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Gas

Marktupdate Januar: Auswirkungen der Haushaltskrise im neuen Jahr deutlich spürbar

9. Januar 2024

von Anne Härtling

Im November 2023 erging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärte. Damit stand die Bundesregierung in den letzten Wochen des alten Jahres unverhofft vor Herausforderungen, die dringenden Handlungsbedarf hervorriefen, denn durch das Urteil entstand ein Haushaltsloch in Höhe von etwa 16 Milliarden Euro für das Jahr 2024, das über den regulären Haushalt geschlossen werden musste. Bereits geplante Maßnahmen für 2024 wurden in der Folge geändert oder ganz verworfen, um die Finanzierung sicherzustellen. Die Maßnahmen zur Schließung der Finanzierungslücke betrafen vielfach den Energiesektor und damit auch Sie als Verbraucherinnen und Verbrauer. Wir beleuchten daher die wichtigsten Auswirkungen der Haushaltskrise auf den Energiemarkt und erläutern die wichtigsten Änderungen für das neue Jahr.

Aus für die Energiepreisbremsen

Die Energiepreisbremsen haben zum Jahreswechsel ihr vorzeitiges Ende gefunden. Nach einer langen Ungewissheit über das Schicksal der Energiepreisbremsen, hatte der Bundestag im November letztlich für eine Verlängerung über den 31. Dezember 2023 gestimmt. Infolge des Haushaltsurteils ist dieser Beschluss aber hinfällig geworden, denn die Finanzierung der Preisbremsen fehlte. Bis dato wurden die Mittel für die Preisbremsen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds entnommen, der aber infolge des Urteils zum 31. Dezember geschlossen wurde, sodass aus diesem Topf keine Gelder mehr zur Verfügung standen.

Nun gibt es also kein Auffangnetz für explodierende Energiepreise mehr. Die Situation ist aber auch eine deutlich andere als noch zu Beginn des Jahres 2023, als die Preise für Strom und Gas auf einem Höchststand waren. Mittlerweile liegen die meisten Tarife unterhalb der Grenzen der Preisbremsen, sodass sich das Auslaufen der staatlichen Unterstützung nur bei einem Teil der Verbraucher*innen bemerkbar machen dürfte. Aber weiterhin gilt: Endet Ihr Vertrag in naher Zukunft, sollten Sie einen Preisvergleich vornehmen und zu einem anderen Versorger wechseln – es gibt fast immer einen günstigeren Tarif.

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Netzentgelte sorgen für steigende Strompreise

Auch wenn die energiepolitische Lage sich deutlich entspannt hat und die Einkaufs- und Produktionskosten für Strom und Gas wieder nahezu auf Vor-Krisen-Niveau gesunken sind, können andere Faktoren zu steigenden Energiepreisen führen. So beispielsweise die Netznutzungsentgelte, die sich in diesem Jahr auf der Ebene der Übertragungsnetzentgelte verdoppeln. Von bisher 3,12 ct/kWh steigen die Durchleitungsgebühren 2024 auf 6,43 ct/kWh.

Die drastische Erhöhung wurde notwendig, da ein geplanter Zuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Haushaltsurteil kurzfristig wegfiel. Folglich müssen die Kosten für den Netzausbau und die Instandhaltung der Leitungen allein aus den Netzentgelten und damit über die Strompreise finanziert werden.

In den meisten zuletzt abgeschlossenen Stromverträgen ist die Erhöhung des Netzentgelts bereits einkalkuliert, sodass es nicht zu einer Preiserhöhung kommen sollte. In älteren Verträgen kann es jedoch zu Preisanpassungen kommen. Vergleichen Sie in diesem Fall andere Tarife und wechseln Sie den Stromanbieter, wenn es günstigere Alternativen gibt.

Kurzfristige Erhöhung des CO2-Preises

Dass eine Erhöhung des CO2-Preises für Gas, Heizöl und Kraftstoffe wie Diesel und Benzin zum Jahreswechsel auf die Verbraucher*innen zukommen würde, war lange geplant und daher vorauszusehen. Infolge der Haushaltskrise wurde der CO2-Preis aber kurzfristig höher angesetzt als ursprünglich geplant. 2023 lag der Preis, der für die Verursachung einer Tonne CO2 angesetzt war, noch bei 30 Euro. Für 2024 war zunächst eine Erhöhung auf 40 Euro angedacht, die jedoch kurz vor dem Jahreswechsel auf 45 Euro angehoben wurde.

Verbraucher*innen mit Gas- oder Ölheizungen müssen sich bei einem durchschnittlichen Verbrauch auf Mehrkosten von bis zu 100 Euro pro Jahr einstellen, die allein auf den CO2-Preis zurückzuführen sind. Bei Diesel und Benzin macht sich die Erhöhung des CO2-Preises mit einem Preisaufschlag in Höhe von 4,7 bzw. 4,3 Cent pro Liter bemerkbar.

Ende des Umweltbonus für Elektroautos

Ebenfalls dem Wirbel um den Haushalt geschuldet, ist der Umstand, dass von einem Tag auf den anderen die Förderung für den Kauf von neuen Elektroautos auslief. Am 16. Dezember wurde ohne Ankündigung oder Übergangsfrist bekannt gegeben, dass Anträge nur noch bis zum Abend des 17. Dezember eingereicht werden könnten. Diese würden bearbeitet und die Fördersumme ausgezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorlägen. Die Vorlaufzeit für die spontane Aussetzung der Förderung war jedoch überraschend kurz.

Den Zuschuss von bis zu 4.500 Euro zu einem elektrobetriebenen Neuwagen konnten somit viele Bürger*innen nicht mehr erhalten – vor allem betroffen sind diejenigen, die den Neuwagen bereits bestellt, aber noch nicht geliefert bekommen haben.

Neuer alter Mehrwertsteuersatz für Gas

Für die Mehrwertsteuersenkung beim Gas von 19 auf sieben Prozent ist nun ebenfalls ein Ende in Sicht. Die Maßnahme wurde im Oktober 2022 kurzfristig umgesetzt, um Haushalte und Gewerbe bei den Gaskosten zu entlasten und war von Beginn an bis März 2024 befristet. Nun kehrt der alte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent aber wohl schon am 1. März 2024 zurück, womit die Entlastung einen Monat kürzer gilt als ursprünglich angenommen. Verbraucher*innen müssen sich daher auf eine weitere Zunahme beim Gaspreis während der Heizperiode einstellen.

Wichtig: In diesem Fall steht Ihnen trotz einer Preisanpassung während des laufenden Vertrages kein Sonderkündigungsrecht zu. Nehmen Sie dennoch einen Preisvergleich vor und kündigen Sie fristgemäß zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn es attraktivere Angebote gibt.

Rückblick: Wie geht die Energiewende voran?

Das neue Jahr ist angebrochen und daher ziehen wir eine Bilanz für 2023, wie die Energiewende vorangegangen ist, denn schließlich ist das erklärte Ziel, im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs mit erneuerbaren Energien zu decken. Im vergangenen Jahr lang diese Marke bei 52 Prozent und liegt damit so hoch wie nie.

Ein besonders großer Schritt wurde 2023 in der Solarenergie gemacht. In keinem Jahr wurden so viele private Solaranlagen von Haus- oder Wohnungseigentümer*innen auf Dächern und Balkonen installiert wie 2023. Mit rund 1 Million neuen Anlagen wurde ein Plus von 14 Gigawatt Leistung erzielt. Die Module kommen derzeit vermehrt aus China, wo sie besonders günstig produziert werden können, sodass die Preise für neue Anlagen weiter sinken dürften. Auch in diesem Jahr sind Solaranlagen also interessant für alle, die einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten.

Ernüchternder dagegen ist die Bilanz beim Windkraftausbau: 2023 wurden lediglich drei Gigawatt Leistung zugebaut. Das ist etwas mehr als 2022, aber genügt bei weitem nicht für die Erreichung der Ziele bis 2030.

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