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Preisgarantie

Eine Preisgarantie ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Stromanbietern bzw. Gasanbietern und Kunden, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg einen fixierten Preis garantiert. So sollen Verbraucher vor unerwarteten Preiserhöhungen geschützt werden. Eine Preisgarantie gilt nicht zwangsläufig über die gesamte Vertragslänge, sondern oftmals nur für begrenzte Zeit; üblich ist hier ein Gültigkeitszeitraum von 12 Monaten.

Auch bei einer Preisgarantie können Anbieter mitunter aber eine rechtlich zulässige Preiserhöhung aussprechen. Das hängt davon ab, welche Art von Garantie im Stromvertrag bzw. Gasvertrag vereinbart wurde, denn nicht alle Preisgarantien schützen auch alle Preiskomponenten.

Der Strompreis bzw. Gaspreis setzt sich aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:

  • Wettbewerbsanteil: Das sind die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb der Energie. Dieser Anteil unterliegt den Gesetzen des freien Marktes und wird vom Stromanbieter bzw. Gasanbieter festgelegt. Es ist die einzige Komponente, die tatsächlich vom Anbieter beeinflusst werden kann.
  • Netzentgelte: Diese Kosten werden für die Nutzung des Strom- bzw. Gasnetzes fällig und gehen an den Netzbetreiber. In der Stromrechnung sind Netzentgelte automatisch enthalten, da sie im Vornherein festgelegt sind, ähnlich wie das Porto bei einer Briefsendung. Die Netzentgelte werden dann vom Anbieter an den zuständigen Netzbetreiber weitergeleitet.
  • Steuern und Abgaben: Das sind alle staatlich veranlassten Preisbestandteile. Dazu gehören etwa die Mehrwertsteuer, die Stromsteuer oder die Konzessionsabgabe.

Eine Preisgarantie bezieht sich auf verschiedene Komponenten des Energiepreises, aber nur selten auf sämtliche Bestandteile. Folgende Varianten gibt es bei einer Preisgarantie:

  • Bruttopreisgarantie: Hier werden in der Tat sämtliche Preiskomponenten abgesichert, somit ist eine vollständige Fixierung des Strompreises gewährleistet. Eine Preiserhöhung ist also unzuverlässig – allerdings kommt diese Art von Garantie eher selten vor.
  • Nettopreisgarantie (auch: volle Preisgarantie): Diese deckelt alle Kosten abgesehen von Mehrwertsteuer und Stromsteuer. In der Praxis ist auch mit diesem Modell eine große Preissicherheit gegeben, denn beide Steuersätze haben sich seit vielen Jahren nicht erhöht. Die Stromsteuer ist seit 2003, der Mehrwertsteuersatz seit 2007  unverändert (abgesehen von temporären konjunkturbedingten Senkungen).
  • Preisfixierung (auch: eingeschränkte Preisgarantie): Dies ist das am häufigsten genutzte Modell. Hierbei bleiben der Wettbewerbsanteil und die Netzentgelte konstant, Steuern und Abgaben sind hingegen nicht abgedeckt. Somit können Änderungen bei steuerlichen Abgaben wie etwa der Konzessionsabgabe an den Kunden weitergegeben werden.
  • Energiepreisgarantie: Diesegewährleistet lediglicheine gleichbleibende Wettbewerbskomponente und bietet keine Absicherung vor Veränderungen bei Netzentgelten oder staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Infolgedessen bietet dieses Modell nur einen begrenzten Schutz bei steigenden Kosten.

Eine Preisgarantie ist mittlerweile in vielen Verträgen gängige Praxis und wird allen Verbrauchern stark empfohlen. Vor Vertragsabschluss muss allerdings genau überprüft werden, welche Art von Preisgarantie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt ist. Die meisten Preisgarantien schützen in der Praxis vor einem steigenden Wettbewerbsanteil bzw. steigenden Netzentgelten, aber nicht vor Änderungen bei Steuern und Abgaben. Verbraucher sollten allerdings beachten, dass staatlich veranlasste Preisbestandteile nur ca. ein Viertel des Strompreises bzw. ein Achtel des Gaspreises ausmachen. Zudem bewegen sich Erhöhungen bei Steuern und Abgaben in der Regel in einem moderaten Rahmen – eine massive Preiserhöhung trotz Preisgarantie ist also ein klares Indiz dafür, dass ein Anbieter möglicherweise versucht, einen unrechtmäßigen Kostenanstieg durchzusetzen. Eine genaue Prüfung der Bestimmungen des eigenen Energievertrags sowie der Preiserhöhungsmitteilung ist daher stets ratsam.

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