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Was ist ein Netzbetreiber?

Netzbetreiber sind für den sicheren und zuverlässigen Betrieb von Energienetzen verantwortlich und haben somit eine Schlüsselrolle bei der Energieversorgung inne.

Sie sind für den Bau, die Wartung sowie den Betrieb von Strom- bzw. Gasnetzen zuständig und sorgen somit dafür, dass alle Haushalte stets mit Energie versorgt sind.

Wichtig: Netzbetreiber dürfen nicht mit Stromanbietern und Gasanbietern verwechselt werden, deren Aufgaben beschränken sich nämlich auf die Beschaffung und den Verkauf von Energie an Endkunden. Netzbetreiber sind hingegen für den Transport von Strom und Gas zuständig sind und stellen sicher, dass die hierfür nötige Infrastruktur in Form von Strom- und Gasnetzen existiert.

Darüber hinaus obliegt Netzbetreibern die Kontrolle des Netzzugangs: Im Rahmen der sogenannten Zugangsregulierung müssen sie allen Energieversorgern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz gewährleisten – so wird ein fairer Wettbewerb auf dem Energiemarkt ermöglicht.

Manchmal fungieren Netzbetreiber auch als Messstellenbetreiber. Zum Zuständigkeitsgebiet gehört dann zusätzlich die Messung und Abrechnung des Energieverbrauchs. Messstellenbetreibe installieren hierfür Messgeräte wie etwa Strom- und Gaszähler und lesen regelmäßig die Verbrauchswerte aus.

Während Verbraucher sich ihren Strom- oder Gasanbieter frei aussuchen können, haben sie beim Netzbetreiber keine Entscheidungsfreiheit, dieser ist für jedes Postleitzahlgebiet vorgegeben. Kunden können ihren Netzbetreiber auf ihrer Rechnung einsehen, dieser muss dort nämlich explizit genannt werden. Manchmal wird dieser mit ganzem Namen geführt, manchmal findet sich lediglich die 13-stellige Codenummer. Diese wird vom BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) bzw. vom DVGW (Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) vergeben und kann eindeutig einem Netzbetreiber zugeordnet werden.  

Übertragungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Fernleitungsnetzbetreiber

In Deutschland gibt es zwei Arten von Netzbetreibern, die entweder für die überregionale oder die regionale Versorgung zuständig sind, denn Energie muss vom Kraftwerk bis zum Endkunden einen weiten Weg zurücklegen.

Beim Strom erledigen sogenannte Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den überregionalen Transport. Sie betreiben Höchstspannungsnetze (220 bzw. 380 Kilovolt) – in diese wird der Strom vom Kraftwerk aus eingespeist. Hierzulande gibt es aktuell vier ÜNB: 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW.

Das Pendant hierzu sind beim Gasnetz die sogenannten Fernleitungsnetzbetreiber (FNB). Diese zeichnen sich für den überregionalen Transport von Erdgas verantwortlich und betreiben das Hochdrucknetz, wo ein Druck von bis zu 100 bar herrscht. Aktuell gibt es 16 FNB: bayernets, Ferngas Netzgesellschaft, Fluxys Deutschland, Fluxys TENP, GASCADE, Gastransport Nord, Gasunie Deutschland, GRTgaz Deutschland, Lubmin-Brandov Gastransport, NEL Gastransport, Nowega, ONTRAS, OPAL Gastransport, Open Grid Europe, terranets bw sowie Thyssengas.

Den ÜNB bzw. FNB sind die sogenannten Verteilnetzbetreiber (VNB) nachgeschaltet. Beim Strom gibt es über 850 VNB, welche Netze im Niederspannungsbereich (230 bzw. 400 Volt), Mittelspannungsbereich (10, 20 bzw. 30 Kilovolt) sowie Hochspannungsbereich (110 Kilovolt) unterhalten und den Strom letztlich auf regionaler Ebene zu Haushalten und Unternehmen transportieren. Ähnlich ist es beim Gas: Über 700 VNB sorgen hier für die Endkundenversorgung.

Netzentgelte

Netznutzungsentgelte (kurz: Netzentgelte) sind Gebühren, die von Netzbetreibern für die Nutzung des Stromnetzes bzw. Gasnetzes erhoben werden und von den Endverbrauchern bezahlt werden müssen. Kunden zahlen somit für den Transport der Ware, in diesem Falle Strom und Gas – Netzentgelte sind also vergleichbar mit dem Porto beim Briefversand. Sie stellen einen wichtigen Bestandteil der Energiekosten dar, aktuell sind es etwa 20 Prozent des Strompreises bzw. 10 Prozent des Gaspreises für Haushalte (Stand: 2023).

Im Gegensatz zu den Kosten, die Verbraucher bei einem Vertrag mit einem Energieanbieter entrichten müssen, bestimmt sich die Höhe der Netzentgelte nicht durch freien Wettbewerb.

Strom- und Gasnetze sind natürliche Monopole, deswegen müssen die Netzentgelte reguliert werden. Als Berechnungsgrundlage dienen hierbei sogenannte Erlösobergrenzen, welche sich primär aus den Kosten für den Betrieb, die Wartung sowie den Ausbau des Netzes ergeben. Die hieraus resultierenden Netzentgelte müssen transparent und nachvollziehbar sein, deswegen sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, diese im Internet zu veröffentlichen.

Netzentgelte gewähren einen allgemeinen Zugang zum Strom- bzw. Gasnetz und sind daher genauso wie Briefmarken entfernungsunabhängig – es spielt also keine Rolle, von welcher Erzeugungsanlage die Energie stammt. Für Strom liegen die Netzentgelte aktuell bei ca. 9,5 ct/kWh, für Gas bei ca. 2,0 ct/kWh (Stand: 2023). Die exakte Höhe ist nicht einheitlich, aber kann der Rechnung mit dem Energieanbieter entnommen werden, denn Netzentgelte werden nicht direkt an den Netzbetreiber gezahlt. Vielmehr sind sie Teil der Stromkosten, welche an den Strom- bzw. Gasanbieter abgeführt werden – dieser leitet die Entgelte dann automatisch an den Netzbetreiber weiter.

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