Netzentgelte sind Gebühren für den Transport von Strom und Gas und machen einen erheblichen Teil des Energiepreises aus. Während die Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bundesweit einheitlich sind, variieren die Verteilnetzentgelte regional stark. In ländlichen Gebieten und Regionen mit viel erneuerbarer Energie sind sie meist höher, da weniger Verbraucher die Kosten tragen. Ab 2025 sollen die Netzentgelte bundesweit angeglichen werden. Industrieunternehmen mit hohem Stromverbrauch können Reduzierungen oder sogar Befreiungen beantragen.
Was sind Netzentgelte?
Netzentgelte, auch Netznutzungsentgelt genannt, sind ein wichtiger Bestandteil des Strom- und Gaspreises. Gezahlt wird das Netzentgelt für die Durchleitung und Verteilung Energie durch die Strom- und Gasleitungen an die Netzbetreiber. Die Versorger geben diese Kosten an die Kunden weiter.
Unterschieden wird bei Strom in zwei Arten der Netzentgelte. Zum einen die Übertragungsnetzentgelte, welche den Stromtransport über weite Strecken finanzieren. Diese sind seit 2023 bundesweit einheitlich, um möglichst ausgewogene Preisverhältnisse zu schaffen. Zum anderen die Verteilnetzentgelte, die für den Transport des Stroms direkt zu den Verbrauchern fällig werden. Diese beinhalten meist die Übertragungsnetzentgelte und variieren von Region zu Region stark. In dicht besiedelten Gegenden sind diese häufig geringer, da die Kosten für Instandhaltung und Ausbau der Infrastruktur auf mehr Verbraucher verteilt werden können.
Welche Regelungen gibt es für Netzentgelte?
Netzbetreiber schließen mit Gemeinden einen Wegnutzungsvertrag über bis zu 20 Jahre. Dadurch ist kein freier Wettbewerb möglich, es handelt sich daher bei Stromnetzen um natürliche Monopole. Daher werden die Netznutzungsentgelte mittels Erlösobergrenzen reguliert, außerdem sind Netzbetreiber verpflichtet, ihre Netzentgelte im Internet zu veröffentlichen. Interessant ist aus, dass die Strom-Netzentgelte nicht abhängig von der zu übertragenden Länge sein dürfen.
Die Erlösobergrenzen werden von der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde geprüft und setzen sich aus Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Netzes zusammen, hinzu kommt ein kalkulatorischer Gewinn. Die Berechnung dient als Grundlage für die Preise der Netzbetreiber, diese dürfen nicht mehr verdienen als der von der Bundesnetzagentur vorgegebene Gesamterlös.
Bestimmt werden die Preise für Netzentgelte also von den Netzbetreibern, welche jedoch keinen großen Spielraum nach oben haben, da sie durch die Erlösobergrenze der Bundesnetzagentur begrenzt sind. Auf der Rechnung Ihres Energielieferanten separat ausgewiesen.
Die Bundesnetzagentur möchte in Zukunft für noch einheitlichere Netzentgelte sorgen. Dafür sollen die Verteilnetzentgelte in vielen Regionen um einen geringen Betrag steigen. Um diese in Regionen mit hohen Verteilnetzentgelten, zum Beispiel durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, zu senken. Dazu wird bundesweit ein „Aufschlag für besondere Netznutzung“ auf den Strompreis erhoben, diese Entlastungsbeträge werden dann zu entlastenden Netzbetreibern verteilt.
Eine wichtige Regelung bezieht sich auf vermiedene Netzentgelte. Dabei handelt es sich um Betreiber von dezentralen, erneuerbaren Stromproduktionsanlagen, die von dem Betreiber des Verteilernetzes, in das sie einspeisen, ein Entgelt für die Vermeidung der Netznutzung erhalten. Die Preise dafür werden von den Netzbetreibern veröffentlicht. Neue Anlagen, die nach dem 01.01.2018 in Betrieb genommen wurden, erhalten jedoch keine vermiedene Netzentgelte. Nicht-volatile oder steuerbare Anlagen wie Kraft-Wärme-Kopplung erhalten weiterhin vermiedene Netzentgelte, wenn diese vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden.
An das Stromnetz angeschlossene Stromspeicher können von Netzentgelten befreit sein, wenn diese zwischen dem 4. August 2011 und dem 4. August 2029 in Betrieb genommen wurden. Diese Befreiung gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme des Stromspeichers.
So wirken Netzentgelte auf den Strom- und Gaspreis
Netznutzungsentgelte sind ein fester Bestandteil des Strom- und Gaspreises. Steigen die Netzentgelte, werden die zusätzlichen Kosten an die Verbraucher weitergegeben und der Preis steigt an. Andersherum führt eine Senkung der Netzentgelte auch meistens zu einer Senkung der Energiekosten, das kommt jedoch darauf an, ob die Stromanbieter diese Kostensenkung an die Verbraucher weitergeben.
Beim Strompreis machen Netzentgelte 2025 im Durchschnitt 23,75 % des Preises aus, die Kosten belaufen sich auf 6,65 Cent pro Kilowattstunde. Der Anteil der Netzentgelte am von Gas liegt 2025 mit 7,5 % deutlich unter dem des Strompreises, die Kosten belaufen sich nur auf 0,75 Cent pro Kilowattstunde.
Durch den deutlich geringeren Anteil am Gaspreis ist der Einfluss auf die Gaskosten insgesamt natürlich auch deutlich geringer. Das kann sich aber in Zukunft ändern, denn die Nachfrage nach Gas sinkt. Das erhöht die Preise, denn der Netzbetreiber muss die Instandhaltungskosten auf weniger Verbraucher aufteilen, was die Kosten der Einzelnen erhöht.

So hoch sind Netzentgelte in den Bundesländern
Es gibt große regionale Unterschiede bei der Höhe der Netzentgelte in den Bundesländern. Das liegt insbesondere daran, das einige Netzbetreiber durch den Zubau von erneuerbaren Energien stärker belastet sind. Um die Unterschiede auszugleichen und allgemein für Entlastung zu sorgen, wurden die Netzentgelte bundesweit reduziert.
Die Netzentgelte für Strom waren 2023 in den nördlichen Bundesländern am höchsten. Der Hauptgrund dafür ist ausgerechnet die Energiewende, denn ein Großteil der Windenergie wird im Norden der Bundesrepublik gewonnen. Daher wurden die Netzentgelte vor allem im Norden stark gesenkt.
Auch der Osten hat lange Zeit unter hohen Netzentgelten gelitten, was an der geringen Bevölkerungsdichte und wenigen Industrieabnehmern liegt, wodurch die Netzentgelte die einzelnen Verbraucher stärker belastet haben. Auch hier wurden die Kosten nun gesenkt.
Günstige Nutzungsgebühren gibt es in Bremen, weswegen die Netzentgelte hier weniger gesenkt wurden. Dasselbe gilt für Baden-Württemberg.
Netzentgelte in der Industrie
Die Netznutzungsentgelte für Strom machen rund 15 % des Industriestrompreises aus. Die Kosten dafür sind in den vergangenen Jahren um fast 10 % gestiegen. Endverbraucher mir einem netzstabilisierenden Nutzungsverhalten können eine Reduzierung der Netzentgelte beantragen.
Die genauen Regelungen für Netzentgelte sind im Gesetz StromNEV § 19 Abs. 2 festgelegt. Demnach kann bei einer atypischen Netznutzung, das bedeutet bei einer vorhersehbaren Jahreshöchstlast, welche in lastschwachen Zeiten auftritt, die Netzentgelte um bis zu 80 % gesenkt werden. Bei einer stromintensiven Netznutzung kann sogar noch mehr gespart werden. Dabei handelt es sich um einen Verbrauch von mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr und einem Stromverbrauch von 10 GWh an einer Abnahmestelle. In dem Fall kann das Unternehmen sogar von den Netzentgelten befreit werden.
Industrieunternehmen, welche einer der Voraussetzungen erfüllen, sollten daher unbedingt ein individuelles Netzentgelt beantragen.
Des Weiteren gilt es insbesondere in der Industrie Lastspitzen zu vermeiden, denn diese bedeutet automatisch höhere Kosten. Grund dafür ist die Unterteilung in Grund- und Arbeitspreis, wie es auch vom Hausstrom bekannt ist. Hinzu kommt in der Industrie ab einem Strombedarf über 100.000 kWh der Leistungspreis, bei dem auch Netzentgelte festgelegt werden. Bei Unternehmen, die darunterfallen, wird alle 15 Minuten eine Strommessung vorgenommen. Diese Messung bildet das Verbrauchsverhalten ab, aus dem der höchste Mittelwert wird der Leistungspreis berechnet, wodurch Lastspitzen die Netzentgelte in die Höhetreiben können. Um das zu verhindern, arbeiten viele Industrieunternehmen mit Lastmanagementsystemen.