veröffentlicht am: 09.01.2024
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Bundeshaushalt kommt es in 2024 zu Einsparungen, um das entstandene Haushaltsloch zu schließen. Es wurden also Investitionen gestrichen, auch der Energiesektor ist betroffen. Haushalte müssen sich unter anderem auf höhere Netzentgelte und einen höheren CO2-Preis einstellen. Außerdem fällt die Förderung von E-Autos weg.
Im November 2023 erging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärte. Damit stand die Bundesregierung in den letzten Wochen des alten Jahres unverhofft vor Herausforderungen, die dringenden Handlungsbedarf hervorriefen, denn durch das Urteil entstand ein Haushaltsloch in Höhe von etwa 16 Milliarden Euro für das Jahr 2024, das über den regulären Haushalt geschlossen werden musste. Bereits geplante Maßnahmen für 2024 wurden in der Folge geändert oder ganz verworfen, um die Finanzierung sicherzustellen. Die Maßnahmen zur Schließung der Finanzierungslücke betrafen vielfach den Energiesektor und damit auch Sie als Verbraucherinnen und Verbrauer. Wir beleuchten daher die wichtigsten Auswirkungen der Haushaltskrise auf den Energiemarkt und erläutern die wichtigsten Änderungen für das neue Jahr.
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Aus für die Energiepreisbremsen
Die Energiepreisbremsen sind zum Jahreswechsel 2023 ausgelaufen, da die Finanzierung nicht gesichert werden konnte. Obwohl die meisten aktuellen Tarife unterhalb der Preisbremse liegen, sollten Verbraucher bei auslaufenden Verträgen einen Preisvergleich durchführen und zu günstigeren Anbietern wechseln.
Netzentgelte sorgen für steigende Strompreise
Die Erhöhung der Netznutzungsentgelte im Jahr 2024 könnte zu höheren Strompreisen führen, da die Kosten für den Netzausbau und die Wartung nun über die Strompreise gedeckt werden. Wer einen älteren Vertrag hat, sollte einen Preisvergleich durchführen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

Kurzfristige Erhöhung des CO2-Preises
Dass eine Erhöhung des CO2-Preises für Gas, Heizöl und Kraftstoffe wie Diesel und Benzin zum Jahreswechsel auf die Verbraucher zukommen würde, war lange geplant und daher vorauszusehen. Infolge der Haushaltskrise wurde der CO2-Preis aber kurzfristig höher angesetzt als ursprünglich geplant. 2023 lag der Preis, der für die Verursachung einer Tonne CO2 angesetzt war, noch bei 30 Euro. Für 2024 war zunächst eine Erhöhung auf 40 Euro angedacht, die jedoch kurz vor dem Jahreswechsel auf 45 Euro angehoben wurde.
Verbraucher*innen mit Gas- oder Ölheizungen müssen sich bei einem durchschnittlichen Verbrauch auf Mehrkosten von bis zu 100 Euro pro Jahr einstellen, die allein auf den CO2-Preis zurückzuführen sind. Bei Diesel und Benzin macht sich die Erhöhung des CO2-Preises mit einem Preisaufschlag in Höhe von 4,7 bzw. 4,3 Cent pro Liter bemerkbar.
Ende des Umweltbonus für Elektroautos
Ebenfalls dem Wirbel um den Haushalt geschuldet, ist der Umstand, dass von einem Tag auf den anderen die Förderung für den Kauf von neuen Elektroautos auslief. Am 16. Dezember wurde ohne Ankündigung oder Übergangsfrist bekannt gegeben, dass Anträge nur noch bis zum Abend des 17. Dezember eingereicht werden könnten. Diese würden bearbeitet und die Fördersumme ausgezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorlägen. Die Vorlaufzeit für die spontane Aussetzung der Förderung war jedoch überraschend kurz.
Den Zuschuss von bis zu 4.500 Euro zu einem elektrobetriebenen Neuwagen konnten somit viele Bürger nicht mehr erhalten – vor allem betroffen sind diejenigen, die den Neuwagen bereits bestellt, aber noch nicht geliefert bekommen haben.

Neuer alter Mehrwertsteuersatz für Gas
Für die Mehrwertsteuersenkung (Umsatzsteuer) beim Gas von 19 auf sieben Prozent ist nun ebenfalls ein Ende in Sicht. Die Maßnahme wurde im Oktober 2022 kurzfristig umgesetzt, um Haushalte und Gewerbe bei den Gaskosten zu entlasten und war von Beginn an bis März 2024 befristet. Nun kehrt der alte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent aber wohl schon am 1. März 2024 zurück, womit die Entlastung einen Monat kürzer gilt als ursprünglich angenommen. Verbraucher müssen sich daher auf eine weitere Zunahme beim Gaspreis während der Heizperiode einstellen. Auch wenn die Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent angehoben wird, bezieht sich das auf den Bruttopreis. Die tatsächliche Höhe der Steuer kann abweichen.
Wichtig: In diesem Fall steht Ihnen trotz einer Preisanpassung während des laufenden Vertrages kein Sonderkündigungsrecht zu. Nehmen Sie dennoch einen Preisvergleich vor und kündigen Sie fristgemäß zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn es attraktivere Angebote gibt.
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Rückblick: Wie geht die Energiewende voran?
Das neue Jahr ist angebrochen und daher ziehen wir eine Bilanz für 2023, wie die Energiewende vorangegangen ist, denn schließlich ist das erklärte Ziel, im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs mit erneuerbaren Energien zu decken. Im vergangenen Jahr lang diese Marke bei 52 Prozent und liegt damit so hoch wie nie.
Ein besonders großer Schritt wurde 2023 in der Solarenergie gemacht. In keinem Jahr wurden so viele private Solaranlagen von Haus- oder Wohnungseigentümer auf Dächern und Balkonen installiert wie 2023. Mit rund 1 Million neuen Anlagen wurde ein Plus von 14 Gigawatt Leistung erzielt. Die Module kommen derzeit vermehrt aus China, wo sie besonders günstig produziert werden können, sodass die Preise für neue Anlagen weiter sinken dürften. Auch in diesem Jahr sind Solaranlagen also interessant für alle, die einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten.
Ernüchternder dagegen ist die Bilanz beim Windkraftausbau: 2023 wurden lediglich drei Gigawatt Leistung zugebaut. Das ist etwas mehr als 2022, aber genügt bei weitem nicht für die Erreichung der Ziele bis 2030.