veröffentlicht am: 01.03.2023
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Seit März 2023 gelten die Energiepreisbremsen, die Strom, Gas und Fernwärme für 80 % des Vorjahresverbrauchs deckeln, rückwirkend ab Januar. Verbraucher profitieren von gesenkten Abschlägen und Rückzahlungen, die Versorger automatisch umsetzen. Auch wenn Anpassungen oder Erstattungen sich verzögern, sind keine eigenen Schritte nötig – alle Entlastungen werden spätestens in der Jahresabrechnung transparent dargestellt.
Der Startschuss ist gefallen: Seit dem 01. März gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme offiziell. Mit dieser Maßnahme sollen deutsche Haushalte bei den Energiepreisen entlastet werden. Wie die aktuelle Lage auf dem Energiemarkt aussieht und was es nun bezüglich der Preisbremsen zu beachten gibt, lesen Sie in diesem Energiemarkt-Update.
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Nochmals Erhöhung der Energiepreise 2023
Zwar sind die Großhandelspreise für Energie zu Beginn des Jahres gefallen, sodass einzelne Versorger vergleichsweise günstige Tarife anbieten konnten. Andere Versorger mussten aber noch immer die gestiegenen Großhandelspreise aus dem vergangenen Jahr ausgleichen und daher die Preise anheben.
Der durchschnittliche Strompreis lag laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu Beginn des Jahres bei 48,12 ct/kWh. Der Durchschnittswert für das zweite Halbjahr 2022 lag bei 40,07 ct/kWh – es ist also nochmal ein deutlicher Preisanstieg erkennbar.
Der durchschnittliche Gaspreis lag währenddessen bei 19,81 ct/kWh und ist im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 nicht so stark gestiegen – da lag der Durchschnittswert noch bei 17,72 ct/kWh.

Entlastungen für Haushalte und Unternehmen
Die Preisbremsen deckeln 80% des Vorjahresverbrauchs: Strom auf 40 ct/kWh, Gas auf 12 ct/kWh und Fernwärme auf 9,5 ct/kWh. Sie gelten rückwirkend ab Januar 2023 und sind bis April 2024 befristet. Die Kostenlücken werden durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energieunternehmen ausgeglichen.

Preisbremsen werden automatisch umgesetzt
Bei der Umsetzung der Preisbremsen hat der Gesetzgeber die Last der Organisation auf die Schultern der Versorgungsunternehmen gelegt, statt eine staatliche Ausgleichsmaßnahme zu schaffen. Dies stellt die Versorger vor große Herausforderungen. Auch wenn sich daher die Umsetzung an einigen Stellen verzögern kann, müssen Sie nicht selbst tätig werden.
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Das ist jetzt wichtig
Die Preisbremsen werden automatisch von den Versorgern umgesetzt, Kunden müssen nichts tun. Es kann zu leichten Schwankungen bei Abschlägen oder Verzögerungen bei Erstattungen kommen, die in der Jahresabrechnung transparent aufgeschlüsselt werden. Bei zentraler Gasversorgung sind Vermieter verpflichtet, die Entlastung über die Nebenkosten abzurechnen.