Das Wichtigste in 30 Sekunden
Die Stromrechnung enthält Informationen zum Kunden, zum Zähler bzw. der Messstelle, den Rechnungsdaten, dem Stromverbrauch und Zählerstand, Preisen, Bonuszahlungen und Steuern sowie zu eventuellen Gutschriften oder anfallenden Nachzahlungen aus. Wenn Sie Ihre Rechnung erhalten, sollten Sie vor allem darauf achten, dass Verbrauch, Bonuszahlungen, Arbeits- und Grundpreis und die Zählernummer korrekt angegeben sind. Hat Ihr Versorger beispielsweise heimlich die Preise erhöht, haben Sie oft eine Sonderkündigungsrecht.
Endlich die Stromrechnung verstehen!
Sie haben Strompreise verglichen, sich für einen attraktiven Tarif mit Bonus entschieden und gut übers Jahr gehaushaltet. Sie kündigen fristgerecht nach einem Jahr und erhalten eine Abrechnung. Aber, Moment mal! Da stimmt noch was nicht – oder? Wo ist denn der versprochene Bonus hin? Hatten wir nicht einen ganz anderen Jahresverbrauch vereinbart? … Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich auf Rechnungen auch mal (bewusste?) Fehler einschleichen. Daher: Überprüfen Sie die Stromrechnung!
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So ist die Stromrechnung aufgebaut
Die Stromabrechnung setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, darunter der Grundpreis, der Arbeitspreis und der Zählerstand. Um die Abrechnung zu überprüfen, vergleicht man den abgelesenen Zählerstand mit dem angegebenen Wert und multipliziert den Grundpreis mit der Abrechnungsperiode sowie den Arbeitspreis mit dem Verbrauch. Zusätzliche Posten wie Steuern, Abgaben und eventuell vereinbarte Boni müssen ebenfalls kontrolliert werden. Je nach Verbrauch und den gezahlten Abschlägen resultiert die Rechnung entweder in einer Nachzahlung oder einer Gutschrift, wobei eine Anpassung der Abschläge mögliche Überraschungen verhindern kann.

Die Besonderheiten der Gas-Rechnung
Die Gasabrechnung erfolgt ähnlich wie die Stromabrechnung, mit dem Unterschied, dass der Gasverbrauch sowohl in Kubikmetern als auch in Kilowattstunden angegeben wird. Der Zähler misst den Erdgasverbrauch in Kubikmetern, doch da der Energiegehalt von Erdgas variiert, wird dieser durch einen Brennwert und eine Zustandszahl berücksichtigt. Der tatsächliche Gaspreis wird anhand der thermischen Energie, die sich aus dem Verbrauch, dem Brennwert und der Zustandszahl ergibt, sowie dem Arbeitspreis für das Erdgas berechnet.
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Auf diese 5 Punkte müssen Sie besonders achten!
Wenn Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung erhalten, werfen Sie einen genauen Blick darauf. Stimmt auch alles? Steht dort das, was Sie zu Lieferbeginn vertraglich vereinbart hatten? Überprüfen Sie insbesondere folgende Aspekte.
Verbrauch
Ist der Verbrauch korrekt abgerechnet? Vergleichen Sie die aufgelisteten Werte mit Ihrem Zählerstand sowie mit der Abrechnung des Vorjahres.
Bonuszahlung
Habe ich meine Bonuszahlung erhalten? Neukunden- und Wechselbonus werden häufig mit der Jahresendabrechnung ausgezahlt. Kontrollieren Sie, ob diese Boni korrekt verbucht sind und überprüfen Sie anhand Ihrer Vertragsdaten, wann diese ausgezahlt werden sollen.
Arbeits- und Grundpreis
Hat der Anbieter die korrekten Arbeits- und Grundpreise abgerechnet? Kontrollieren Sie die beiden Werte mit Ihrem Stromvertrag. Achten Sie besonders darauf, dass Brutto- und Nettopreise korrekt ausgezeichnet sind.
Zählernummer
Handelt es sich wirklich um meine Zählernummer? Falls die Zählernummer vertauscht wurde, erhalten Sie eine falsche Abrechnung. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann dies vorkommen.
Preiserhöhung
Hat der Versorger heimlich die Preise erhöht? Anpassungen der Preise sind unter Umständen rechtens. Überprüfen Sie, ob Ihr Versorger Sie über eine Preiserhöhung schriftlich und rechtzeitig informiert hat. Falls nicht, haben Sie in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht.
Fehler in der Stromrechnung? Das können Sie tun!
Wenn Sie einen Fehler in einer Abrechnung feststellen, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen und genau angeben, worin der Fehler besteht. Sie können den Rechnungsbetrag bis zur Klärung einbehalten und haben dafür bis zu drei Jahre Zeit. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, sollten Sie den direkten Kontakt suchen und den Anbieter durch die Erwähnung öffentlicher Beschwerdeportale unter Druck setzen. Führt das nicht zum Erfolg, können Sie eine Schlichtungsstelle wie die Schlichtungsstelle Energie e. V. einschalten. Das Verfahren dauert maximal drei Monate, und eine Einigung ist bindend. Falls nötig, bleibt der Rechtsweg als letzter Schritt.