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Erklärung & Tipps
Alles rund um unseren Wechselservice

Was muss ich in der aktuellen Marktsituation beachten?

Als Ihr Wechselservice kümmern wir uns automatisch um einen Wechsel, wenn dieser sich für Sie lohnt. Sobald wir weitere Informationen oder Ihre Mithilfe benötigen, melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen. Bis dahin können Sie sich sicher sein, dass wir nach bestem Wissen und Gewissen handeln und Sie sich in einem für Sie guten Tarif befinden.

Preiserhöhungen von Versorgern erhalten wir in der Regel direkt und melden uns bei Ihnen. Erhalten Sie eine Preiserhöhung per Post, leiten Sie uns diese bitte über die Upload-Funktion im Kundenportal weiter. Sie brauchen sonst nichts zu unternehmen.

Leider ist es uns, wie auch allen anderen Marktteilnehmern nicht möglich, eine verbindliche Prognose für die Entwicklung auf dem Energie-Markt auszusprechen. Wir bitten daher, von Fragen zu zukünftigen Preisen oder Entwicklungen abzusehen. Sobald uns neue Informationen vorliegen, melden wir uns bei Ihnen.

In unserem Blog und über unseren Energie Ticker finden Sie weitere Informationen sowie News zum Energiemarkt. Auch im FAQ beantworten wir nachfolgend häufig gestellte Kundenfragen zur aktuellen Situation.

Wie ist Wechselpilot für mich erreichbar?

Mit der globalen Energie-Krise ist das Aufkommen für uns immens angestiegen. In Zeiten von ständigen Preiserhöhungen und Gesetzesänderungen liegt unser Fokus im Wechselprozess und darin, für Sie den Überblick über den Energie-Markt zu behalten. Das ist aktuell nur möglich, indem wir unsere Kommunikationswege reduzieren.

Antworten auf aktuell häufig gestellte Kundenfragen finden Sie hier im FAQ. Darüber hinaus informieren wir Sie laufend über unseren Blog, Energie Ticker sowie E-Mail-Newsletter über Neuigkeiten und Änderungen auf dem Energiemarkt.

Falls Ihre Fragen in unserem FAQ nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Wir werden diese schnellstmöglich beantworten.

Gerne können Sie uns über Ihr Kundenportal auch einen Rückrufwunsch hinterlassen. Bis dahin hoffen wir auf Ihr Verständnis und möchten uns für Ihr Vertrauen herzlich bedanken.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse haben oder sich dahingehend Beratung wünschen, hat das Bundeswirtschaftsministerium zum 1. März 2023 eine eigene Hotline freigeschaltet. Unter der Nummer 0800-78 88 900 können Sie kostenlos dort anrufen.

Warum hat sich mein Versorger noch nicht wegen meiner Abschläge gemeldet?

Die Energiekrise stellt nach wie vor Versorger und andere Akteure des Energiemarktes – etwa auch uns – vor große Herausforderungen. Nun kam mit der Strom- und Gaspreisbremse ein neuer technischer Mehraufwand auf die Versorger zu. Aus diesem Grund kann es sein, dass Ihr Versorger es schlicht und einfach noch nicht geschafft hat, Ihre Abschläge neu zu berechnen.

Wichtig für Sie ist nun, dass Sie nichts unternehmen müssen. Liegt der Arbeitspreis, den Sie aktuell in Ihrem Energievertrag zahlen, über 40ct/kWh für Strom bzw. 12ct/kWh für Gas bzw. 9,5ct/kWh für Fernwärme, wird die Preisbremse in jedem Fall bei Ihnen greifen. Sie müssen sich dafür lediglich in Geduld üben. Ihr Versorger wird sich bei Ihnen melden – auch wenn das womöglich zeitversetzt sein wird.

Zahlen Sie aktuell weniger als die Bremse, wird Ihr Versorger sich nicht bei Ihnen melden (müssen). Denn dann sind Sie von den Maßnahmen der Strom- und Gaspreisbremse ohnehin nicht betroffen.

Haben Sie Fragen zur Preisbremse oder wünschen Sie Beratung, können Sie sich an die kostenlose Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums wenden: 0800-78 88 900.

Was kostet Wechselpilot?

Wir arbeiten unabhängig von Versorgern und finanzieren uns über eine erfolgsbasierte Servicegebühr. Diese wird zu zwei unterschiedlichen Abrechnungszeitpunkten erhoben: Zu Vertragsbeginn werden 10 % der zu erwartenden Ersparnis fällig, nach Vertragsende dann die Differenz zu der ersten Zahlung und der 20% der tatsächlichen Ersparnis erhoben. Die entstehende Servicegebühr wird auf maximal 200€ gedeckelt.

Zur Berechnung der Ersparnis vergleichen wir die Gesamtkosten Ihres neuen Versorgers mit den Gesamtkosten, die für Sie bei Ihrem aktuellen Versorger ohne einen Wechsel entstanden wären. Dabei sind Sofort- und Neukundenbonus bereits berücksichtigt.

Sollten Sie durch den Wechsel ausnahmsweise nichts eingespart haben, entfällt die Servicegebühr natürlich. In diesem Falle erstatten wir Ihnen alle abgebuchten Zahlungen, denn wir verlangen nur dann eine Provision, wenn Sie auch wirklich sparen konnten.

Beispiel:

Die Kosten bei Ihrem alten Anbieter (Versorger A) betragen 800€. Die prognostizierten Kosten bei Ihrem neuen Anbieter (Versorger B) betragen 600€. Hieraus ergibt sich eine zu erwartende Ersparnis von 200€, zum ersten Abrechnungszeitpunkt werden dann 20€ fällig.

Nach Vertragsende stellen wir fest, dass Sie für Ihren Energietarif bei Versorger B sogar nur 500€ zahlen mussten. Ihre tatsächliche Ersparnis liegt somit bei 300€, zum zweiten Abrechnungszeitpunkt werden dann nochmals 40€ fällig. Insgesamt erheben wir für den Wechsel also eine Gesamtprovision von 20€ + 40€ = 60€.

Für den Wechsel im darauffolgenden Jahr werden dann die Preise von Versorger B als Grundlage zur Errechnung der neuen Ersparnis herangezogen.

Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse
Nachfolgend finden Sie Antworten und Informationen auf Ihre Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse

Muss ich etwas unternehmen, damit die Preisbremse bei mir greift?

Nein, darum kümmert sich Ihr Energieversorger. Wohnen Sie zur Miete und zahlen Energiekosten an Ihren Vermieter/Ihre Vermieterin, wird es mit Ihrer Betriebskostenabrechnung verrechnet.

Sollten Sie im März noch keine Entlastung erhalten, haben Sie Geduld. Die Preisbremsen werden in jedem Fall auch bei Ihnen greifen. Da die Preisbremsen für Versorger mit technischem Aufwand verbunden ist, kann es sein, dass etwas länger dauert.

Greift die Strom- und Gaspreisbremse auch, wenn ich umgezogen bin?

Ja. In diesem Fall wird der bisherige Energieverbrauch in Ihrer neuen Wohnung und nicht Ihr Vorjahresverbrauch für die Berechnung zugrunde gelegt.

Greift die Strompreisbremse auch, wenn ich den Versorger wechsle?

Ja. Wenn Sie 2023 Ihren Versorger wechseln, wird der neue Versorger die Entlastung an Sie weitergeben.

Wie ändert sich mein Abschlag in Bezug auf die Preisbremsen?

Ab dem 01.03.2023 treten die Energiepreisbremsen für Strom und Gas offiziell in Kraft. Was bedeutet das für Sie?

Für 80% Ihres Basisverbrauchs gilt ab dem 1. März ein gedeckelter Arbeitspreis von 40 Cent (Strom) bzw. 12 Cent (Gas) pro kWh. Zahlen Sie bisher mehr, fallen Ihre Kosten und Abschläge dadurch geringer aus.

Da die Energiepreisbremsen auch rückwirkend zum 01.01.2023 gelten, haben Sie für Januar und Februar u.U. zu hohe Abschläge bezahlt. Diese werden dann mit der Abschlagszahlung im März und ggfs. weiteren Monaten verrechnet. Die Senkung findet so lange Anwendung, bis die zu hohen Abschläge aus Januar und Februar ausgeglichen sind. Danach zahlen Sie den vorgesehen Abschlag inkl. der Preisbremsen.

Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem aktuellen Versorger. Sobald uns diese Informationen zum Abschlag und Erstattungskontingent vorliegen, leiten wir diese an Sie weiter.

Bitte beachten Sie:

  1. Da der technische Anpassungsbedarf bei den Versorgern sehr hoch ist, wird nicht jeder Versorger die entsprechenden Änderungen rechtzeitig umsetzen können. Dadurch kann es ggfs. zu einigen Wochen Verzögerung kommen. Weder Sie noch wir können diesen Prozess beschleunigen. Wir bitten hier um Ihre Nachsicht und Geduld!
  2. Erstattungen und Abschlagsanpassungen werden vom Versorger automatisch durchgeführt. Sie brauchen nichts zu unternehmen.
  3. Bitte wundern Sie sich nicht, wenn die kommenden Abschläge über einige Monate schwanken.
  4. Alle relevanten Kosten und Erstattungen werden mit der nächsten Rechnung transparent aufgelistet.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat bereits offiziell angekündigt: „Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten.“

Wir bitten Sie daher, von allgemeinen Rückfragen zu diesem Thema abzusehen – in unseren FAQ finden Sie alles Wichtige dazu. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zum 1. März 2023 eine kostenlose Hotline für Fragen rund um die Preisbremsen eingerichtet: 0800-78 88 900.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse haben oder sich dahingehend Beratung wünschen, hat das Bundeswirtschaftsministerium zum 1. März 2023 eine eigene Hotline freigeschaltet. Unter der Nummer 0800-78 88 900 können Sie kostenlos dort anrufen.

Warum hat sich mein Versorger noch nicht wegen meiner Abschläge gemeldet?

Die Energiekrise stellt nach wie vor Versorger und andere Akteure des Energiemarktes – etwa auch uns – vor große Herausforderungen. Nun kam mit der Strom- und Gaspreisbremse ein neuer technischer Mehraufwand auf die Versorger zu. Aus diesem Grund kann es sein, dass Ihr Versorger es schlicht und einfach noch nicht geschafft hat, Ihre Abschläge neu zu berechnen.

Wichtig für Sie ist nun, dass Sie nichts unternehmen müssen. Liegt der Arbeitspreis, den Sie aktuell in Ihrem Energievertrag zahlen, über 40ct/kWh für Strom bzw. 12ct/kWh für Gas bzw. 9,5ct/kWh für Fernwärme, wird die Preisbremse in jedem Fall bei Ihnen greifen. Sie müssen sich dafür lediglich in Geduld üben. Ihr Versorger wird sich bei Ihnen melden – auch wenn das womöglich zeitversetzt sein wird.

Zahlen Sie aktuell weniger als die Bremse, wird Ihr Versorger sich nicht bei Ihnen melden (müssen). Denn dann sind Sie von den Maßnahmen der Strom- und Gaspreisbremse ohnehin nicht betroffen.

Haben Sie Fragen zur Preisbremse oder wünschen Sie Beratung, können Sie sich an die kostenlose Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums wenden: 0800-78 88 900.

Wie berechnet sich meine Ersparnis bei Strom- und Gaspreisbremse?

In unserer Ersparnis-Rechnung kalkulieren wir die Strompreisbremse bzw. den Gaspreisdeckel bereits ein. Das bedeutet, dass 80% des von Ihnen angegebenen Verbrauchs bei der Gegenüberstellung zweier Tarife mit 40 Cent (Strom) oder 12 Cent (Gas) Arbeitspreis berechnet werden, sofern der tatsächliche Arbeitspreis darüber liegt.

Mit den anderen 20% Ihres Verbrauchs wird die Ersparnis mit den tatsächlichen Konditionen berechnet. Zusätzlich werden die Boni des neuen Anbieters mit einberechnet. Es kann daher sein, dass Sie mit einem Wechsel in einen Tarif mit höherem Arbeitspreis aufgrund der Preisbremse/des Preisdeckels und der Boni Kosten sparen. 

Wird die Strom- und Gaspreisbremse bei meinem Abschlag berücksichtigt?

Ja, ab dem 01.03.2023 müssen die Versorger Strompreisbremse bzw. Gaspreisdeckel in der Abschlagsberechnung berücksichtigen. 

Ab wann greifen Strom- und Gaspreisbremse?

Sowohl die Strom- als auch die Gaspreisbremse treten zum 1. März 2023 in Kraft. Sie gelten jedoch rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Mehrkosten aus Januar und Februar 2023 werden daher ab dem 1. März mit Ihren Abschlägen verrechnet. Ab dann zahlen Sie auch den korrekten Abschlag inklusive Preisbremse.

Was ist die Strompreisbremse?

Um Verbraucher:innen finanziell zu unterstützen und sie vor steigenden Stromkosten zu schützen, hat die Bundesregierung die Strompreisbremse eingeführt. Diese greift ab dem 1. März 2023, jedoch rückwirkend schon ab dem 1. Januar 2023.

Dabei deckelt die Bremse den Arbeitspreis Ihres Stromvertrages auf 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent Ihres Basisverbrauchs. Das heißt, zahlen Sie aktuell mehr als 40 Cent/kWh für Strom, reduziert sich für 80 Prozent Ihres Verbrauchs der Preis auf 40 Cent.

Da die Strompreisbremse rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gilt, werden Ihre Mehrkosten für Januar und Februar 2023 mit den nachfolgenden Abschlägen verrechnet.

Was ist die Gaspreisbremse?

Um Verbraucher:innen finanziell zu unterstützen und vor steigenden Gaskosten zu schützen, hat die Bundesregierung die Gaspreisbremse eingeführt. Dieser greift ab dem 1. März 2023, jedoch rückwirkend schon ab dem 1. Januar 2023.

Dabei wird der Arbeitspreis Ihres Gasvertrages auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent Ihres Basisverbrauchs (berechnet aus dem Verbrauch des Vorjahres) gedeckelt. Das heißt, zahlen Sie aktuell mehr als 12 Cent/kWh für Gas, reduziert sich für 80 Prozent Ihres Verbrauchs der Preis auf 12 Cent. Für Fernwärme deckelt die Preisbremse die Kosten bei 9,5 Cent/kWh.

Da die Gaspreisbremse rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gilt, werden Ihre Mehrkosten für Januar und Februar 2023 mit den nachfolgenden Abschlägen verrechnet.

Häufige Fragen an den Kundenservice
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen aus dem Kundenservice.

Warum empfiehlt Wechselpilot nicht den günstigsten Anbieter?

Bei unserer Empfehlung berücksichtigen wir nicht nur Ihr Sparpotenzial, sondern auch die Qualität des Versorgers. Einen zuverlässigen Versorger zu wählen, schont auf lange Sicht den Geldbeutel, auch wenn dieser zunächst einige Euros mehr kostet. Wir können Abschläge für Sie in der Regel kulanter anpassen lassen, was wiederum Sie sofort monatlich entlastet. Auch die Wechsel gehen unserer Erfahrung nach reibungslos vonstatten und Bonuszahlungen landen fristgerecht auf Ihrem Bankkonto.

Bei sehr günstigen Versorgern ist es immer ratsam, genauer hinzuschauen. Was ist, wenn der Versorger im Laufe Ihres Vertragsjahres insolvent geht – und Sie auf hohen Abschlägen und einer fehlenden Bonuszahlung sitzen bleiben? Wir prüfen daher auch die Preisstrukturen der Versorger und beziehen diese in unsere Empfehlung mit ein.

Natürlich können Sie sich auch gegen unsere Empfehlung und für die günstigere Alternative, die wir Ihnen ausspielen, entscheiden. Schließlich sind wir als Service dafür da, in Ihrem Interesse zu handeln und dieses auch gegenüber dem Versorger durchzusetzen.

Warum wechseln Sie mich zu einem anderen Versorger als den, den ich ausgewählt habe?

Sie haben sich aus unseren Tarifvorschlägen für einen Tarif und damit einen Versorger entschieden. Wir haben Ihnen daraufhin ein Angebot mit einer Frist zur automatischen Annahme gesendet. Das heißt, widersprechen Sie innerhalb dieser Frist nicht dem Angebot, führen wir den Wechsel durch.

Der Energie-Markt ist jedoch sehr schnelllebig und so kann es sein, dass das Angebot zum Zeitpunkt des geplanten Wechsels nicht mehr gültig ist oder sich eine bessere Alternative für Sie ergeben hat. Damit Sie weiterhin zum für Sie besten Versorger gewechselt werden und wir alle Fristen für Ihren Wechselprozess einhalten können, entscheiden wir uns in diesem Fall für die bessere Alternative. Wichtig ist: Wir handeln stets in Ihrem Interesse. Der neue Versorger erfüllt selbstverständlich die gleichen Qualitäts-Kriterien wie der aus dem Angebot – und damit denen des Versorgers, für den Sie sich nach unserem Tarifvergleich entschieden hatten.

Warum kann ich meinen Zählerstand nicht im Kundenkonto eintragen?

Das kann daran liegen, dass der Stand, den Sie eintragen möchten, nicht zu den anderen bereits hinterlegten Zählerständen passt. Er ist entweder deutlich zu hoch – bitte tragen Sie nur den Wert ohne Kommastellen ein – oder der Stand ist sogar niedriger als der vorherige. Bitte senden Sie uns per E-Mail ein Foto Ihres Zählers mit aktuellem Stand.

Mein Zähler ist neu/wurde getauscht, was muss ich tun?

Falls Ihr Zähler ausgetauscht wurde, senden Sie uns bitte per E-Mail ein Foto Ihres neuen Zählers zu. Wir leiten die Informationen dann an Ihren Versorger weiter.

Achten Sie beim Fotografieren darauf, dass sich der Aufkleber – der auf oder unter dem Zähler angebracht wurde – auf dem Foto befindet. Ist der Aufkleber nicht vorhanden, senden Sie uns bitte folgende Information zu: Welcher Zähler wurde getauscht? Wann wurde der Zähler getauscht? Welcher Zählerstand wurde zu dem Zeitpunkt abgelesen?

Was muss ich zum Thema Zählerstände wissen?

Zum Zeitpunkt eines Wechsels schicken wir Ihnen eine E-Mail. Sie werden dann gebeten, den Zählerstand bei uns zu hinterlegen. Wir nutzen diesen hauptsächlich für die Servicegebühr-Rechnung oder zur Kontrolle bei Rückfragen. Für die Rechnung vom Versorger ist maßgeblich, dass Ihrem Netzbetreiber der Zählerstand vorliegt. Dieser sendet Ihnen regelmäßig Ablesekarten zu. Bitte senden Sie diese immer ausgefüllt an den Netzbetreiber zurück. Wird Ihnen keine Ablesekarte zugesendet, können Sie den Stand auch unaufgefordert bei Ihrem Netzbetreiber melden. An den Versorger direkt ist keine Meldung nötig. Möchte Sie zwecks Rechnungskorrektur dennoch eine Meldung an den Versorger, gehen Sie bitte den Weg über uns.

Was ist das für eine E-Mail-Adresse in der Vertragsbestätigung?

Ein wichtiger Teil unseres Services für Sie ist, dass wir die Kommunikation mit dem Anbieter übernehmen. So können wir wesentliche Informationen für Sie aufarbeiten und Rückfragen des Anbietern direkt für Sie erledigen. Dafür haben wir für Ihren Wechsel eine E-Mail-Adresse eingerichtet. Bitte ändern Sie diese nicht bei Ihrem Versorger ab. Haben Sie ein Anliegen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Mein Vertrag läuft bald aus – warum habe ich noch kein neues Wechselangebot erhalten?

Wir sorgen dafür, dass Sie fristgerecht zum neuen Vertragswechsel ein Angebot mit einem besseren Tarif erhalten. Wir prüfen laufend Ihre Verträge. Sobald es für Sie einen besseren Tarif gibt, melden wir uns.

Falls Sie eine Preiserhöhung direkt von Ihrem Anbieter erhalten haben und wir Sie selbst darüber noch nicht informiert haben, leiten Sie uns diese bitte weiter. Entweder über die Upload-Funktion in Ihrem Kundenkonto oder per E-Mail. Wir hinterlegen die neuen Konditionen und kommen mit einem Angebot auf Sie zu. 

In jedem Fall erhalten Sie fristgerecht zum neuen Vertragswechsel ein Angebot von uns.

Mein Abschlag wurde angepasst – ist das eine Preiserhöhung?

Nein. Eine Preiserhöhung liegt nur vor, wenn der Arbeitspreis- und/oder der Grundpreis zu einem bestimmten im Voraus mitgeteilten Zeitpunkt erhöht wird. Wurde nur der Abschlag angepasst, liegt keine Preiserhöhung vor und es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Gemäß Verbrauch können wir den Abschlag aber wieder für Sie anpassen lassen. 

Wo finde ich die Zählernummer, die im Wechsel-Auftrag angegeben werden muss?

Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Stromzähler. In den meisten Fällen steht diese über oder in der Nähe des Barcodes. Haben Sie einen neueren Zähler, startet die Zählernummer mit einer Ziffer, drei Buchstaben und endet mit einer Ziffernfolge, beispielsweise 1ISK123456789.

Sollte Ihre Zählernummer nicht stimmen – weil Sie womöglich einen Zahlendreher oder die falsche Nummer angegeben haben -, melden wir uns bei Ihnen. Ihre Energie-Versorgung ist auch dann gesichert, wenn aufgrund der falsch angegebenen Zählernummer der Wechsel länger dauert. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass Sie z.B. in einem Mehrfamilienhaus keine Nummer eines anderen Zählers angeben. 

Ab wann und wie lange gilt die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist gilt 14 Tage. Ab wann sie gilt, ist jedoch von Versorger zu Versorger unterschiedlich. Je nachdem kann die Frist mit Auftragserteilung, Auftragsbestätigung, Vertragsbestätigung oder Lieferbeginn beginnen. Genaueres dazu finden Sie in den AGB Ihres Versorgers.

Was ist der Unterschied zwischen Auftragsbestätigung und Vertragsbestätigung? 

Die Auftragsbestätigung erhalten Sie in der Regel kurz nach Auftragseingang. Diese bestätigt, dass der Versorger von Ihrem Willen zur Belieferung in Kenntnis gesetzt ist.

Die Vertragsbestätigung erhalten Sie erst, wenn der aktuelle Anbieter gekündigt und der Netzbetreiber die Belieferung bestätigt hat. Oft enthält die Vertragsbestätigung neben dem verbindlichen Lieferbeginn auch einen Abschlagsplan.

Beide Angaben sind in der Auftragsbestätigung nicht verbindlich. Eine Vertragsbestätigung wird oft auch Begrüßungsschreiben oder Lieferbestätigung genannt. 

Wieso weicht der vom Versorger bestätigte Abschlag von dem im Wechselpilot-Angebot ab?

Der Versorger legt mit der Vertragsbestätigung Ihren Abschlag fest. In unserem Angebot empfehlen wir Ihnen jedoch vorher einen Abschlag, der auf unseren Erfahrungswerten beruht – und ggf. davon abweichen kann. Darauf weisen wir in unserem Angebot auch hin. Der Abschlag ist nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlichen Jahreskosten und hat keinen Einfluss auf Ihre Ersparnis oder die tatsächlich Kosten. Möchten Sie Ihren Abschlag ändern, melden Sie sich bei uns. In einem bestimmten Rahmen ist es möglich, diesen nachträglich beim Versorger anzupassen. Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie stets mit der kommenden Abrechnung zurück. 

Was ist, wenn mein Versorger insolvent geht oder die Belieferung abmeldet?

In solch einem Fall werden Sie automatisch durch den örtlichen Grundversorger beliefert. Wichtig zu wissen: Oft beliefert Ihr örtlicher Grundversorger Sie in den ersten drei Monaten über die Ersatzversorgung. Dieser Tarif ist deutlich teurer als der Grundversorgungstarif.

Geht Ihr Versorger insolvent, erhalten Sie zudem in der Regel weder den Ihnen zustehende Bonus oder Ihr Guthaben zurück.

Für Sie gilt also: Keine Sorge, Ihnen wird nicht einfach der Strom abgestellt. Sie sollten sich jedoch schnellstmöglich um eine Alternative zur Grundversorgung bzw. Ersatzversorgung kümmern. Sind Sie bereits Wechselpilot-Kund:in übernehmen wir die Suche und den Wechsel automatisch für Sie.

Aus diesen Gründen ist es ratsam, sich nicht immer für den günstigsten Versorger auf dem Markt zu entscheiden.

Wieso habe ich noch keine Vertragsbestätigung von Vattenfall erhalten? 

Vattenfall versendet die Vertragsbestätigung oft erst kurz vor Lieferbeginn. Sollte bei Ihnen also die Bestätigung noch nicht eingegangen sein, wenn wir Sie danach fragen, machen Sie sich keine Sorgen. Der Wechsel hat geklappt, die Bestätigung ist bald in Ihrem Briefkasten. Bitte machen Sie dann ein Foto und senden uns das Dokument, auf dem Vertragskontonummer und Lieferbeginn gut zu erkennen sind, zu oder laden Sie es direkt in Ihrem Kundenkonto hoch. 

Wie ändere ich meine E-Mail-Adresse im Wechselpilot-Kundenkonto?

Um Ihre E-Mail-Adresse zu ändern, schicken Sie uns eine E-Mail mit der entsprechenden Bitte. Ist uns diese Mailadresse nicht bekannt, achten Sie bitte darauf, dass wir Sie genau zuordnen können. Zum Beispiel indem Sie zusätzlich Ihre Wechselpilot-ID, Adresse, Zählernummer oder Ihr Geburtsdatum in der E-Mail angeben. Das dient nur zum Schutz Ihrer Daten.

Sobald wir die Mailadresse geändert haben, können Sie sich mit der neuen wie gewohnt im Kundenkonto einloggen. 

Wieso ist der Arbeitspreis nach meinem Wechsel mit Wechselpilot höher als im Angebot? 

Das kann verschiedene Gründe haben. Bei einigen Anbietern ist der Bonus mit dem Arbeitspreis verrechnet und erzeugt so eine Abweichung. Bei anderen Anbietern kann es dazu kommen, dass der Arbeitspreis-Bonus für das erste Vertragsjahr nicht aufgeführt ist. Der Arbeitspreis ist dann entsprechend höher angegeben, wird aber korrekt verrechnet. 

Anders stellt es sich dar, wenn Sie zum örtlichen Grundversorger gewechselt sind. Aufgrund der hohen Anzahl an Grundversorgern in Deutschland kann es in der Datenbank zu kleinsten Abweichungen kommen. Senden Sie uns die Vertragsbestätigung zur Korrektur einfach zu und wir prüfen den Sachverhalt. Möglich ist auch, dass Ihr Grundversorger nicht wie beauftragt die Grundversorgung, sondern die Ersatzversorgung bestätigt hat. In diesem Fall setzen wir Ihr Recht beim Grundversorger durch, sobald Sie uns das Dokument haben zukommen lassen. 

Wieso weicht der bestätigte Wechseltermin ab?/Wieso entsteht eine Lücke zwischen dem alten und neuen Anbieter? 

Aktuell (Stand Februar 2023) kommt es zu vielen Preiserhöhungen. Ebenso schwanken die Angebote, die sich derzeit auf dem Markt befinden, sehr stark in den Konditionen. Ein Wechsel ist daher oft erst kurz vor Ende der Kündigungsfrist möglich. So können sich Prozesse überschneiden oder der neue Anbieter kann nicht direkt im Anschluss anmelden.

Es kann daher dazu kommen, dass Sie einige wenige Wochen oder Tage von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert werden. Ist die Lücker größer, melden Sie sich bei uns. Wir versuchen den Lieferbeginn vorzulegen oder einen neuen Anbieter zu beauftragen. 

Ich möchte das Angebot nicht annehmen – was kann ich tun?

Sie möchten das von uns vorgeschlagene Wechselangebot nicht annehmen? Entweder, weil Sie doch bei Ihrem aktuellen Versorger bleiben möchten, oder mit unserem Angebot nicht zufrieden sind? Dann können Sie ganz einfach in Ihrem Kundenkonto das Angebot ablehnen. Dort können Sie auch ein neues Angebot einholen. Achten Sie in jedem Fall auf die Fristen in unserer Angebotsmail. Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist unserem Angebot, führen wir den Wechsel durch.

Warum bekomme ich eine Rechnung vom Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb?

Im Zuge der Modernisierung der Zähler kann es dazu kommen, dass die Kosten für den Zähler separat gezahlt werden müssen. Eine separate Zahlung bedeutet für Sie keine Mehrkosten. Die Kosten waren bisher in den Zahlungen an den Versorger enthalten. Auf unsere errechnete Ersparnis hat dies keinen Einfluss. Ihre moderne Messeinrichtung würde auch bei einem anderen Anbieter getrennt berechnet werden. 

Mein Verbrauch im Wechselpilot-Angebot ist nicht, wie von mir angegeben – was kann ich tun?

Häufig wird bei Gas-Verträgen die Angabe in Kubikmeter (m³) und Kilowattstunden (kWh) vertauscht. Ihren Zählerstand lesen Sie in m³ ab. Der Verbrauch wird in kWh angegeben. Dieser ist daher höher als Ihr abgelesener Zählerstand. Als Faustregel können Sie den abgelesenen Wert mit 10,5 multiplizieren, um den Verbrauch zu erhalten. 

Weicht der Verbrauch – egal, ob Gas oder Strom – tatsächlich wesentlich ab, melden Sie sich bei uns. Wir weisen aber bei kleinen Abweichungen darauf hin: Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie stets mit der kommenden Abrechnung zurück. 

Kann es passieren, dass ein Versorger den Wechsel ablehnt?

Ja, es kann passieren, dass ein Versorger den Wechsel ablehnt. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Versorger Sie auch ohne Angabe von Gründen ablehnt. Die meisten Ablehnungen sind aber objektiv begründbar.

Häufig werden Wechsel von den Versorgern wegen noch laufender Verträge storniert. Sind Sie also noch in einem laufenden Vertrag und liegt das Vertragsende außerhalb einer vom neuen Versorger kalkulierbaren Zeitspanne, kann er Ihren Wechsel stornieren. In diesem Fall können Sie es einfach wieder versuchen, wenn der Wechseltermin nur noch wenige Monate entfernt liegt. Orientieren Sie sich hierfür am besten an der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages – diese müssen Sie schließlich einhalten, ansonsten kann ebenfalls kein Wechsel stattfinden.  

Versorger können Wechsel auch ablehnen, wenn Kund:innen falsche oder unvollständige Daten angegeben haben. Ein Zahlendreher in der Zählernummer ist ein klassischer Grund für eine Ablehnung – in diesem Fall kann der Versorger Ihre Angaben nicht zuordnen und storniert den Wechsel. Auch aus Bonitätsgründen kann ein Versorgungsunternehmen einen Vertrag ablehnen.  

Sollte Ihnen dies passieren, besteht kein Grund zur Sorge: Sie können einfach einen neuen Wechsel anstoßen. Sollte Ihr alter Vertrag bereits gekündigt sein, springt in der Zwischenzeit die Grundversorgung ein. Sind Sie bereits Wechselpilot-Kund:in, übernehmen wir den neuen Wechselprozess für Sie.

Fragen zur aktuellen Marktsituation
Hier beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt.

Was muss ich in der aktuellen Marktsituation beachten?

Als Ihr Wechselservice kümmern wir uns automatisch um einen Wechsel, wenn dieser sich für Sie lohnt. Sobald wir weitere Informationen oder Ihre Mithilfe benötigen, melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen. Bis dahin können Sie sich sicher sein, dass wir nach bestem Wissen und Gewissen handeln und Sie sich in einem für Sie guten Tarif befinden.

Preiserhöhungen von Versorgern erhalten wir in der Regel direkt und melden uns bei Ihnen. Erhalten Sie eine Preiserhöhung per Post, leiten Sie uns diese bitte über die Upload-Funktion im Kundenportal weiter. Sie brauchen sonst nichts zu unternehmen.

Leider ist es uns, wie auch allen anderen Marktteilnehmern nicht möglich, eine verbindliche Prognose für die Entwicklung auf dem Energie-Markt auszusprechen. Wir bitten daher, von Fragen zu zukünftigen Preisen oder Entwicklungen abzusehen. Sobald uns neue Informationen vorliegen, melden wir uns bei Ihnen.

In unserem Blog und über unseren Energie Ticker finden Sie weitere Informationen sowie News zum Energiemarkt. Auch im FAQ beantworten wir nachfolgend häufig gestellte Kundenfragen zur aktuellen Situation.

Wie kann ich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen vorgehen? 

Haben Sie eine Preiserhöhung zu einem Datum bekommen, das innerhalb der vertraglichen Preisgarantie liegt? Dann können Sie dagegen Einspruch erheben. 

In dem Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Strom- oder Gaspreisbremse vom 16.12.2022 heißt es in §39, dass eine Gestaltung der Preissetzung verboten sei, die „eine missbräuchliche Ausnutzung der Regelung zur Entlastung von Letztverbrauchern nach den Bestimmungen dieses Gesetzes darstellt“.

Demnach sind Preiserhöhungen nicht generell verboten, müssen aber durch höhere Beschaffungskosten begründet sein. Die Bewertung des Sachverhalts obliegt dem Bundeskartellamt. Gegenüber eben jenem Amt obliegt dem Versorgungsunternehmen die Darlegungs- sowie Beweislast „für die sachliche Rechtfertigung der Gestaltung der Preissetzung“. Stellt das Kartellamt missbräuchliches Handeln fest, kann es den Versorger dazu verpflichten, dieses Verhalten abzustellen.

Für Sie bedeutet das konkret:

  1. Die Möglichkeit zur Beurteilung, ob die Preiserhöhung gerechtfertigt ist oder nicht, haben weder Sie als Verbraucher noch wir als Wechseldienstleister. Die letzte Instanz liegt bei den Gerichten. Hierbei könnte es zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit hohem Unsicherheitsfaktor kommen. Diese Unsicherheit können wir für unsere Kund:innen nicht eingehen.
  2. Einem Widerspruch muss das Versorgungsunternehmen nicht nachgehen.
  3. Das Kartellamt prüft laut dem Gesetzesbeschluss Preiserhöhungen und wird nicht im Einzelfall, sondern generell jede von einem Versorgungsunternehmen ausgesprochene Preiserhöhung, die nicht dem Gesetz entspricht, als nicht rechtens bewerten. Das Versorgungsunternehmen ist dann, unabhängig davon ob einzelne Widersprüche erfolgten, zur Rücknahme verpflichtet.

Wir gehen davon aus, dass eine zeitnahe Prüfung aller Preiserhöhungen durch das Bundeskartellamt so gut wie ausgeschlossen ist.

Falls Sie dennoch einen Widerspruch wünschen, weisen wir Sie darauf hin, sich mit diesem bitte direkt an Ihren Versorger richten. Dieser Schritt wird nicht durch unseren Servicevertrag abgedeckt. Bitte beachten Sie außerdem, dass es noch keine Bestimmungen darüber gibt, ob eine im Zuge einer – nach Urteil des Bundeskartellamts unrechtmäßigen – Preiserhöhung ausgesprochene Sonderkündigung zurückgenommen werden kann oder muss.

Lohnt sich noch ein Wechsel in die Grundversorgung?

Derzeit (Stand Januar 2023) werden auf dem Energiemarkt so günstige Tarife angeboten, wie schon seit mehreren Monaten nicht mehr. In Kombination mit dem Sofort- und Neukundenbonus ist der Tarif, den wir Ihnen empfehlen, eine sehr attraktive Alternative zu der Grundversorgung.

Dank der Strompreisbremse/dem Gaspreisdeckel sind hohe Bonuszahlungen wieder interessanter als ein günstiger Arbeitspreis. Bonuszahlungen erhalten Sie jedoch nicht in der Grundversorgung, sondern ausschließlich bei anderen Versorgern.

Zudem haben wir die Erfahrung gemacht, dass über das Jahr mehrere Preiserhöhung aufeinander folgen können. Es macht daher Sinn, sich für einen Tarif mit Preisgarantie zu entscheiden, statt in die Grundversorgung ohne Preisgarantie zu wechseln. In der aktuellen Situation lohnt sich daher ein Wechsel in die Grundversorgung nicht mehr unbedingt.

Warum werden mir beim Gasvertrag noch Werte mit 19% Mehrwertsteuer angezeigt?

Sie zahlen selbstverständlich nur den Wert inkl. den derzeit staatlich festgelegten 7% Mehrwertsteuer. Es handelt sich jedoch um eine temporäre Senkung der Abgabe. Verträge, die abgeschlossen wurden, als noch 19% Mehrwertsteuer galten, haben wir daher nicht angepasst. Bei allen Zahlungen und Vergleichen wird jedoch der korrekte Wert berücksichtigt. 

Über den Wechselservice
Was genau macht Wechselpilot? Wir beantworten Ihnen hier alle Fragen zu uns und unserem Service.

Warum ist der Service von Wechselpilot nicht kostenlos?

Damit wir unabhängig vom Energiemarkt agieren und den Wechselprozess in Ihrem Interesse durchführen können. Wir erhalten keine Provision von Versorgern. Daher können Sie sicher sein, dass wir Ihnen ausschließlich diejenigen Tarife und Versorger empfehlen, die wir selber wählen würden.

Ich habe ein Anliegen zu meinem Vertrag – wende ich mich direkt an meinen Versorger?

Nein, bitte wenden Sie sich mit allen Anliegen zunächst an uns. Wir klären dann für Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Versorger.

Ausnahme: Es handelt sich bei Ihrem Anliegen um einen Versorger, bei dem wir Ihren Vertrag nicht für Sie abgeschlossen haben. In diesem Fall können wir den Versorger nicht in Ihrem Namen kontaktieren und Sie müssen selbst aktiv werden.

Kann ich mit Wechselpilot zu einem ganz bestimmten Versorger wechseln?

Unser Ziel als Ihr Wechselservice ist, dass Sie durchgehend in dem für Sie besten Tarif sind. Einen Versorger über mehrere Jahre zu wählen, hat diesen Anspruch bisher nie erfüllt. Das jährliche Wechseln oder Wechseln nach Preiserhöhung steht somit im Zentrum unserer Tätigkeit.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen am Energiemarkt können Sie uns vertrauen, wenn es um den besten Tarif für Sie geht. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass unser Service nicht dafür ausgelegt ist, sämtliche auf dem Markt angebotenen Tarife zu prüfen. 

Was genau bedeutet „automatischer Wechsel“?

Wir wollen Ihnen so viel Arbeit wie möglich beim Energiewechsel abnehmen. Alle Prozesse müssen daher so gut es geht ohne Ihr Mitwirken – jedoch stets in Ihrem Interesse – erfolgen.

Damit der Wechsel zu Ihrem neuen Versorger reibungslos verläuft, erfolgt dieser automatisch. Für Sie bedeutet das: Bevor Ihr aktueller Energievertrag ausläuft, senden wir Ihnen rechtzeitig ein neues Wechselangebot per E-Mail zu. Sie haben dann innerhalb einer bestimmten Frist – die wir Ihnen in der E-Mail nennen – Zeit, diesem Angebot zu widersprechen. Ist die Frist abgelaufen und Sie haben nicht widersprochen, führen wir den Wechsel für Sie durch.

In Ihrem Kundenkonto können Sie diesen Wechsel jedoch problemlos ablehnen. 

Wie finanziert sich Wechselpilot?

Wechselpilot finanziert sich durch eine Service-Gebühr in Höhe von 20 Prozent der tatsächlichen Ersparnis nach einem Jahr.

Unser Dienst ist nicht kostenfrei – und zwar aus einem guten Grund! Wir arbeiten zu 100 Prozent unabhängig und stehen in keinerlei vertraglicher Verpflichtung mit Strom- & Gasanbietern. Sie können sich also darauf verlassen, dass wir Ihre Tarif-Empfehlung immer objektiv aussprechen und den Wechsel ausschließlich in Ihrem Interesse durchführen. Damit wir für Sie alle am Markt verfügbaren Tarife überprüfen können, nehmen wir zum Teil Erfüllungsgehilfen in Anspruch, die unsere Wechselaufträge an die entsprechenden Versorger vermitteln. Dafür können wir ein festes, versorgerunabhängiges Entgelt erhalten. Dieser Betrag ist fix und hat selbstverständlich keinen Einfluss auf unsere Tarif-Empfehlungen.

Für einen besseren Überblick haben wir einen umfangreichen Vergleich der Wechselservices Wechselpilot, SwitchUp, Cheapenergy24 & Co. erstellt. Schauen Sie gerne hier!

Das Ziel von Wechselpilot

Unser Ziel ist es, dass Sie nie mehr zu viel für Energie zahlen! In Deutschland gibt es rund 1.000 verschiedene Versorger, die mehr als 12.000 Tarife anbieten. Bei dieser Auswahl fällt es vielen Haushalten schwer, immer das passende Angebot zu finden. Hinzu kommt, dass die wenigsten Strom- und Gaskunden Lust haben, jedes Jahr selbst zu wechseln. Letztendlich bleiben viele Haushalte doch bei ihrem gewohnten Versorger und stecken in überteuerten Tarifen. Das möchten wir verhindern. Unser Wechselservice sorgt automatisch dafür, dass Sie sich jedes Jahr im optimalen Tarif befinden und ihre Energiekosten dauerhaft reduzieren.

Warum jedes Jahr wechseln?

Um Verbraucher zu einem Wechsel zu motivieren, werben viele Versorger mit günstigen Tarifen und attraktiven Bonuszahlungen. Problematisch ist, dass niedrige Preise oftmals nur im ersten Jahr gültig sind und anschließend wieder steigen. Um höhere Preise im zweiten Jahr zu vermeiden, macht es Sinn, den Versorger nach zwölf Monaten erneut zu wechseln. Durch einen jährlichen Strom- und Gaspreisvergleich sowie anschließenden Wechsel profitieren Sie jedes Jahr wieder von günstigeren Tarifen und neuen Bonuszahlungen. Auf diese Weise reduzieren Sie Ihre Kosten für Strom und Gas dauerhaft.

Was bietet der Wechselservice?

Damit Sie jedes Jahr ohne Aufwand Energiekosten sparen, übernimmt unser Wechselservice für Sie die laufende Optimierung Ihrer Strom- und Gasverträge. Alle zwölf Monate wechseln wir Sie automatisch in einen günstigeren Tarif und organisieren für Sie den vollständigen Anbieterwechsel. Vertragschaos? Verpasste Kündigungsfristen? Ausbleibende Bonuszahlungen? Mit Wechselpilot können Sie all diese Sorgen einfach vergessen! Als zentraler Ansprechpartner übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Alt- sowie Neuversorger und kümmern uns in Ihrem Namen um alles, was Ihre Strom- und Gasverträge betrifft.

Geben Sie jetzt Ihren ersten Wechsel in Auftrag, um dauerhaft Strom- und Gaskosten zu sparen:

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Warum Wechselpilot?

Wir sind ein Team aus Ingenieuren, IT-Experten und Juristen, das seit Jahren Erfahrungen im Energiemarkt und Stromhandel sammelt. Unser Wissen fließt tagtäglich in unsere Arbeit ein: beispielsweise empfehlen wir nur solche Versorger, die wir sorgfältig überprüft und als zuverlässig befunden haben. Unsere Wechselprozesse haben wir automatisiert und genau auf die Vorgänge bei den Versorgern angepasst – verpasste Kündigungsfristen oder fehlende Vertragsdokumente gehören somit der Vergangenheit. Unsere Experten erreichen Sie übrigens auch telefonisch. Lassen Sie sich bei Fragen rund um das Thema Strom und Gas kompetent beraten – selbstverständlich kostenfrei!

Was ist der Unterschied zwischen Wechselpilot und einem Vergleichsportal?

Wir führen nicht nur den Strom- sowie Gaspreisvergleich für Sie durch und finden einen günstigeren Tarif für Sie, sondern betreuen Ihren gesamten Wechselprozess – und zwar jedes Jahr! Wir kümmern uns um sämtliche Vertragsangelegenheiten und übernehmen die Kommunikation mit Ihrem alten und neuen Versorger weitestgehend. Ein zusätzliches Plus: Wechselpilot arbeitet zu 100 % unabhängig von den Versorgern und empfiehlt ausschließlich überprüfte Strom- und Gasanbieter. So stellen wir sicher, dass Ihre Belieferung günstig und absolut verlässlich ist.

Sicherheit der Daten

Ja. Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Wir garantieren, dass die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stattfinden. Von uns erhobene Daten werden in einer geschützten Datenbank abgelegt und ausschließlich zum Zweck der von uns angebotenen Wechseldienstleistung verwendet. Zusätzlich steht unseren Kunden ein Datenschutzbeauftragter Rede und Antwort.

Zu unserer Datenschutzerklärung

So funktioniert der Wechsel
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu unserem Wechselprozess.

Welche Aufgaben übernimmt Wechselpilot – welche muss ich übernehmen?

Wir wollen Ihnen so viele Aufgaben wir möglich abnehmen. Das Einzige, das wir Ihnen nicht abnehmen können, ist, jährlich Ihren Zählerstand abzulesen. Dafür sendet Ihnen der Netzbetreiber eine Ablesekarte zu, die Sie bitte ausgefüllt an diesen zurücksenden. Auch wir benötigen Ihren Zählerstand, etwa zur Überprüfung Ihrer Abschläge und der Berechnung der Servicegebühr. Dieses können Sie unkompliziert jederzeit in Ihrem Kundenkonto eingeben.

Falls wir doch mal Ihre Mithilfe benötigen, werden Sie in jedem Einzelfall von uns per E-Mail informiert. Zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Versorger direkt eine Information per Post gesendet hat und wir Sie bitten, uns ein Foto des Schreibens weiterzuleiten. 

Was muss ich bei einem Umzug tun?

Sind Sie bereits Wechselpilot-Kund:in, melden Sie Ihren Umzug in Ihrem Kundenkonto unter „Zähler“ bei uns. Wir informieren dann Ihren Versorger und prüfen, ob eine Mitnahme des Vertrags an die neue Adresse möglich oder sogar verpflichtend ist.

Sobald uns Informationen vorliegen, melden wir uns bei Ihnen. Der Auszug muss immer beim Versorger mitgeteilt werden, der zum Zeitpunkt des Auszugs beliefert.

Wir können nur in Kontakt mit Versorgern treten, bei denen wir den Vertrag für Sie geschlossen haben. Sind Sie derzeit noch bei einem Anbieter, den wir nicht für Sie gewechselt haben, müssen wir Sie bitten, diesen eigenständig in Kenntnis zu setzen. 

Kann ein Wechsel rückgängig gemacht werden?

Nein, das ist im Normalfall nicht möglich.

Sie können zwar innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen Widerruf einreichen. Ist die Kündigung beim aktuellen Anbieter jedoch bereits bestätigt, wird diese in den meisten Fällen nicht zurückgenommen. Bei einem Widerruf sollte die mögliche Alternative daher bereits feststehen. 

Restlaufzeit des aktuellen Vertrags

Wir empfehlen den Wechsel schon frühzeitig einzuleiten, auch wenn der aktuelle Vertrag noch eine lange Restlaufzeit aufweist. Nach erfolgreichem Abschluss des Vertrags übernehmen wir die Anmeldung des neuen Tarifs und kündigen Ihren aktuellen Vertrag. Wir erhalten die Bestätigung des aktuellen Versorgers zu welchem Datum der Vertrag gekündigt wurde und übernehmen den Stichtag in unser System.

Sollte der neue Versorger die Belieferung durch die lange Restlaufzeit ablehnen, senden wir Ihnen 3 Monate vor dem bestätigten Kündigungsdatum ein erneutes Angebot, der Wechsel kann somit nicht verpasst werden und die lückenlose Belieferung ist sichergestellt.

Ist die Wechselpilot-Empfehlung wirklich unverbindlich?

Ja. Nach der kostenfreien Registrierung erhalten Sie Tarif-Empfehlungen, die sich nach Ihrer Postleitzahl, Ihrem aktuellen Versorger und Verbrauch sowie nach individuellen Präferenzen (z.B. Öko-Strom) richten. Unsere Empfehlungen verpflichten selbstverständlich nicht zum Abschluss eines Wechselauftrags. Wenn keiner der von uns vorgeschlagenen Tarife Ihnen zusagt, können Sie sich für ein alternatives Angebot an unseren Kundenservice wenden – natürlich ebenfalls unverbindlich.

Wie läuft der Wechselprozess ab?

Nachdem Sie Ihren Wechsel bei uns in Auftrag gegeben haben, kümmern wir uns um

  • die Kündigung Ihres bisherigen Vertrags und
  • die Anmeldung Ihres neuen Vertrags.

Drei bis vier Wochen später erhalten Sie Ihre Vertragsbestätigung von uns per E-Mail oder von Ihrem Versorger per Post. Die Bestätigung enthält das Datum, an dem die Belieferung durch Ihren neuen Versorger beginnt. Rechtzeitig zu diesem Termin senden wir Ihnen Ihre Tarifübersicht.

Vier bis fünf Monate vor Vertragsende erhalten Sie von uns per E-Mail eine neue Tarif-Empfehlung für den zweiten Wechsel. Wenn Sie mit dieser Empfehlung einverstanden sind, bestätigen Sie diesen Tarif. Sollten Sie einen vollautomatischen Wechsel wünschen, müssen Sie sich um gar nichts kümmern – den Anbieterwechsel führen wir nach sieben Tagen einfach automatisch für Sie durch.

Falls Sie mit unserer Empfehlung nicht einverstanden sind, melden Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei unserem Kundenservice. Unser Team findet selbstverständlich ein alternatives Angebot, das Ihren Vorstellungen entspricht.

Anschließend starten wir den Wechselprozess erneut. Ca. sechs Wochen nach dem Ende Ihres ersten Vertrags erhalten Sie die Abschlussrechnung Ihres Versorgers sowie die Wechselpilot-Rechnung.

Wichtig: Eine Sonderkündigung können wir nicht für Sie übernehmen, wenn Sie zum ersten Mal mit uns wechseln. Wir senden Ihnen aber gerne auf Wunsch eine entsprechende Vorlage.

Wie lange dauert der Wechselprozess?

Der Wechselprozess dauert in der Regel drei bis vier Wochen, in Sonderfällen ggf. länger. Um den Wechsel so schnell wie möglich durchzuführen, sind wir auf korrekte Kundendaten angewiesen. Insbesondere die Informationen zur Lieferanschrift und zum Vertragspartner sowie die Zählernummer müssen korrekt angegeben werden. Fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass der Versorger Ihren Wechsel ablehnt. Bitte überprüfen Sie daher im letzten Schritt, ob Sie Ihre Daten vollständig und korrekt eingegeben haben.

Wie berechnet sich meine Ersparnis?

Wir prognostizieren die Gesamtkosten Ihres neuen Versorgers und vergleichen diese dann mit den Gesamtkosten, die für Sie bei Ihrem aktuellen Versorger ohne einen Wechsel entstanden wären. Dabei sind Sofort- und Neukundenbonus bereits berücksichtigt. Aus der Differenz dieser beider Summen ergibt sich dann Ihre zu erwartende Ersparnis. Bitte beachten Sie, dass wir diesen Wert vorläufig kalkulieren. Sobald nach zwölf Monaten Ihr exakter Verbrauch feststeht, errechnen wir Ihre tatsächliche Ersparnis.

Für die Durchführung des Vertragswechsels erheben wir eine erfolgsbasierte Servicegebühr. Diese beträgt 20% der tatsächlichen Ersparnis und wird zu zwei unterschiedlichen Abrechnungszeitpunkten erhoben: Zu Vertragsbeginn werden 10 % der zu erwartenden Ersparnis fällig, nach Vertragsende dann die Differenz zu der ersten Zahlung und der 20% der tatsächlichen Ersparnis erhoben. Sollten Sie durch den Wechsel ausnahmsweise nichts eingespart haben, entfällt die Servicegebühr natürlich. In diesem Falle erstatten wir Ihnen alle abgebuchten Zahlungen, denn wir verlangen nur dann eine Provision, wenn Sie auch wirklich sparen konnten.

Wie funktioniert der 2. Wechsel?

Etwa vier bis fünf Monate vor dem Ende Ihres aktuellen Vertrags erhalten Sie von uns per E-Mail eine neue Tarif-Empfehlung für den nächsten Wechsel. Wenn Sie mit unserer Empfehlung einverstanden sind, loggen Sie sich in Ihrem Kundenkonto ein und bestätigen den Tarif. Ihre persönlichen Daten müssen Sie nicht erneut eingeben, diese sind bei uns bereits hinterlegt.

Sie wünschen einen vollautomatischen Wechsel und möchten sich um gar nichts kümmern? Kein Problem: Nach sieben Tagen führen wir den Anbieterwechsel zu unserer Empfehlung automatisch für Sie durch.

Sollten Sie mit unserer Empfehlung nicht einverstanden sein, melden Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei unserem Kundenservice. Selbstverständlich finden unsere Experten ein alternatives Angebot, das Ihren Vorstellungen entspricht.

Kann die Versorgung unterbrochen werden?

Nein. Ihre Energieversorgung ist in Deutschland zu jedem Zeitpunkt durch den Grundversorger gesetzlich gesichert.

Rund um Ihren Vertrag
Hier finden Sie alles zu Ihren Verträgen und wie Sie diese im Kundenportal anlegen können. Egal, ob Strom, Gas, Wärmestrom oder DSL.

Ich möchte mich anmelden, weiß aber nicht, wie lange mein Energievertrag noch läuft

Das prüfen wir für Sie. Sie können einen Wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt beauftragen.

Sobald der nächstmögliche Kündigungstermin bekannt ist, wird der Wechsel zum Folgetag durchgeführt. Liegt dieser zu weit in der Zukunft, stornieren wir den Wechsel und kommen automatisch mit einem neuen Angebot zu gegebener Zeit auf Sie zu.

Haben Sie eine Preiserhöhung erhalten, die noch in der Zukunft liegt, geben Sie dies bitte beim Auftragsprozess mit an, sobald Sie danach gefragt werden. Über alles weitere werden Sie dann per E-Mail informiert.  

Muss ich meinen Energievertrag selbst kündigen?

Im Normalfall übernehmen wir diesen Prozess für Sie. Sobald wir Ihre Mithilfe benötigen, werden Sie per E-Mail von uns informiert. Das passiert, wenn bei einem ersten Wechsel über uns ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Wir senden Ihnen dann eine Kündigungsvorlage zu, die Sie bitte unterschrieben an Ihren Anbieter senden. 

Warum stimmen die Konditionen von meinem Ursprungsvertrag nicht?

Schicken Sie uns gerne die letzte Abrechnung oder Preiserhöhung per E-Mail zu. Wir passen die Werte für Sie an. 

Kann ich zwei Verträge für einen Zähler haben bzw. doppelt beliefert werden?

Nein. Ihr örtlicher Netzbetreiber stellt sicher, dass nur ein Versorger gleichzeitig Anrecht auf eine Belieferung hat.

Es kann passieren, dass es bei einem Wechsel zu Überschneidungen kommt und Sie zwei Vertragsbestätigungen zu selben Zeit erhalten – eine von Ihrem künftigen Versorger und eine von Ihrem örtlichen Grundversorger. Letztere ist dann hinfällig, wenn wir Ihnen zum gleichen Lieferzeitpunkt eine andere Vertragsbestätigung zugesendet haben.

Ich habe die Preiserhöhung nicht rechtzeitig an Wechselpilot geschickt – was kann ich tun?

Bitte leiten Sie uns das Schreiben der Preiserhöhung weiter, am besten per Uploadfunktion in Ihrem Kundenkonto (Foto oder eingescanntes Dokument). Wir hinterlegen die Konditionen und melden uns umgehend, sobald ein Wechsel realisierbar ist. 

Was muss ich bei einer Kündigung bei Wechselpilot beachten?

Sie können unseren Service jederzeit kündigen. Der Vertrag mit uns endet dann zum Ende des ersten Belieferungsjahres eines Vertrags, den wir für Sie geschlossen haben. Durchgeführte Wechsel rechnen wir noch ab. Bestehende Verträge mit Anbietern kündigen wir nicht.

Bitte beachten Sie auch, dass wir die Kommunikation nicht über die o.g. Frist hinaus übernehmen. Sollten Sie bei Ihrem Anbieter bleiben wollen, empfehlen wir Ihnen, die Kontaktdaten dort zu ändern. 

Andere E-Mail-Adresse beim Versorger

Um Ihnen die Kommunikation mit Ihrem neuen Versorgern vollständig und zuverlässig abnehmen zu können, erstellen wir für jeden Kunden eine eigene E-Mail-Adresse. Mit dieser Adresse melden wir Sie anschließend bei Ihrem neuen Versorger an. So erhalten wir sämtliche Informationen, die wir benötigen, um Ihren Wechsel zügig durchzuführen und Ihren laufenden Vertrag optimal zu betreuen.

Ein zusätzliches Plus: E-Mails, die Werbung oder Spam enthalten, werden von uns gefiltert und nicht an Sie weitergeleitet. Sie profitieren also nicht nur von schnellen Bearbeitungszeiten, sondern erhalten ausschließlich vertragsrelevante Informationen – selbstverständlich übersichtlich zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass wir auf Ihre Mithilfe angewiesen sind, falls Sie sich in einem Vertragsverhältnis mit einem postalischen Versorger befinden. In diesem Fall benötigen wir beispielsweise die Vertragsbestätigung, die Sie per Post erhalten. Diese können Sie uns allerdings ganz einfach über den Dokumentenupload in Ihrem persönlichen Wechselpilot-Konto zukommen lassen.

Kann man Dokumente im Kundenkonto hochladen?

Im Kundenkonto haben Sie unter dem Punkt „Verträge“ die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen und uns zur Verfügung zu stellen. Folgende Dokumente können Sie als Foto oder PDF-Datei hochladen:

  • Zählerfoto: Zählernummer und -stand müssen klar erkennbar sein
  • Vertragsbestätigung: Das Schreiben Ihres neuen Versorgers
  • Letzte Abrechnung: Die letzte Rechnung Ihres aktuellen Versorgers
  • Vertragsunterlagen: Die Dokumente Ihres aktuellen Versorgers
  • Vollmachten: Unterschrift muss klar erkennbar sein.

 

Jederzeit einen Vertrag anlegen?

Selbstverständlich. Der Termin Ihres Wechsels ist hingegen von Ihrer verbleibenden Vertragslaufzeit abhängig. Selbst wenn Sie noch mehrere Monate von Ihrem aktuellen Versorger beliefert werden, ist die Entscheidung für Wechselpilot sinnvoll. Entweder können wir Ihren Vertrag sofort wechseln (z.B. wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden) oder wir bereiten Ihren Wechsel vor. In diesem Fall senden wir Ihnen vier bis fünf Monate vor Belieferungsende eine Tarif-Empfehlung.

Wie viele Verträge kann ich anlegen?

Die Anzahl von Verträgen, die Sie bei uns anlegen können, ist nicht begrenzt. Je mehr Verträge Sie bei uns anlegen, desto mehr werden Sie sparen!

Ein zusätzliches Plus: Das Wechselpilot-Kundenkonto ist so übersichtlich gestaltet, dass Sie auch mit einer Vielzahl von Verträgen immer den Überblick behalten.

In unseren Video-Anleitungen zeigen wir Ihnen, wie Sie ganz einfach Ihren ersten Wechsel sowie jeden weiteren Wechsel bei uns in Auftrag geben können.

Sonderzähler anlegen

Grundsätzlich gilt: Für Sonderzähler gelten besondere Tarife. Da wir Ihnen auch bei besonderen Zählern den Wechsel abnehmen möchten, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  • Wärmepumpe: Wählen Sie zunächst die Option „Strom“ aus. Nachdem Sie sich registriert haben, ändern Sie diese Auswahl in den Tarif-Optionen im Kundenkonto zu „Wärmepumpe“.
  • Heizstrom: Senden Sie Ihre Abschlussrechnung vom Vorversorger per E-Mail an kundenservice@wechselpilot.com. Unser Kundenservice meldet sich dann mit einem Angebot so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.
  • Doppeltarifzähler für Hoch- und Niedertarif bei Hausstrom: Bitte rechnen Sie den HT- und NT-Verbrauch zusammen und wählen Sie für diesen Verbrauch die Option „Strom“. Beim Preis wählen Sie einen Mittelwert aus Arbeitspreis für HT und NT. Bei Fragen können Sie sich auch hierbei per E-Mail an uns wenden: kundenservice@wechselpilot.com.
Umzug als Neukunde

Ja. Bitte kündigen Sie in diesem Fall Ihren bisherigen Vertrag selbst. Sollten Sie dafür eine Sonderkündigungsvorlage benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice per E-Mail unter kundenservice@wechselpilot.com.

Zeitgleich registrieren Sie sich bei uns und wählen im folgenden Prozess bei dem Schritt „Lieferstelle“ unter „Wechselgrund“ die Option „Umzug/Einzug“ aus. Bitte geben Sie den entsprechenden Termin ein. Zu diesem Datum werden wir Ihren Wechsel durchführen.

Mehr Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Ich ziehe um – welche Informationen benötigt Wechselpilot?

Bitte informieren Sie unseren Kundenservice mindestens vier Wochen vor Ihrem Umzug über den geplanten Umzug und nach Möglichkeit per E-Mail über Ihre neue Anschrift und Ihre neue Zählernummer.

Anschließend prüfen wir, ob Ihr aktueller Vertrag am neuen Wohnort gültig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, übernehmen wir für Sie die Sonderkündigung für Ihren Umzug. Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung den Anspruch auf Bonuszahlungen verwirken kann.

Falls Sie uns nach Ihrem Umzug informieren und Ihr aktueller Vertrag am neuen Wohnort nicht gültig ist, werden Sie ab dem Zeitpunkt des Umzugs durch den Grundversorger beliefert. Sobald uns Ihre neue Anschrift und Zählernummer vorliegt, kümmern wir uns um die Sonderkündigung und wechseln Sie aus der Grundversorgung in einen günstigeren Tarif. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang drei bis vier Wochen dauern kann.

Mehr Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Wie kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Für Privatkunden gilt das gesetzlich gesicherte Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge von 14 Tagen zu. Das Widerrufsrecht beginnt in dem Moment, in dem Sie bei uns einen Wechsel verbindlich in Auftrag gegeben haben. Wenden Sie sich für den Widerruf bitte per E-Mail an unseren Kundenservice.

Gewerbekunden wird gesetzlich hingegen kein Widerrufsrecht zugesichert. Daher können wir keine Möglichkeit einräumen, einen gewerblichen geschlossenen Vertrag bei uns zu widerrufen. Um an dieser Stelle Probleme zu vermeiden, müssen Gewerbekunden vor Vertragsabschluss bestätigen, dass sie ihr fehlendes Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen haben.

Kündigen und Konto löschen

Unseren Service können Sie im laufenden Monat zum Monatsende kündigen. Navigieren Sie dafür in der Kontoübersicht zum Menüpunkt „Profil“ und klicken Sie auf den Link „Konto löschen“. Durch einen weiteren Klick bestätigen Sie die Kündigung. Anschließend löschen wir Ihr Konto und alle damit verbundenen persönlichen Daten.

Bitte beachten: Sollten Sie sich in einem aktiven Vertragsverhältnis mit einem Versorger befinden, merken wir Ihre Kündigung für das Ende der Vertragslaufzeit vor. Ca. 6 Wochen nach dem Ende der Belieferung erhalten Sie die Abschlussrechnung Ihres Versorgers sowie die Rechnung für den in Anspruch genommenen Wechselpilot-Service. Im Anschluss löschen wir Ihr Kundenkonto bei Wechselpilot und alle damit verbundenen persönlichen Daten.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um einen neuen Versorger zu kümmern. Sonst kann es passieren, dass Sie im Anschluss durch den zuständigen Grundversorger beliefert werden, dessen Tarife i.d.R. deutlich teurer sind als vergleichbare Angebote.

Mehr Informationen zur Grundversorgung

Preise stimmen bei Auftragserteilung nicht überein?

In diesem Fall können Sie die Preise Ihres Tarifs bei uns selbst eintragen. Geben Sie in Ihrem persönlichen Kundenkonto bei dem Schritt „Tarifwahl“ Ihren Vorversorger an und wählen Sie die Option „Tarif nicht vorhanden?“. Es erscheinen zwei Eingabefelder, in die Sie Ihren Grund- und Arbeitspreis eintragen. Mit diesen Angaben finden wir anschließend für Sie den optimalen Tarif.

Ersparnis, Kosten & Abrechnung
Hier beantworten wir alle Fragen zur jährlichen Ersparnis, unserer Servicegebühr und den Abrechnungen von Versorgern sowie von uns.

Warum fehlt der Bonus in der Versorgerabrechnung?

Bitte prüfen Sie zunächst im Kundenportal oder in unseren E-Mails, um welche Art von Bonus es sich handelt.

Ein Sofortbonus wird oft direkt überwiesen. Ein Abschlags- oder Arbeitspreis-Bonus wird ebenso nicht immer in der Rechnung aufgeführt, sondern schlägt sich in einem niedrigeren Arbeitspreis nieder.

Auch der sogenannte Neukundenbonus, der stets nach einem Jahr ausgezahlt wird, ist nicht immer auf der Rechnung zu finden. Ist dieser nicht aufgeführt und nicht überwiesen, melden Sie sich bitte bei uns

Warum benötigt Wechselpilot meine Schlussrechnung?

Damit wir die Servicegebühr-Rechnung korrekt erstellen können. Wir benötigen die Rechnung allerdings nur dann von Ihnen, wenn wir diese anfordern. Andernfalls liegt uns diese bereits vor.

Erhalten wir die Rechnung von Ihnen nicht, richten wir uns nach den Zählerständen oder dem geschätzten Verbrauch. Dass Sie uns die Rechnung zusenden, ist daher nicht zwingend erforderlich.  

Warum fehlt der Bonus vom alten Versorger in der Servicegebühr-Rechnung?

Die Ersparnis wird berechnet, indem wir Kosten gegenüberstellen, die Sie nun hatten und die Sie gehabt hätten, hätten Sie nicht gewechselt. Im Falle eines Verbleibs beim alten Versorger, hätten Sie die Boni nicht erneut erhalten. 

Was kostet Wechselpilot?

Wir arbeiten unabhängig von Versorgern und finanzieren uns über eine erfolgsbasierte Servicegebühr. Diese wird zu zwei unterschiedlichen Abrechnungszeitpunkten erhoben: Zu Vertragsbeginn werden 10 % der zu erwartenden Ersparnis fällig, nach Vertragsende dann die Differenz zu der ersten Zahlung und der 20% der tatsächlichen Ersparnis erhoben. Die entstehende Servicegebühr wird auf maximal 200€ gedeckelt.

Zur Berechnung der Ersparnis vergleichen wir die Gesamtkosten Ihres neuen Versorgers mit den Gesamtkosten, die für Sie bei Ihrem aktuellen Versorger ohne einen Wechsel entstanden wären. Dabei sind Sofort- und Neukundenbonus bereits berücksichtigt.

Sollten Sie durch den Wechsel ausnahmsweise nichts eingespart haben, entfällt die Servicegebühr natürlich. In diesem Falle erstatten wir Ihnen alle abgebuchten Zahlungen, denn wir verlangen nur dann eine Provision, wenn Sie auch wirklich sparen konnten.

Beispiel:

Die Kosten bei Ihrem alten Anbieter (Versorger A) betragen 800€. Die prognostizierten Kosten bei Ihrem neuen Anbieter (Versorger B) betragen 600€. Hieraus ergibt sich eine zu erwartende Ersparnis von 200€, zum ersten Abrechnungszeitpunkt werden dann 20€ fällig.

Nach Vertragsende stellen wir fest, dass Sie für Ihren Energietarif bei Versorger B sogar nur 500€ zahlen mussten. Ihre tatsächliche Ersparnis liegt somit bei 300€, zum zweiten Abrechnungszeitpunkt werden dann nochmals 40€ fällig. Insgesamt erheben wir für den Wechsel also eine Gesamtprovision von 20€ + 40€ = 60€.

Für den Wechsel im darauffolgenden Jahr werden dann die Preise von Versorger B als Grundlage zur Errechnung der neuen Ersparnis herangezogen.

Abschlussrechnung vom Versorger

Die Versorger haben nach gesetzlichen Vorgaben bis zu sechs Wochen nach Vertragsende Zeit, eine Abschlussrechnung zu erstellen. Sie erhalten die Abschlussrechnung Ihres Versorgers per E-Mail von uns oder auf dem Postweg, falls Ihr Versorger postalisch kommuniziert.

Stellt Wechselpilot mir eine Rechnung?

Ja. Wir arbeiten unabhängig von Versorgern und finanzieren uns über eine erfolgsbasierte Servicegebühr. Diese wird zu zwei unterschiedlichen Abrechnungszeitpunkten erhoben: Zu Vertragsbeginn werden 10 % der zu erwartenden Ersparnis, nach Vertragsende dann die Differenz zu der ersten Zahlung und der 20% der tatsächlichen Ersparnis erhoben. Die entstehende Servicegebühr wird auf maximal 200€ gedeckelt. Der Betrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht, in beiden Fällen erhalten Sie von uns per E-Mail eine Rechnung.

Sollten Sie durch den Wechsel ausnahmsweise nichts eingespart haben, entfällt die Servicegebühr natürlich. In diesem Falle erstatten wir Ihnen alle abgebuchten Zahlungen, denn wir verlangen nur dann eine Provision, wenn Sie auch wirklich sparen konnten.

Wie berechnen sich meine Abschlagszahlungen?

Zur Kalkulation des monatlichen Abschlags, werden die jährlichen Kosten auf Basis des geschätzten Verbrauchs durch elf bzw. zwölf geteilt. Die Bonuszahlungen sind in der Regel nicht in die Abschläge einberechnet. Dadurch kann es passieren, dass der Abschlag höher ist als die effektiven, monatlichen Kosten.

Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung und stellt nicht die tatsächlichen Kosten für die verbrauchte Energie dar. Wenn Sie am Ende des Jahres weniger verbraucht haben als veranschlagt, erhalten Sie eine Rückzahlung vom Versorger. Bei einem höheren tatsächlichen Verbrauch, müssen Sie für die mehr verbrauchte Energie nachzahlen.

Ihre Abschlagszahlung leisten Sie wie gewohnt an Ihren Versorger. Das SEPA-Mandat, das Sie mit Vertragsabschluss an Wechselpilot erteilt haben, gilt für die jeweilige Abrechnung mit den Energieversorgern.

Der Versorger legt mit der Vertragsbestätigung Ihren Abschlag fest. In unserem Angebot empfehlen wir Ihnen jedoch vorher einen Abschlag, der auf unseren Erfahrungswerten beruht – und ggf. davon abweichen kann. Darauf weisen wir in unserem Angebot auch hin. Der Abschlag ist nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlichen Jahreskosten und hat keinen Einfluss auf Ihre Ersparnis oder die tatsächlich Kosten. Möchten Sie Ihren Abschlag ändern, melden Sie sich bei uns. In einem bestimmten Rahmen ist es möglich, diesen nachträglich beim Versorger anzupassen. Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie stets mit der kommenden Abrechnung zurück.  

Bonus trotz Kündigung?

Ja. Eine Kündigung des Vertrags verhindert in keiner Weise die Bonusauszahlung. Wer zwölf Monate lang beim gleichen Anbieter seine Rechnungen bezahlt, hat einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf seinen Bonus.

Mehr Informationen zu Sofort- und Neukundenbonus

Kontakt & Empfehlung
In unserem FAQ, Blog sowie Infopoint beantworten wir häufig gestellte Fragen und informieren umfassend zu Energiethemen. Ihre Antwort war nicht dabei? So erreichen Sie uns!

Können Sie mir Post schicken?

Nein, als Online-Anbieter kommunizieren wir hauptsächlich per E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Post versenden. 

Wie erreiche ich Wechselpilot?

Per E-Mail erreichen Sie uns unter kundenservice@wechselpilot.com. Gerne können Sie uns über Ihr Kundenportal auch einen Rückrufwunsch hinterlassen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück!

Wie werbe ich Freunde?

Wenn Sie mit unserem Service zufrieden sind, ist das für uns das schönste Feedback. Deswegen möchten wir uns bei Ihnen bedanken, wenn Sie Wechselpilot empfehlen und neue Kunden werben. Mit jeder erfolgreichen Empfehlung können Sie und Ihre geworbene Person je 20 € verdienen.

Die Weiterempfehlung funktioniert ganz einfach:

  • In der Übersicht des Kundenkontos finden Sie unter „Weiterempfehlen“ Ihren persönlichen Link
  • Diesen Link können Sie kopieren und an Freunde und Familie weiterleiten
  • Sobald Ihre Freunde über diesen Link einen Wechsel in Auftrag geben, erhalten Sie und der Neukunde 20 €
  • Den Betrag überweisen wir Ihnen auf das im Kundenkonto hinterlegte Bankkonto

Alternativ kann Ihr Freund im Prozess beim Schritt „Ihre Angaben“ im Feld „Gefunden durch“ die Option „Empfehlung“ wählen und die E-Mail-Adresse hinterlegen, mit der Sie bei Wechselpilot angemeldet sind.

DSL
Wir beantworten Ihnen hier sämtliche Fragen zu einem DSL-Wechsel mit uns.

Für wen gilt der DSL-Wechselservice?

Aktuell können nur Privatkunden ihren DSL-Vertrag via Wechselpilot wechseln.

Werden meine Boni ausgezahlt?

Sämtliche Boni werden automatisch gutgeschrieben. Auch im Durchschnittspreis, den wir in Ihrem Kundenkonto anzeigen, sind diese Gutschriften oder Rabatte bereits mit einberechnet.

Welche Informationen werden von mir benötigt?

Wir benötigen vor allem Ihre aktuelle DSL-Rechnung. Laden Sie diese am besten direkt in Ihrem Kundenkonto hoch – dort können Sie im Rechnungsupload das entsprechende Dokument direkt uploaden. Wichtig: Teilen Sie es uns bitte unbedingt im Kommentarfeld mit, falls die Anschlussadresse von der Rechnungsadresse abweicht. Anschließend befragen wir Sie kurz zu einigen persönlichen Präferenzen, zum Beispiel über den gewünschten Mindestspeed oder etwaige Festnetz- und TV-Optionen. (Je mehr Präferenzen desto besser).

Kann ich bei einer Kündigung meine TV-Option behalten?

Bei einer Vertragskündigung werden sämtliche Bestandteile gekündigt. Das schließt TV-Komponenten mit ein. Wenn sie derartige Zusatzoptionen weiterhin wünschen, teilen Sie uns das bei der Präferenzeingabe bitte mit, wir berücksichtigen dann gerne Ihre Wünsche.

Mein Vertrag hat sich automatisch verlängert. Was nun?

Das ist kein Problem, Sie können weiterhin Ihren Anbieter wechseln. Mittlerweile ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat vorgeschrieben. Sollte sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängert haben, so kann dieser dennoch direkt gekündigt werden. Erteilen Sie uns hierzu wie gehabt in Ihrem Kundenkonto den entsprechenden Wechselauftrag.

Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Die kostenlose Mitnahme der Rufnummer, auch als Portierung bekannt, ist stets möglich, solange sich die Ortsvorwahl nicht ändert. Wenn sie eine Rufnummernmitnahme wünschen, geben Sie das bitte bei der Eingabe Ihrer persönlichen Präferenzen an. Sollten Sie mehrere Rufnummern mitnehmen wollen, geben Sie das bitte ebenso an – bitte beachten Sie aber, dass eine höhere Anzahl an Rufnummern die möglichen Tarife beeinflusst und somit zu Mehrkosten führen kann.

Was passiert bei einem Umzug mit meinem DSL?

Sofern Ihr Anbieter die vertraglich fixierte Leistung auch an Ihrem neuen Wohnort anbieten kann, so muss der aktuelle Vertrag unverändert weitergeführt werden. Prüfen Sie mit unserem Verfügbarkeitscheck, ob dies auf Sie zutrifft. Sollte Ihr Internetanbieter an Ihrem neuen Wohnort die vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten können, dann besitzen ein Sonderkündigungsrecht mit einer einmonatigen Frist.

Kann ich meine Präferenzen nachträglich ändern?

Ja, allerdings nicht direkt. Sollten sich Ihre Präferenzen geändert haben, muss ein neues Angebot erstellt werden. Schreiben Sie einfach unserem Kundenservice per Mail (dsl@wechselpilot.com), was sich konkret geändert hat, und wir passen dies sofort an. Gerne beraten wir Sie davor auch telefonisch, rufen Sie uns hierzu direkt an: 040/882156650

Kann ich meine angegebene Adresse nachträglich ändern?

Sollten Sie die falsche Adresse eingegeben haben, so muss ein neues Angebot erstellt werden, denn viele Tarife sind nicht überall verfügbar. Es muss deswegen ein neuer Verfügbarkeitscheck gestartet werden.

Kann ich meinen Router bei einem Wechsel behalten?

Sofern sich die grundlegende Internettechnologie nicht ändert (zum Beispiel bei einem Wechsel von DSL zu Kabel oder andersherum), können Sie Ihren Router in den meisten Fällen behalten. Sollten Sie aktuell einen Mietrouter besitzen, empfehlen wir Ihnen, diesen nach Vertragsende zurückzusenden. Im Falle eines Technologiewechsels ist ein entsprechender Wechsel des Netzwerkgerätes im Regelfall die beste Option. Daher empfehlen wir Ihnen automatisch einen Router, der die technischen Voraussetzungen Ihres neuen Vertrages erfüllt. Setzen Sie sich hierzu am besten mit unserem Kundenservice in Verbindung: Wir beraten Sie dann, ob Ihr Router-Modell auch bei einem neuen Anbieter funktioniert. Sie erreichen uns via Mail (dsl@wechselpilot.com) oder Telefon (040/882156650).

Gilt der Wechselservice auch für bereits gekündigte Verträge?

Ja, wir suchen für Sie natürlich auch in diesem Fall nach den besten Tarifen. Geben Sie uns beim Wechselauftrag dann aber bitte an, dass Sie Ihren derzeitiger DSL-Vertrag bereits selbst gekündigt haben.

Wieso habe ich mehrere Tarifvorschläge erhalten?

Um Ihnen die größtmögliche Spannbreite an Optionen bereitzustellen, unterbreiten wir Ihnen standardmäßig mehrere Angebote. So können Sie selbst entscheiden, welcher Tarif am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, und welche Faktoren für Sie entscheidend sind (bspw. Preis, Geschwindigkeit, Zusatzoptionen). Zu unseren Angeboten gehören stets folgende Alternativen:

1) Preissieger bei gleicher Leistung: Wir sammeln sämtliche Tarife, welche dieselbe Internetgeschwindigkeit anbieten wie Ihr aktueller Vertrag, und schlagen Ihnen den günstigsten vor.
2) Speed Upgrade: Mit diesem Angebot wollen wir Ihnen die Option geben, eine schnellere Internetverbindung einzurichten. Im Regelfall wird Ihnen der nächsthöhere Speed angezeigt, der an Ihrer Adresse im Vergleich zum Altvertrag möglich ist.
3) TV-Alternative: Falls Ihr DSL-Vertrag aktuell keine TV-Komponente beinhaltet, schlagen wir Ihnen als zusätzliche Alternative einen Tarif vor, der genau so einen TV-Bestandteil enthält. Sollten Sie mit ihrem jetzigen Internetvertrag hingegen bereits TV- oder Streamingdienste beziehen, so schlagen wir Ihnen stattdessen eine Alternative ohne TV-Komponente vor.

Was soll ich tun, wenn ich keine DSL-Rechnung habe?

Normalerweise stellt Ihnen Ihr jetziger Internetanbieter eine Rechnung zur Verfügung. Überprüfen Sie hierzu nochmals in Ihrem Kundenkonto beim aktuellen Anbieter, ob eine entsprechende Rechnung oder Vertragsbestätigung vorliegt.

Sollten Sie nicht fündig werden, führen wir natürlich trotzdem gerne einen Wechsel für Sie durch: In diesem Fall benötigen wir einen Scan oder Screenshot der monatlichen Abbuchung. Bitte achten Sie darauf, dass hieraus der Name Ihres aktuellen Anbieters und Tarifnamens ersichtlich ist sowie das momentan verwendete Router-Modell erwähnt wird. Schicken Sie die Rechnung per Mail an unseren Kundenservice: dsl@wechselpilot.com. Bitte geben Sie dann auch Ihre persönlichen Präferenzen für Ihren neuen DSL-Tarif an – relevante Hinweise sind etwa, ob Sie eine zusätzliche Mobilfunk-Flatrate oder eine TV- bzw. Streaming-Option wünschen. Zusätzlich benötigen wir noch die Information, ob Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben.

Funktioniert mein Internet auch nach der Kündigung?

Ja. Ihr Altanbieter ist dazu verpflichtet, Sie so lange zu versorgen, bis der Wechselprozess abgelaufen ist. Dementsprechend werden Sie weiterhin ganz normal Internet beziehen, selbst wenn sie bereits die Vertragskündigung eingereicht haben – erst am Tag der eigentlichen Neuschaltung ist die Versorgung kurzzeitig unterbrochen.

Warum sind im Kundenkonto andere Kosten angegeben als auf der Abbuchung?

Der monatliche Preis kann sich im Laufe der Vertragszeit durchaus ändern, etwa wenn bestimmte Boni nicht mehr gelten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit geben wir im Kundenkonto die effektiven monatlichen Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit an.

Diese setzen sich aus allen anfallenden Kosten und Vergünstigungen innerhalb der Mindestlaufzeit zusammen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Tarife errechnen wir den monatlichen Durchschnittspreis über die gewählte Mindestlaufzeit.

Die monatlich abgebuchten Kosten können daher zunächst niedriger oder höher ausfallen, zusammengerechnet entsprechen sie aber den errechneten effektiven Kosten.

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