veröffentlicht am: 09.01.2023
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Das neue Jahr bringt einige wichtige Änderungen auf dem Strom- und Gasmarkt. Ab März 2023 tritt die Strompreisbremse in Kraft, die 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro kWh begrenzt, mit einer Rückerstattung für Januar und Februar. Auch Gas- und Fernwärmepreise werden ab März gedeckelt, bei Gas auf 12 Cent pro kWh und bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro kWh. Für Besitzer von Photovoltaikanlagen gibt es Neuerungen: Ab Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen und deren Installation, und die Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung wird für Anlagen bis 30 kWp abgeschafft. Zudem gelten ab 2023 bundesweit einheitliche Netzentgelte von 3,12 Cent pro kWh.
Das neue Jahr ist angebrochen und bringt einige Veränderungen auf dem Strom- und Gasmarkt mit sich. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen und fassen diese hier für Sie zusammen.
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Strompreisbremse
Die Strompreisbremse, beschlossen im Dezember 2022, deckelt für 80 % des Vorjahresverbrauchs den Strompreis auf maximal 40 ct/kWh und gilt rückwirkend ab Januar 2023. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorgungsunternehmen, Verzögerungen bei der Verrechnung sind möglich, erfordern jedoch kein Handeln von Kund:innen.
Arbeitspreis: ct/kWh | monatlicher Abschlag | Gesamtkosten pro Abrechnungsjahr | |
2021 (vor Preiserhöhung) | 32 ct | 80 Euro | 960 Euro |
2022 (nach Preiserhöhung) | 48 ct | 120 Euro | 1.440 Euro |
2023 (mit Strompreisbremse) | 40 ct für 80 Prozent des Verbrauchs 48 ct für jede kWh darüber | 104 Euro | 1.248 Euro |
Trotz weiterhin hoher Strompreise im Vergleich zur Zeit vor der Energiekrise spart ein Haushalt mit der Strompreisbremse 2023 etwa 192 Euro, wobei weitere Einsparungen möglich sind, wenn der Stromverbrauch reduziert wird. Eine Verbrauchsreduktion um 20 % erlaubt es, den gesamten Strom zum gedeckelten Preis zu beziehen, und zusätzliche Einsparungen werden zum regulären, höheren Preis erstattet.
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Preisbremse für Gas und Fernwärme
Auch die Deckelung für die Preise von Gas und Fernwärme treten erst am 01. März in Kraft, gelten aber ebenfalls rückwirkend für Januar und Februar. Auch hier müssen Sie nicht tätig werden: Die Preisanpassungen werden von den Versorgern automatisch weitergegeben und auch bei Verzögerungen werden die gedeckelten Preise sicher durchgesetzt.
Der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird bei Gaskund:innen auf 12 ct/kWh gedeckelt und bei Fernwärmekund:innen auf 9,5 ct/kWh. Das Prinzip ist wie bei der Strompreisbremse und Sparen wird weiterhin belohnt.
Auch hier haben wir durchgerechnet, wie viel Sie mit der Gaspreisbremse sparen. Wir gehen von einem Beispielhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh aus, der ebenfalls nicht durch Energiesparmaßnahmen verringert wird.
Arbeitspreis: ct/kWh | monatlicher Abschlag | Gesamtkosten pro Abrechnungsjahr | |
2021 (vor Preiserhöhung) | 7 ct | 70 Euro | 840 Euro |
2022 (nach Preiserhöhung) | 20 ct | 200 Euro | 2.400 Euro |
2023 (mit Gaspreisbremse) | 12 ct für 80 Prozent des Verbrauchs 20 ct für jede kWh darüber | 136 Euro | 1.632 Euro |
Hier erkennt man deutlich, wie sehr die Gaspreisbremse entlasten kann. Auf das gesamte Abrechnungsjahr gesehen spart unser Beispielhaushalt 768 Euro, sogar ohne Energiesparmaßnahmen umzusetzen. Würde der Verbrauch zusätzlich um 20 Prozent reduziert, läge die Ersparnis sogar bei 1.248 Euro. Die besten Tipps, um Gas zu sparen, finden Sie hier.

Netzentgelte 2023 erstmals einheitlich
Immer zum 01. Januar gelten neue Netzentgelte. Diese werden von den Netzbetreibern für die Nutzung der Strom- und Gasnetze erhoben. Die Netzentgelte müssen von den Versorgern gezahlt werden, diese geben die Kosten aber an die Verbraucher:innen weiter. Es handelt sich damit um einen Bestandteil des Strompreises, der in jedem Tarif inkludiert ist.
Bisher wurden in unterschiedlichen Regionen der Bundesrepublik unterschiedlich hohe Netzentgelte erhoben. Seit 2019 wurden die Netzentgelte langsam angeglichen und 2023 gibt es erstmals bundeseinheitliche Netznutzungsentgelte. Das bedeutet, dass der Anteil der Netzentgelte am Strompreis in ganz Deutschland ab diesem Jahr gleich hoch ist.
Diese Regelung soll zu mehr Gerechtigkeit und einer besseren Vergleichbarkeit der Strompreise in Deutschland führen. Das Netzentgelt für 2023 wurde auf 3,12 ct/kWh festgesetzt. Vielerorts ist das eine leichte Steigerung im Vergleich zu 2022. Ausführliche Informationen zu den neuen Netzentgelten erhalten Sie hier.
Privilegierungen für Photovoltaikanlagen
Die neuste Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG, dürfte vor allem für all jene interessant sein, die eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach installiert haben oder eine solche in naher Zukunft installieren wollen.
Ab 01.01.2023 gilt für private Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent. Das bedeutet, dass die Lieferung und Montage einer Anlage von der Umsatzsteuer befreit wird. Dies gilt für alle Anlagenteile und -ergänzungen, also sind sowohl die Photovoltaikmodule als auch Wechselrichter und eventuelle Batteriespeicher von der Regelung umfasst.
Die Händler:innen und Montageunternehmen sollen die weggefallene Umsatzsteuer grundsätzlich an die Kund:innen weitergeben, sodass im Ergebnis Photovoltaikanlagen günstiger werden sollten. Die Unternehmen sind dazu aber nicht verpflichtet.
Außerdem fällt seit dem 01. Januar die Einkommenssteuer auf die Einspeisevergütung von Anlagen bis 30 kWp weg. Es ist also keine Einkommenssteuer mehr auf die erhaltene Einspeisevergütung zu zahlen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01. Januar 2022. Ausführliche Informationen zur EEG-Novelle 2023 finden Sie hier.