Das Wichtigste in 30 Sekunden
Wer umzieht, will sich im neuen Heim so schnell wie möglich einleben. Ganz wichtig ist dabei natürlich funktionierendes Internet, denn ohne Zugang zum Web geht heutzutage nichts mehr. Doch von allein kommt das Netz nicht in die eigenen vier Wände – deswegen müssen sich Verbraucher selbst darum kümmern, dass auch am neuen Wohnort eine Internetverbindung besteht, und zwar bestenfalls schon vom ersten Tag an. Doch das ist leichter gesagt als getan. Nicht nur der zusätzliche Stress ist nervig, viele Kunden sind sich auch unsicher, wie sie am besten verfahren sollen. Kann man den Internetvertrag einfach mitnehmen? Gibt es die Möglichkeit, in einen besseren Tarif zu wechseln? Und wie sieht es eigentlich mit der Rufnummer aus? Wir beantworten Ihnen hier alle relevanten Fragen zum Thema Internetvertrag beim Umzug!
Darf ich bei einem Wohnortwechsel in einen neuen Internettarif wechseln?
Sonderkündigungsrecht bei Umzug – dann gilt es
Bei einem Umzug haben Sie zwei Optionen: Entweder behalten Sie Ihren alten Internetvertrag oder schließen einen neuen Vertrag ab. Ein neuer Tarif kann sich lohnen, wenn bessere Konditionen oder zusätzliche Leistungen verfügbar sind. Falls Sie innerhalb der Mindestlaufzeit sind, können Sie den Vertrag nur kündigen, wenn Ihr Anbieter die versprochenen Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Andernfalls müssen Sie den Vertrag bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit mitnehmen.
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Internetvertrag mitnehmen – das gibt es zu beachten
Wichtig: Anbieter rechtzeitig kontaktieren!
Beim Umzug müssen Sie Ihren Internetanbieter rechtzeitig über die neue Adresse informieren, da der Vertrag nicht automatisch mitgenommen wird. Es gilt eine Meldefrist von zwei bis sechs Wochen, und die Vertragsbedingungen ändern sich nicht. Für den Umzug des Internetanschlusses fällt eine Gebühr von etwa 40 bis 60 Euro an. Falls Ihr Vertrag auch einen Festnetzanschluss umfasst, können Sie eine Rufnummernmitnahme beantragen, solange sich die Vorwahl nicht ändert.

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Zusammenfassung: So verfahren Sie beim Umzug mit Ihrem Internetvertrag
Gehen Sie diese Checkliste durch!
- Ein neuer Vertrag ist in der Regel zu Ihren Gunsten, deswegen empfehlen wir einen
Wechsel (sofern möglich). Überprüfen Sie daher, ob Sie Ihren Internetvertrag bei einem Umzug kündigen können. Das ist in zwei Fällen möglich!
a) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung immer möglich, egal ob Sie umziehen oder nicht! Die Kündigungsfrist liegt dann bei einem Monat.
b) Sonderkündigungsrecht: Dieses tritt in Kraft, wenn Ihr Anbieter die Vertragsleistung am neuen Wohnort nicht unverändert erbringen kann. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier einen Monat. - Bei einer Vertragsmitnahme: Ist ein neuer Vertrag nicht möglich oder nicht erwünscht, müssen Sie Ihren Anbieter dennoch über den Umzug informieren. Teilen Sie ihm die neue Adresse mit und geben Sie die Mitnahme des Internetabschlusses in Auftrag. Dies sollte spätestens vier bis acht Wochen vor dem Umzug geschehen. Bei unveränderter Vorwahl ist können Sie auch Ihre Telefonnummer behalten.
- Bei einer Vertragskündigung: Kündigen Sie Ihren Internetvertrag fristgerecht, also spätestens einen Monat vor dem Umzug. Gleichzeitig sollten Sie sich sofort um einen neuen Tarif für den neuen Wohnort kümmern – mit Vergleichsportalen finden Sie schnell heraus, welche Tarife am besten zu Ihnen passen.
- Machen Sie es sich besonders bequem mit einem Wechseldienst! Auch wir als Wechselservice können Ihnen sofort mitteilen, welche Tarife am günstigsten oder schnellsten sind. Zusätzlich kümmern wir uns um den gesamten Vertragswechsel und übernehmen den gesamten nervigen Papierkram – und zwar nicht nur einmal, sondern jedes Jahr aufs Neue. So optimieren wir Ihnen Vertrag kontinuierlich.
Neugierig geworden? Melden Sie sich bei uns an und teilen Sie uns Ihre persönlichen Präferenzen mit. Wir stellen Ihnen dann mehrere Alternativen vor und unterbreiten Ihnen ein Angebot – natürlich unverbindlich!