Verbraucher müssen auch mit kontinuierlich ansteigenden Stromkosten rechnen. Viele Stromversorger planen, ihre Preise zu erhöhen oder haben dies bereits getan.
Das Gute: Sie müssen eine solche Strompreiserhöhung nicht hinnehmen und dürfen Ihren Vertrag dank Sonderkündigungsrecht beenden.
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Die Erfahrung zeigt: Etwa einmal im Jahr erhöhen Stromanbieter ihre Preise. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Fakt ist jedoch, dass auf diese Weise Strom seit Jahren kontinuierlich teurer wird. Betroffen sind insbesondere Verbraucher, die über längere Zeit bei einem Versorger oder schon immer in der Grundversorgung sind.
Neukunden hingegen sind meist aufgrund einer Preisgarantie geschützt, die im ersten Vertragsjahr gilt.
Wir raten Ihnen deshalb: Kündigen Sie Ihren jetzigen Versorger und wechseln Sie zu einem anderen! Dort profitieren Sie als Neukunde nicht nur von Garantien, sondern auch von günstigeren Preisen, die Versorger nur Neukunden anbieten. Und dank der Preiserhöhung kommen Sie auch außerhalb Ihrer Kündigungsfrist aus dem Vertrag. Der Schlüssel dazu lautet: Sonderkündigung.
Ihr Versorger vereinbart mit Ihnen vertraglich eine Kündigungsfrist, an die Sie sich zu halten haben, wenn Sie den Vertrag beenden möchten. Zum Beispiel müssen Sie drei Wochen zum Monatsende oder vier Wochen zur Mindestvertragslaufzeit kündigen. Diese Kündigungsfrist greift jedoch nicht, wenn der Vertrag aus einem besonderen Grund gebrochen wird – wie es bei einer Preiserhöhung der Fall ist.
Kunden in der Grundversorgung haben immer das Recht zur Sonderkündigung. Das ist bei Privatverträgen anders. Hier kann jeder Versorger selbst entscheiden, ob er Ihnen das Recht gewährt; festgehalten wird das in den AGB. Ob Sie sonderkündigen dürfen, sollte eigentlich auch auf dem Informationsschreiben stehen, das Sie zur Preiserhöhung erhalten.
Im Normalfall haben Sie zwei bis vier Wochen bis zur Preiserhöhung Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Verpassen Sie diese Frist, steht Ihnen danach eine Sonderkündigung nicht mehr zu.
Das Preiserhöhungsschreiben hat Sie sofort in Aufruhr versetzt? Am liebsten würden Sie auf der Stelle mit einem Sonderkündigungsschreiben antworten? Holen Sie erstmal tief Luft und bewahren Sie einen kühlen Kopf. Denn eine Sonderkündigung macht nicht für jeden Sinn. Zum Beispiel:
Hier finden Sie den direkten Link zur Kündigung bei Ihrem Versorger.
Sie sind bei einem anderen Versorger? Dann nutzen Sie einfach unser Blanko-Muster für Sonderkündigung.
Ganze 32,16 Cent pro kWh zahlten Verbraucher 2021 im Schnitt für ihren Strom, so viel wie noch nie. Zum Vergleich: Im
Vorjahr hatte der Strompreis noch bei 31,81 ct/kWh, 2019 gar lediglich bei 30,46 ct/kWh gelegen. In den letzten zwei Jahren hat sich der Kilowattstundenpreis in Deutschland somit um 1,70 Cent erhöht. Von einem günstigen Strompreis kann damit nicht die Rede sein – unserer Meinung nach gilt das nämlich nur für Preise bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Auch für 2022 kündigen Stromanbieter in Deutschland wieder Preiserhöhungen an, obwohl die EEG-Umlage drastisch gesenkt wird und bald ganz entfallen soll.
Warum steigt der Strompreis überhaupt? Ungefähr die Hälfte des Strompreises bestehen für Sie inzwischen aus Steuern, Umlagen und Netzentgelten. Der Rest setzt sich gleichmäßig aus Netzentgelten sowie Beschaffungskosten zusammen. Der steuerliche Anteil hat sich 2021 durch die gesunkene EEG-Umlage verringert, diese war schon im Vorjahr von 6,76 auf 6,5 Cent gesenkt worden. Im Gegenzug sind die Kosten für Netzentgelte allerdings um durchschnittlich vier Prozent angestiegen. Durch ansteigende Einkaufs- und Vertriebskosten mussten Verbraucher 2021 letztendlich mehr für Strom zahlen als im Vorjahr.
Zwar wurde die EEG-Umlage von 6,5 auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, vom Bund wird zudem eine gänzliche Abschaffung diskutiert. Dies ist auch dringend nötig, denn alle anderen Komponenten erhöhen sich stark. Alleine die Netzentgelte steigen 2022 um durchschnittlich vier Prozent an.
All das ist jedoch nur von geringfügiger Bedeutung, denn die Beschaffungskosten haben sich schon jetzt fast verdoppelt! 2021 hatte dieser Anteil noch 7,93 ct/kWh betragen, mittlerweile liegt er laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei astronomischen 13,65 ct/kWh. Ursächlich hierfür sind vor allem politische Faktoren, durch den Russland-Ukraine-Konflikt herrscht auf dem Markt große Unsicherheit, was sich auch beim Preis widerspiegelt. Zur Erinnerung: Für Haushalte hatte der Strompreis im Vorjahr bei 32,16 ct/kWh gelegen. Dieser Wert betrug zu Beginn dieses Jahres bereits 36,19 ct/kWh – Tendenz steigend.
Als Folge der Netzentgelterhöhungen zogen in erster Linie sämtliche Grundversorger Deutschlands mit entsprechenden Preisanpassungen nach, also örtliche Stadt- oder Gemeindewerke sowie all jene Konzerne, die in manchen Bundesländern die Grundversorgung sicher stellen, wie Vattenfall oder MAINGAU Energie.
Darüber hinaus passten auch freie Stromanbieter ihre Preise an, allerdings eingeschränkt. Während die Erhöhung der EEG-Umlage problemlos als Strompreiserhöhung weitergegeben werden durfte, sah das bei den Netzentgelten anders aus. Hier mussten Stromanbieter bei neuen Kunden gegebenenfalls Preisgarantien berücksichtigen.
Die Prognose für den Strompreis an der Börse lautete 2020 noch: Hoch! Doch mit den Auswirkungen der Corona-Krise rechnete damals kaum jemand. Entgegen der Vorhersage sorgten zu Beginn der Pandemie dafür, dass der Großhandelspreis für Strom erheblich sank. Gerade einmal 1,6 Cent pro Kilowattstunde zahlten Versorger im April 2020 für Strom an der Börse, das ist weniger als die Hälfte des Preises von 2019. Doch der Trend hielt nicht an – bereits ab Juni stiegen die Preise wieder. Im November 2020 lag der Börsenpreis für Strom mit rund 3,9 Cent pro Kilowattstunde fast auf dem Vorjahresniveau.
2021 kam es dann zu einer Preisexplosion ungeahnten Ausmaßes, denn durch die abflauende Coronakrise kam es zu einer schnelleren wirtschaftlichen Erholung als gedacht. Dadurch stieg die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen wieder an, als Reaktion hierauf schnellten auch die Strompreise an der Börse in Rekordhöhen. Für Energieversorger ging dies wiederum mit stark wachsenden Beschaffungskosten einher – diese Preiserhöhung wurde dann abermals auf den Verbraucher abgewälzt.
Da sich häufig zum Jahreswechsel Änderungen bei Steuern, Umlagen oder Netzentgelten ergeben, werden entsprechend dann auch die meisten Strompreiserhöhungen durchgebracht. Große Konzerne wie E.ON oder innogy warten hiermit mitunter jedoch bis in den April hinein. Solche Praktiken werden von der Verbraucherzentrale kritisch betrachten, denn dahinter kann ein übler Trick stecken. Wer rechnet schließlich noch mit einer Preiserhöhung, wenn diese normalerweise bereits im Januar vonstatten gehen? Vattenfall erhöhte einst sogar im August noch die Preise in der Grundversorgung für Kunden in Berlin.
Bleiben Sie also immer wachsam! Eine beliebte Zeit für Strompreiserhöhungen ist neben dem Jahresbeginn und Frühjahr auch der späte Herbst. Die Menschen sind länger zuhause, das Licht brennt häufiger und, wer mit Strom heizt, tut dies nun vermehrt. Der Verbrauch steigt an – der perfekte Zeitpunkt, um Kunden zur Kasse zu bitten.
Deutschlands Stromanbieter erhöhen auch 2022 die Preise, obwohl die EEG-Umlage im Vergleich zu 2021 stark gesunken ist. Das liegt vor allem daran, dass die Beschaffungskosten für Energie in rekordverdächtige Höhen gestiegen sind. Diese zusätzliche Kostenbelastung geben Versorger direkt an ihre Kunden weiter. Für Verbraucher bedeutet dies: Der Strompreis wird 2022 deutlich höher sein als im Vorjahr.
Grundversorger müssen ihre Verbraucher sechs Wochen vor dem Datum der Preiserhöhung schriftlich per Post informieren. Sie sind ebenso dazu angehalten, diese Änderung öffentlich bekannt zu geben, etwa als Pressemitteilung.
Sind Sie bei einem freien Anbieter, werden auch Sie rechtzeitig über die Preiserhöhung aufgeklärt. Das ist Pflicht. Allerdings dürfen die freien Anbieter selbst entscheiden, wann sie ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen. Zudem kann dieses Schreiben sowohl per Post als auch per E-Mail erfolgen – je nachdem, auf welche Kommunikationsform Sie sich mit Ihrem Versorger im Vertrag geeinigt haben. Es schadet also nicht, gerade bei alternativen Stromanbietern immer das Kleingedruckte zu lesen.
Achtung: Sind Sie nicht beim Grundversorger, lesen Sie Schreiben Ihres Stromanbieters stets aufmerksam durch. Dass es sich um eine Strompreiserhöhung handelt, ist nicht immer klar gekennzeichnet.
Grundversorger dürfen dem Gesetz zufolge ihre Preise dann erhöhen, wenn Kosten, auf die sie keinen Einfluss haben, ansteigen. Das betrifft ausschließlich den Arbeitspreis. Das ist der Fall, wenn Strom an der Börse teurer wird oder Steuern, Umlagen sowie Netzentgelte angehoben werden.
Für andere Versorger gilt dieses Recht nur dann, wenn sie ihr Preisänderungsrecht in den AGB vereinbaren.
Schreiben zur Strompreiserhöhung müssen einfach und verständlich formuliert sein. Es muss klar daraus hervorgehen, warum, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Preiserhöhung kommt.
Unser Tipp: Seien Sie ruhig misstrauisch! Begründet Ihr Stromanbieter die Preiserhöhung mit dem Anstieg von Steuern oder Umlagen, checken Sie diesen Fakt.
Ihr Anbieter ist darüber hinaus verpflichtet, Sie in dem Schreiben auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Ist Ihr Stromanbieter Grundversorger, muss er zudem die alten und neuen Preisbestandteile für Sie gegenüberstellen.
Eine Preisgarantie soll Sie vor Preiserhöhungen schützen und kann nur bei freien Anbietern abgeschlossen werden. Fakt ist aber, dass Sie nie zu 100 Prozent davor sicher sind. Selbst nicht bei der vollständigen Preisgarantie.
Bei einer vollständigen Preisgarantie darf Ihr Anbieter nämlich dann den Strompreis erhöhen, wenn sich Mehrwertsteuer oder Stromsteuer ändern. Bei einer eingeschränkten Preisgarantie hat er noch mehr Spielraum. Dann sind zudem Änderungen bei Mehrkosten für Abgaben oder Umlagen möglich.
Vor einer Strompreiserhöhung sind Sie nie geschützt. Stromanbieter finden immer einen Weg, wie Sie ihre Kunden noch mehr zur Kasse bitten können. Doch es gibt ein paar Tipps, die Sie beherzigen können.
Wechselfreudige Verbraucher haben den Vorteil, dass sie flexibel auf Veränderungen am Markt reagieren können. Zudem zahlen sie für den Arbeitspreis oftmals weniger als Bestandskunden, die vielleicht schon mehrfach Preiserhöhungen über sich ergehen lassen haben. Das gilt besonders für Kunden von Grundversorgern, diese zahlen mitunter mehr als 40 ct/kWh, was deutlich über dem Durchschnitt liegt.
Wenn Sie sich für eine Preisgarantie entscheiden, wählen Sie im besten Fall eine vollständige, in jedem Fall aber eine lange. Bei einer vollständigen Preisgarantie sind Sie zwar nicht vor Erhöhungen der Mehrwert- oder Stromsteuer gefeit, aber dennoch sicher, was die anderen Komponenten des Arbeitspreises betrifft. Achten Sie darauf, dass die Preisgarantie so lange gilt, wie Ihre Mindestvertragszeit, und Sie den Vertrag wechseln, sobald sie abläuft. Denn ohne Preisgarantie hat Ihr Stromanbieter freies Spiel.
Wir betonen es gerne immer wieder: Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht! Das steht Ihnen dann zu, wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht. Schließlich sind Sie zu anderen Konditionen den Vertrag eingegangen und müssen eine Änderungen nicht ohne Weiteres hinnehmen. Für gewöhnlich können Sie damit Ihren Stromvertrag ohne Frist bis zum Datum der Strompreiserhöhung kündigen.
Ganz wichtig: Manche Stromanbieter verwehren Ihnen dieses Recht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist daher immer ratsam, vor Vertragsabschluss zu checken, ob Sie im Fall einer Strompreiserhöhung ein Recht auf Sonderkündigung haben. Alle wichtigen Informationen zur Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung finden Sie weiter oben.
Die Strompreiserhöhung flattert ins Haus und gilt damit als endgültig? Nein! Lesen Sie sich aufmerksam durch, was Ihr Stromanbieter Ihnen geschrieben hat. Bedenken Sie: Strompreiserhöhungen betreffen in der Regel Komponenten, auf die Ihr Stromanbieter keinen Einfluss hat und die öffentlich sind. Sprich, wie teuer die EEG-Umlage ist, können Sie online nachlesen oder als Information einholen. Ist die EEG-Umlage der Grund, rechnen Sie ruhig nach, ob der neue Strompreis so stimmt – oder Ihr Stromanbieter Ihnen andere Kosten unterjubelt.
Ihnen schwirrt der Kopf, wenn Sie sehen, was Sie bei Strompreiserhöhungen alles beachten müssen? Dann geben Sie all das in unsere Hände! Werden Sie Wechselpilot-Kunde und wir übernehmen den Strompreisvergleich für Sie: Wir kümmern uns jedes Jahr um Ihren Stromvertrag, finden für Sie den besten Tarif auf dem Markt und wechseln Sie dorthin. Werden Strompreise erhöht, leiten wir alles zu Ihrem Vorteil in die Wege. Sie lehnen sich zurück und sparen jedes Jahr Zeit, Nerven und Geld. Haben Sie nach einem Jahr etwas durch uns gespart, erheben wir eine Servicegebühr in Höhe von 20 Prozent auf Ihre Ersparnis. So garantieren wir Ihnen unseren Premium-Service. Mehr zu unserer Servicegebühr lesen Sie hier.
In der Grundversorgung sind die Tarife zwar am teuersten und vor Preiserhöhungen sind Sie in keinster Weise geschützt. Allerdings können Sie als Verbraucher sicher gehen, dass Sie rechtzeitig und ordentlich von einer Preiserhöhung erfahren. Dieses Glück haben Verbraucher von freien Anbietern hingegen weniger. Wie die Verbraucherzentrale aufklärt, gibt es einige Tricks, die Versorger anwenden, um Preiserhöhungen unbemerkt durchzudrücken.
Im März 2018 verschickte der Energiekonzern 356 AG, zu dem unter anderem immergrün! gehört, an seine Kunden eine E-Mail mit dem Betreff „Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag“. Weder im Fließtext noch in der beigefügten Rechnung ging auf den ersten Blick hervor, dass der Versorger hier über eine anstehende Preiserhöhung informierte. Stattdessen hieß es in der E-Mail, die Rechnung erhielte „weitere wichtige Informationen“ – und das auch nur im zweiten Absatz. In der Rechnung fanden Kunden den entscheidenden Hinweis auch erst unter der Überschrift „Erläuterungen zu Ihrer Abrechnung“. Der Anbieter wies hier zwar auf die kommende Preiserhöhung hin, verriet aber nichts Genaueres über die Bestandteile.
Da die 356 AG die Preiserhöhung aus Sicht der Kunden nicht eindeutig angekündigt hatte, klagte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Anbieter – und behielt schließlich vom Oberlandesgericht Köln im Juni 2020 recht. Das Gericht entschied, dass der Betreff „Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag“ nicht eindeutig auf eine Preiserhöhung hinweise und auch die Preiserhöhung als solche nicht hervorgehoben war. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, zu welchen Mitteln Energielieferanten mitunter greifen, um Preiserhöhungen durchzudrücken.
Ihr Versorger hat Ihnen ebenfalls auf diese Weise eine Preiserhöhung untergeschoben? Nehmen Sie diese nicht stillschweigend hin! Bestehen Sie auf Ihren Rechten und wenden Sie sich notfalls an die Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle Energie e.V.
Die Sonderkündigung in Folge einer Preiserhöhung ist eine absolute Ausnahme beim erstmaligen Wechsel mit Wechselpilot. Im Normalfall übernehmen wir die Kündigung für Sie. In diesem Fall benötigen wir jedoch Ihre Mithilfe.
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