzuwarten.

Die Großhandelspreise an der Strombörse sind noch immer besonders hoch und der Effekt der gestrichenen EEG-Umlage seit Juli sorgt leider nur dafür, dass die Preise nicht explosionsartig steigen, sondern eher moderat.

Energiesparmaßnahmen seit 01. September

Die Bundesregierung hat Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Gas beschlossen, die seit dem 01. September gelten. Zunächst sind sie auf ein halbes Jahr beschränkt und sollen den deutschlandweiten Gasverbrauch für Strom und Heizwärme senken.

Im öffentlichen Bereich gilt:

Auch der private Bereich ist von den Maßnahmen betroffen:

Entlastungspaket der Bundesregierung

Am vergangenen Wochenende hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket geschnürt, das Bürger wegen der stark steigenden Energiekosten entlasten soll. Darin enthalten sind Einmalzahlungen für Studierende und Auszubildende in Höhe von 200 Euro und für Rentner in Höhe von 300 Euro. Diese Zahlungen sollen das Äquivalent zur Energiekostenpauschale für Erwerbstätige sein und zum 01. Dezember ausgezahlt werden.

Als Reaktion auf die extrem hohen Strompreise ist außerdem die Einführung einer Strompreisbremse in Planung, bei der ein gewisser Stromverbrauch pro Haushalt einen gedeckelten Preis erhalten soll. Finanziert wird die Strompreisbremse durch Abschöpfung von Gewinnen bei Energieunternehmen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen und wird in der kommenden Zeit von der Bundesregierung konkretisiert werden.

Möchten Sie selbst gegen steigende Preise aktiv werden? Wir empfehlen einen Vertragswechsel – am besten jährlich. Der WECHSELPILOT-Service macht Ihnen dies besonders einfach: Wir finden den optimalen Tarif und nehmen automatisch jedes Jahr den Wechsel für Sie vor.

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