Nachdem die energycoop eG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück gestellt hatte, wurde mit Beschluss zum 4. April 2019 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als Ursache werden steigende Energiebeschaffungspreise genannt, die zu erheblichen Kostensteigerungen geführt haben sollen. Zeitgleich wurde die Belieferung mit Strom und Gas eingestellt, von der rund 43.000 Kunden betroffen sind. Die jeweiligen lokalen Grundversorger sind mit der Ersatzversorgung eingesprungen, um die laufende Versorgung sicherzustellen.
Für Kunden der energycoop eG scheint es zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeit zu geben, mit ihrem ehemaligen Versorger in Kontakt zu treten. Im Informationsblatt heißt es, dass Einzelanfragen – egal ob schriftlich, telefonisch oder per E-Mail – nicht beantwortet werden können. In der Pressemitteilung wurde außerdem bekannt gegeben, dass die Service-Hotline eingestellt wurde. Wer unter der Telefonnummer 0541-34 310 222 anruft, erhält folgende Ansage vom Band:
„Guten Tag und vielen Dank für Ihren Anruf. Das Unternehmen energycoop eG befindet sich in der vorläufigen Insolvenz. Unser vorrangiges Ziel ist es, die Kundenkonten abzurechnen, um zu klären, wo jeder einzelne Kunde steht. Sie finden unter www.ecoop.de ein Informationsblatt, das die wichtigsten Fragen zum Verfahren und die weiteren Maßnahmen beinhaltet. Weitergehende Fragen an energycoop eG und die vorläufige Insolvenzverwalterin können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Wir danken für Ihr Verständnis.“
Wenn ein Versorger seine Geschäftstätigkeit einstellt, springt unmittelbar der Grundversorger mit der Belieferung der Energie ein. Dieser Vorgang ist in Deutschland gesetzlich geregelt und verpflichtet den örtlichen Grundversorger, die Belieferung auch weiterhin sicherzustellen. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Grundversorger kommt in diesem Fall stillschweigend zustande. Zunächst besteht also kein Vertrag mit individueller Nennung des Verbrauchers.
Der Netzbetreiber wurde von ecoop über die Einstellung der Belieferung informiert. Der Netzbetreiber überprüft anschließend, ob ein alternativer Versorger auf diesen Zähler angemeldet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Ihre Daten an den zuständigen Grundversorger vermittelt, der sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Ihr neuer Versorger ist nun der lokale Grundversorger. Bitte beachten Sie, dass dieser neue Vertrag nicht zu Ihren bisherigen Konditionen weitergeführt wird. Nun gelten die Preise der Grundversorgung. Verglichen mit alternativen Angeboten können diese Tarife bis zu 30% teurer ausfallen. Wir empfehlen Ihnen daher, zu einem günstigeren Strom- oder Gasanbieter zu wechseln.
Mit unserem Rechner können Sie ganz einfach überprüfen, wie viel Sie bei einem Wechsel sparen können. Geben Sie dafür einfach Ihre Postleitzahl sowie Ihren aktuellen Verbrauch ein.
Seit dem 4. April 2019 befinden sich die Kunden von ecoop in der Grundversorgung. Um zu hohe Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, nicht zu lange zu warten und zeitnah zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.