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Soll ich beim Umzug meinen Strom- und Gasanbieter wechseln?

Energievertrag beibehalten oder wechseln – darauf kommt es an

Umzugskartons stapeln sich in der Wohnung, unzählige Möbel werden verkauft und gekauft, und ein Transporter steht vor der Tür – in dieser Situation befinden sich hierzulande fast 10 Millionen Menschen pro Jahr.

Was beim Umzugsstress oft auf der Strecke bleibt: Der Wechsel in einen neuen Stromvertrag. Ein möglicherweise kostspieliges Versäumnis, denn in vielen Fällen ist ein Umzug die optimale Gelegenheit, um aus einem überteuerten Energietarif auszusteigen und stattdessen einen deutlich günstigeren Vertrag abzuschließen.

Das heißt aber natürlich nicht, dass das in ausnahmslos allen Fällen ratsam oder überhaupt möglich ist. Überprüfen Sie deswegen im Voraus all Ihre Optionen und kümmern Sie sich rechtzeitig um den nötigen Papierkram. Sie wissen nicht, worauf Sie dabei achten sollen? Wir helfen Ihnen weiter!

Was passiert, wenn ich keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen habe?

Strom ist dank der Grundversorgung garantiert

Die erste Frage, die sich viele Verbraucher stellen: Was passiert, wenn ich beim Umzug einfach nichts unternehme oder es vergessen habe? Bleibe ich dann im Dunkeln sitzen? Solche Befürchtungen können wir auf jeden Fall zerstreuen: Am neuen Wohnort wird schon am Einzugstag Strom laufen. Gleiches gilt übrigens auch für Gas.

In Deutschland gilt Energie nämlich als Grundrecht, welches keinem Menschen vorenthalten werden darf. Daher gibt es die sogenannte Grundversorgung: Diese springt automatisch ein, wenn Sie selbst keinen Stromvertrag oder Gasvertrag abgeschlossen haben. Ziehen Sie irgendwo ein, ohne dass Sie sich vorher um einen Anbieter bemüht haben, übernimmt sofort der Grundversorger und kümmert sich um die Versorgung – lückenlos und rund um die Uhr. Beim Grundversorger handelt es sich um den Anbieter, der in Ihrem Einzugsgebiet die meisten Haushalte mit Energie versorgt, oft sind das schlichtweg die jeweiligen Stadtwerke.

Wenn der Strom also sowieso kommt – wieso sollte ich mich als Verbraucher überhaupt darum kümmern? Der Antwort ist einfach: Die Grundversorgung ist normalerweise deutlich teurer als ein regulärer Tarif. Wer hier nicht selbstständig nach besseren Optionen sucht, gibt unter Umständen viel mehr Geld aus als nötig. Ein Einzelfall ist das nicht, tatsächlich bezieht ein Viertel aller deutschen Haushalte ihren Strom aus der Grundversorgung.

Glücklicherweise ist es sehr unkompliziert, zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln, wenn man in der Grundversorgung ist. Die Kündigungsfrist beträgt hier nämlich lediglich zwei Wochen.

MIT WECHSELPILOT ZUM NEUEN STROMTARIF

Kündigungsfrist beachten: Kümmern Sie sich um Ihren alten Vertrag!

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrem alten Versorger auf

Apropos kündigen: Bei einem Umzug dürfen Sie auf keinen Fall Ihren derzeitigen Anbieter vergessen. Kümmern Sie sich also auf jeden Fall um Ihren alten Vertrag. Egal wer Ihr Anbieter ist, ein Stromvertrag endet mit dem Wohnortwechsel nicht einfach von allein, selbst wenn Sie in der Grundversorgung sind. Zwei parallele Energietarife wären natürlich fatal – verhindern Sie diesen Worst Case unbedingt.

Werden Sie an Ihren aktuellen Wohnort via Grundversorgung beliefert, gestaltet sich eine Kündigung aufgrund der kurzen zweiwöchigen Kündigungsfrist natürlich einfach. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Belieferungsvertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben. Wenn Sie Glück haben, überschneidet sich Ihre reguläre Kündigungsfrist mit Ihrem Auszugstermin – gerade bei einer kurzen Frist ist es mitunter möglich, rechtzeitig ordentlich zu kündigen.

Darauf können Sie sich aber nicht verlassen – das müssen Sie jedoch auch nicht, denn die Rechte von Energiekunden wurden in den letzten Jahren massiv gestärkt. Bei einem Umzug steht Verbrauchern seit Juli 2021 ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses tritt in Kraft, wenn Ihr derzeitiger Anbieter Ihnen an Ihrem neuen Wohnort nicht die Fortsetzung der Belieferung zu gleichen Preisen garantieren kann.

In der Praxis läuft es so ab: Senden Sie Ihrem Anbieter die außerordentliche Kündigung zu, geben Sie dabei einen Wohnortwechsel als Grund an und nennen Sie Ihre neue Adresse – das sollte mindestens sechs Wochen vor dem Umzug geschehen. Diese Sonderkündigung müssen Sie selbst schreiben, das kann also nicht einmal ein Wechselservice für Sie übernehmen. Anschließend hat Ihr Anbieter zwei Wochen Zeit, um Ihnen ein neues Lieferangebot auszustellen, und zwar zu denselben Preiskonditionen. Nimmt der Anbieter diese Möglichkeit nicht wahr, muss er Ihnen die Kündigung bestätigen.

Manche Versorgungsunternehmen handhaben es auch so, dass es bei einem Umzug automatisch zu einer Beendigung der Belieferung kommt. Es lohnt sich also in jedem Fall ein genauer Blick in die Geschäftsbedingungen Ihres Energievertrags.

Stromvertrag mitnehmen – eine gute Idee?

Das müssen Sie bei der Ummeldung Ihres Vertrags beachten

Falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nicht nutzen können, müssen Sie ohnehin erst einmal in Ihrem gegenwärtigen Energietarif bleiben, sofern Sie den Vertrag nicht innerhalb der normalen Kündigungsfrist beenden können.

Doch selbst wenn Sie kündigen können, lohnt es sich nicht immer, das auch tatsächlich zu tun, schließlich kann es auch sinnvoll sein, den Stromvertrag oder Gasvertrag einfach mitzunehmen. Kontrollieren Sie zuvor aber, ob das überhaupt möglich ist. Wie bereits erwähnt beenden manche Versorger den Vertrag bei einem Umzug von selbst. Eine Mitnahme des Energievertrags ist zudem nur dann möglich, wenn sich Ihr neuer Wohnort auch im Belieferungsgebiet Ihres Anbieters befindet. Eine einfache Nachfrage beim Versorger gibt hier in der Regel schon alle nötigen Antworten.

Überprüfen Sie dann, ob eine Mitnahme des Vertrags aus finanzieller Sicht lohnenswert ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie noch im ersten Vertragsjahr sind und auf einen Neukundenbonus warten, denn derartige Boni werden üblicherweise erst nach Ablauf eines Jahres ausgezahlt. Das würde entfallen, wenn Sie bereits vorher von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Wir empfehlen: Führen Sie einen Strompreisvergleich durch und stellen Sie fest, wie viel Sie der günstigste Tarif an Ihrem neuen Wohnort kostet. Vergleichen Sie das Ergebnis dann mit Ihrem aktuellen Tarif (und vergessen Sie dabei nicht, die Boni mit einzuberechnen). Können Sie mit einem Wechsel nicht sparen, dann sollten Sie Ihren Vertrag mitnehmen, sofern das möglich ist.

So funktioniert es:

  1. Prüfen Sie Ihren Stromvertrag und lesen Sie ihn sich genau durch. Ist eine Mitnahme möglich, und bis wann müssen Sie Ihrem Anbieter die neue Adresse mitteilen?
  2. Informieren Sie Ihren Versorger über Ihren Umzug und teilen Sie ihm folgende Daten mit: Einzugsdatum, neue Adresse, neue Zählernummer
  3. Notieren Sie sich beim Auszug den Zählerstand Ihrer alten Wohnung, das lässt sich auch fotografisch dokumentieren. Gehen Sie sicher, dass der Zählerstand im Übergabeprotokoll festgehalten ist.
  4. Tun Sie beim Einzug dasselbe mit dem Zählerstand Ihrer neuen Wohnung, auch hier sollte dies im Übergabeprotokoll stehen.
  5. Übermitteln Sie beide Zählerstände an Ihren Anbieter. Das geht per Post oder E-Mail bzw. zumeist auch einfach im Kundenkonto.
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FAQ

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Das lohnt sich eigentlich nur, wenn Sie mit einem neuen Tarif nichts einsparen können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie noch im ersten Vertragsjahr sind und Neukundenboni ausstehen, diese erhalten Sie in der Regel nämlich erst nach einem Jahr. Überprüfen Sie mit einem Strompreisvergleich, ob es am neuen Wohnort einen günstigeren Tarif gibt.

Manche Anbieter handhaben das tatsächlich so, die Regel ist dies aber nicht. Vielmehr steht Ihnen bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu. Ihr aktueller Anbieter muss Ihnen dann ein Lieferangebot für den neuen Wohnort unterbreiten, bei dem die Preise identisch sind. Ist das nicht möglich, dürfen Sie auch außerhalb der üblichen Kündigungsfrist den Vertrag beenden.

Keine Sorge, Ihre Belieferung mit Strom und Gas ist garantiert. Haben Sie keinen Vertrag abgeschlossen, springt automatisch die Grundversorgung ein – so sind Sie in jedem Falle 24 Stunden am Tag mit Energie versorgt. Die Grundversorgung ist normalerweise aber sehr teuer, sehen Sie sich deshalb vorher nach Alternativen um.

Stromvertrag beim Umzug kündigen: Das müssen Sie beachten

Neuer Energietarif am neuen Wohnort – so klappt‘s

Falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können und es am neuen Wohnort einen besseren Tarif gibt, dann sollten Sie auf jeden Fall Ihren Stromvertrag wechseln bzw. Gasvertrag wechseln.

Dazu müssen Sie Ihren alten Stromvertrag beenden. Wie funktioniert das reibungslos? Folgen Sie am besten einfach dieser Checkliste!

  1. Reichen Sie mindestens sechs Wochen vor dem Auszug Ihre Sonderkündigung ein. Bei einer normalen Kündigung müssen Sie sich an die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist halten. Wir empfehlen: Egal ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, wählen Sie dafür stets den Postweg und versenden Sie die Kündigung als Einschreiben. So sind Sie auf der sicheren Seite.
  2. Halten Sie beim Auszug den aktuellen Zählerstand in Ihrer alten Wohnung fest, am besten mit einem Foto, auf dem auch die Zählernummer zu sehen ist. Lassen Sie sich diese Daten im Übergabeprotokoll dokumentieren.
  3. Schicken Sie Ihren Zählerstand an Ihren alten Stromanbieter. Das geht per Kundenkonto, E-Mail oder Post.
  4. Nach der Bestätigung der Kündigung und dem Erhalt des Zählerstandes wird Ihnen eine Schlussrechnung ausgestellt – aus der wird ersichtlich, ob Sie Stromkosten nachzahlen müssen oder zurückerstattet bekommen. Dabei sollten auch alle erreichten Boni verrechnet sein.

Parallel dazu sollten Sie sich bereits um einen neuen Stromanbieter kümmern, schließlich wollen Sie nicht in der teuren Grundversorgung landen. Folgen Sie dazu diesen Schritten:

  1. Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche, am besten sechs bis acht Wochen vor dem Einzug. Führen Sie einen Strompreisvergleich für Ihren neuen Wohnort durch und identifizieren Sie so den besten Tarif.
  2. Bitte beachten Sie: Lohnenswert sind vor allem 12-Monatsverträge, die sich nach einem Jahr wieder kündigen lassen. Wir empfehlen zudem, dass Sie lediglich Verträge mit einer Preisgarantie abschließen. Auch auf entsprechende Boni sollten Sie stets achten. Aufpassen sollten Sie hingegen bei Tarifen mit Sachbonus, diese sind zumeist überteuert.
  3. Entscheiden Sie sich für einen neuen Anbieter und schließen Sie den Vertrag mit ihm ab. Neben Ihren persönlichen Daten werden unter anderem folgende Informationen von Ihnen verlangt: Einzugsdatum, neue Adresse, neue Zählernummer
  4. Notieren Sie sich bei der Schlüsselübergabe den aktuellen Zählerstand der neuen Wohnung, auch hier lohnt es sich, diesen fotografisch festzuhalten. Ebenso sollte der Stand wieder im Übergabeprotokoll vermerkt sein. Übermitteln Sie den Zählerstand anschließend an Ihren neuen Anbieter.
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