Energiearmut betrifft in Deutschland 5,3 Millionen Menschen. Wer mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Strom und Wärme ausgibt, gilt als energiearm. Besonders gefährdet sind Alleinstehende und Menschen in der Grundsicherung, die oft in schlecht isolierten Wohnungen leben. Wer in Not gerät, sollte sich an eine Beratungsstelle wenden, etwa an den kostenlosen Stromspar-Check der Caritas oder die Verbraucherzentrale. Denn Energieschulden lassen sich am besten lösen, wenn der Zähler noch nicht gesperrt wurde.
2024 konnten laut dem statistischen Bundesamt 5,3 Millionen Menschen in Deutschland ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten. Weitere 4,2 Millionen waren nicht in der Lage, ihre Energierechnungen zu bezahlen.
Was lange als Problem einkommensschwacher Randgruppen galt, ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Energiearmut ist also kein Einzelfall. Aber ab wann sind Verbraucher eigentlich betroffen und an wen können sie sich wenden?
Was ist Energiearmut und ab wann ist man betroffen?
Energiearmut liegt vor, wenn Menschen einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Strom und Wärme aufwenden müssen oder Energierechnungen schlicht nicht mehr bezahlen können. Ein Haushalt gilt als energiearm, wenn er mehr als 10 Prozent seines Nettoeinkommens für Energie aufwenden muss (ohne Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel).
Eine Beispielrechnung zur Energiearmut:
Bei einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat wären das 150 Euro, die nur für Energiekosten ausgegeben werden.
Besonders gefährdet sind:
- Haushalte in der Grundsicherung (Bürgergeld, Sozialhilfe)
- Geringverdienende: Alleinlebende mit einem Nettoeinkommen unter 1.446 Euro im Monat sowie Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 3.036 Euro im Monat (Stand 2025, Statistisches Bundesamt)
- Alleinlebende oder Alleinerziehende
- Menschen, die Ansprüche nicht geltend machen. Oft aus Scham und Unwissenheit
Das Öko-Institut definiert Energiearmut als einen Zustand, in dem Strom- und Wärmekosten zu hoch sind oder die Energieeffizienz der Wohnung zu schlecht ist, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Nach dieser Definition gaben 2024 laut Statistischem Bundesamt rund 6,3 Prozent der Bevölkerung an, ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten können.

Wie senkt man die eigenen Energiekosten?
Ein entscheidender Faktor ist die Wohnsituation: Wer weniger verdient, wohnt oft in eher schlecht isolierten Altbauten mit veralteter Heizung oder undichten Fenstern. Also genau dort, wo Heizen besonders kostenintensiv ist. Eine Dachgeschoss-Eckwohnung kann im Vergleich zu einer zentral gelegenen Wohnung im selben Haus bis zu 50 Prozent mehr Heizenergie verbrauchen. Doch auch wer keinen Einfluss auf den Zustand seiner Wohnung hat, kann etwas tun.
- Anbieter wechseln:
Wer von einem teuren Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Angebot wechselt, kann jährlich mehrere Hundert Euro sparen. Am einfachsten geht das mit Wechselpilot: Wir übernehmen den Anbieterwechsel automatisch, jedes Jahr aufs Neue. Die Servicegebühr von 20 Prozent fällt dabei nur auf die tatsächliche Ersparnis an. Wer nichts spart, zahlt auch nichts.
- Abschläge und Zählerstand prüfen:
Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen Blick auf die Rechnung, denn es kommt immer wieder vor, dass Abschläge falsch berechnet werden. Wer den Zähler selbst abliest und dem Versorger die aktuellen Werte mitteilt, kann diese auch mitnotieren und später mit der Rechnung abgleichen.
- Prioritäten setzen:
Sind mehrere Rechnungen offen, gilt es die Miete, den Strom und das Gas zuerst zu bezahlen. Denn bei Rückständen von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 Euro dürfen Energieversorger den Anschluss kappen.
- Mit dem Versorger verhandeln:
Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, vor einer Stromsperrung einen zinslosen Ratenplan anzubieten – bei Forderungen von über 300 Euro mit einer Laufzeit von mindestens 12 bis 24 Monaten. Wichtig ist, dass der vereinbarte Ratenplan auch unbedingt eingehalten werden muss. Denn eine fehlende Rate kann dazu führen, dass die Vereinbarung platzt und der Versorger eine Sperrung veranlasst.
Weitere Energiespartipps für den Haushalt, wie das Identifizieren von Stromfressern oder das Austauschen von energieeffizienten Glühbirnen, erhalten Sie hier.
An wen kann man sich bei Energiearmut wenden?
Wer von Energiearmut betroffen ist oder eine drohende Energiesperre abwenden will, muss das nicht allein durchstehen. Es gibt viele Anlaufstellen, die aufgesucht werden können.
| Beratungsstelle | Angebot |
| Caritas | Das bekannteste Angebot für einkommensschwache Haushalte, ist der Stromspar-Check der Caritas. Bundesweit kommen geschulte Energieberater zweimal persönlich zu ihnen nach Hause, analysieren den Verbrauch und bringen beim zweiten Besuch sogar kostenlose Hilfsmittel mit. Von Energiesparlampen, Zeitschaltuhren oder schaltbare Steckerleisten im Wert von bis zu 70 Euro. Wer einen alten Kühlschrank hat, der über 10 Jahre alt ist, kann einen Zuschuss von bis zu 200 Euro für ein energieeffizienteres Gerät beantragen. Berechtigt sind alle Haushalte, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen beziehen. |
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Verbraucherzentrale
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In allen Bundesländern bietet die Verbraucherzentrale eine kostenlose Beratung an: zu Rechtsproblemen, drohenden Sperren oder Energieschulden. |
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Jobcenter und Sozialamt
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Wer Energieschulden nicht begleichen kann, sollte schnellstmöglich einen Termin beim Jobcenter oder Sozialamt vereinbaren. Diese können ein einmaliges Darlehen oder in bestimmten Fällen einen Zuschuss für Energieschulden gewährleisten. |
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Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände
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Organisationen wie die regionale Diakonie (Diakonie Hamburg) bieten offene Sprechstunden oder Schuldenberatung an. Am besten werden diese aufgesucht, bevor der Zähler gesperrt wird. |
Verstärken erneuerbare Energien die Energiearmut?
Laut Öko-Institut steigen die CO₂-Preise weiter an, und zwar mit ungleichen Folgen. Wer ein Eigenheim besitzt, kann eine Solaranlage installieren, in eine Wärmepumpe investieren und zusätzlich auch noch Fördergelder beantragen. Einkommensschwache Haushalte dagegen leben häufiger in schlecht isolierten Mietwohnungen, heizen weiter mit Öl und Gas und zahlen damit die steigenden fossilen Preise.
Ein Beispiel, wie es funktionieren könnte, zeigt Frankreich mit seinem Förderprogramm MaPrimeRénov‘. Dieses zeichnet sich vor allem durch eine starke Inklusivität aus, indem sie einkommensschwache Haushalte mit hohen Zuschüssen unterstützen und energetische Sanierungen vorantreiben.
Ein Ausblick auf ein ähnliches Programm in Deutschland ist der ab 2026 geplante EU-Klima-Sozialfond, welcher einen Teil der Finanzierung übernehmen könnte. Bis zu 65 Milliarden Euro sollen einkommensschwachen Haushalte bei Energiekosten, Gebäudesanierung und der Wärmewende unterstützen