Wechselpilot übernimmt die langfristige Optimierung von Strom- und Gaskosten, egal ob für Privat- oder Gewerbekunden. Das Wichtigste: Der automatische Wechselservice vergleicht nicht bloß Strompreise, sondern führt den vollständigen Vertragswechsel durch – und das jedes Jahr aufs Neue, um eine wiederkehrende Einsparung zu erzielen. Sobald Sie wissen, wann Ihr Bauprojekt beendet ist und der Haushaltsstrom fließen kann, beantragen Sie den Wechsel zu einem neuen Tarif. Andernfalls beziehen Sie automatisch Strom vom Grundversorger – und der ist der teuerste auf dem Markt.
Wir unterstützen Sie nicht nur gerne beim Wechsel, sondern nehmen Ihnen auch komplett ab. Und so funktioniert unser Wechselservice.
Damit in der Rohbauphase einer Baustelle alles reibungslos läuft, gibt es den sogenannten Baustrom. Der muss rechtzeitig beantragt werden, sonst gerät der gesamte Bau in Verzug. Was Sie dabei beachten müssen und wann es Zeit ist, von Baustrom auf Haushaltsstrom zu wechseln, erklären wir Ihnen hier.
Es gibt viele verschiedene Stromtarife auf dem Markt. Einige sind für sehr spezielle Situationen konzipiert. Zu diesen Sondertarifen gehört auch der Baustrom. Dieser ist für den Zeitraum gedacht, wenn an einem Rohbau noch keine feste Stromversorgung vorhanden ist. In dieser Phase wird dennoch Strom benötigt. Handwerker brauchen für ihre Werkzeuge Stromanschlüsse, jedoch verfügt das unfertige Haus weder über Steckdosen noch über einen Anschluss zum Netz.
Der große Unterschied zum Hausstrom ist, dass hier ein Vertrag für eine temporäre Stromversorgung geschlossen wird. Der Versorger stellt dann vor dem Haus einen Baustromverteiler auf. Dieser bietet eine Vielzahl an haushaltsüblichen Steckdosen mit 230 Volt sowie meistens auch spezielle Anschlüsse für Starkstrom mit 400 Volt Spannung. Baustrom steht also zur Verfügung, noch bevor der Rohbau selbst elektrifiziert ist.
Im Bauvertrag ist in der Regel festgelegt, wer für die Beantragung verantwortlich ist. In den meisten Fällen übernimmt die Organisation ein Elektrounternehmen oder der Bauträger. Sofern eine solche Regelung fehlt, ist der Bauherr jedoch selbst in der Verantwortung. Dann müssen Sie den Antrag sowie die notwendigen Informationen beim zuständigen Versorger selbst einreichen.
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Baustrom wird von den lokalen Versorgungsunternehmen bereitgestellt. Hierbei kann es sich um die Stadtwerke, einen der Energieversorger der Region oder auch um den Netzbetreiber vor Ort handeln. Ansprechpartner ist immer der lokale Netzbetreiber.
Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme ist wichtig, um einen zuständigen Partner zu finden. Vom Antrag bis zur Aufstellung des Baustromkastens können bis zu fünf Wochen vergehen. Im schlimmsten Fall geht hier wertvolle und teure Bauzeit verloren, wenn kein Stromanschluss zur Verfügung steht.
In Zusammenhang mit dem Baustromantrag werden einige Informationen und Dokumente benötigt. Zu den Daten, die in der Regel angefordert werden, gehören:
Die Kosten für den Baustromtarif setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Zum einen ist natürlich der Stromverbrauch zu nennen. Dieser wird, wie bei einem herkömmlichen Stromvertrag auch, in kWh abgerechnet. Die Baustromverteiler verfügen über einen eigenen Zähler. So ist eine exakte Abrechnung möglich. Der Preis pro Kilowattstunde Strom liegt meist im normalen Bereich der lokalen Stadtwerke. Somit sind hier mit Kosten zwischen 26 und 30 Cent pro kWh zu rechnen. Unter Umständen kann der Preis jedoch auch höher liegen und bis zu 50 Cent pro kWh betragen.
Zum anderen gibt es weitere Kosten für die Aufstellung und Bereitstellung des Baustromverteilers. Diese sind in der Regel deutlich höher als die reinen Stromkosten. Im Normalfall liegen die Anschlusskosten bei 250 bis 400 Euro. Für die Miete des Baustromkastens müssen pro Monat weitere 40 bis 60 Euro veranschlagt werden. Die Aufstellung des Stromverteilers schlägt mit weiteren 70 bis 140 Euro zu Buche. Abbau und Demontage sorgen erneut für Kosten.
Der Baustromanschluss erfolgt in der Regel über den nächstgelegenen freien Anschlusspunkt. Dies kann ein Stromkasten an der Straße oder das bereits verlegte Versorgungskabel für das Eigenheim sein. Sobald der Rohbau über ein komplettes, eigenes Elektronetz verfügt, kann der Baustromanschluss gekündigt werden. Dies ist der Fall, wenn der Hauptsicherungskasten installiert und vom verantwortlichen Elektroinstallateur zur Nutzung freigegeben ist. Auf diese Weise können Kosten reduziert werden. Auch diese Meldung sollte möglichst rechtzeitig auf dem Schriftweg zum Netzbetreiber geschickt werden. Falls der Termin für die Installation des Hauptsicherungskastens im Haus bereits feststeht, kann die Abmeldung auch im Voraus vorgenommen werden.
Wir empfehlen unbedingt, die Anmeldung des Stromtarifs für den Hausstrom vorzeitig anzumelden, damit Sie nicht in die teure Grundversorgung rutschen. Diese ist deutlich teurer als vergleichbare Stromtarife.
Wer unzufrieden mit den Konditionen des Baustromtarifes ist, steht vor einem Problem: Ein Wechsel des Anbieters ist tatsächlich nicht möglich. Viel mehr noch, in einigen Regionen steht nur ein Anbieter zur Auswahl, sodass gar keine Wahloption vor Beginn der Stromversorgung besteht. In Gebieten, wo nur der Grundversorger Baustrom anbietet, steht somit keine Alternative zur Verfügung. In anderen Regionen, vor allem in Ballungsgebieten, haben Sie immerhin die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. Dort bieten große Stromversorger eigene Baustromtarife an. Die Konkurrenz wirkt sich oft auf den Preis aus, sodass Bauherren in diesem Fall grundsätzlich von günstigeren Konditionen profitieren. Die individuellen baulichen Gegebenheiten vor Ort können jedoch die Preise für die Installation nach oben treiben, ohne dass Bauherr oder Versorger einen Einfluss darauf haben. Beispiele hierfür sind ungünstig gelegene Verteilerkästen oder ein großes Grundstück, wo der Rohbau weit vom nächsten Stromanschluss entfernt ist.
Beim Baustrom handelt es sich um einen Sondertarif für Strom, der in bestimmten Situationen bezogen werden kann. Baustrom kann in der Rohbauphase eines Gebäudes bezogen werden, wenn noch kein Anschluss an das Stromnetz besteht.
Der Versorger stellt vor dem zukünftigen Haus einen Baustromverteiler auf, an dem Steckdosen und Anschlüsse für haushaltsüblichen Strom und Starkstrom zu finden sind.
Der erste Ansprechpartner für die Beantragung von Baustrom ist immer der lokale Netzbetreiber. Dieser kann Ihnen mit Sicherheit eine Auskunft darüber geben, welches das lokale Versorgungsunternehmen ist, das für die Bereitstellung von Baustrom verantwortlich ist. Dabei kann es sich um die Stadtwerke, einen regionalen Versorger oder auch den Netzbetreiber selber handeln.
In Ihrem Bauvertrag ist in der Regel festgelegt, wer für die Beantragung von Baustrom verantwortlich ist. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um den Bauträger oder ein Elektrounternehmen. Sollte sich in Ihrem Vertrag keine Regelung finden, sind Sie als Bauherr für die Beantragung verantwortlich.
Die Kosten für Baustrom setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Zunächst werden die Kosten für den tatsächlichen Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) über einen eigenen Zähler abgerechnet. Der Strompreis liegt meist im mittleren Bereich der lokalen Stromkosten – also zwischen 26 und 30 ct/kWh.
Dazu kommen Kosten für den Anschluss des Baustromverteilers ans Netz (250 bis 400 Euro), Kosten für die Aufstellung (70 bis 140 Euro), eine monatliche Miete für die Dauer der Nutzung (40 bis 60 Euro) und Kosten für die Demontage nach der Umstellung auf Haushaltsstrom.
Die Kosten für den Baustrom zahlt immer der Bauherr. Auch wenn der Bauunternehmer die Beantragung übernommen hat, landet die Rechnung beim Bauherrn.
Von der Beantragung bis zur Aufstellung des Baustromverteilers können bis zu 5 Wochen vergehen. Stellen Sie sich also auf Verzögerungen ein und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung, um keine kostbare Zeit beim Bau zu verlieren.