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Abschlagszahlung Strom und Gas
Sowohl in Gas- als auch in Stromlieferverträgen zahlen Haushalte einen monatlichen Betrag für die Bereitstellung der Energie. Die sogenannte Abschlagszahlung ist eine Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Jahreskosten, die für Gas oder Strom entstehen. Die Abschlagszahlung wird individuell festgesetzt und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören
- Arbeitspreis
- Grundpreis
- geschätzter Verbrauch
- Bonuszahlungen
Der Arbeitspreis bezeichnet den Anteil des Preises, der pro tatsächlich verbrauchter Kilowattstunde Strom oder Gas abgerechnet wird. Der Arbeitspreis wird für die Erzeugung sowie den Vertrieb der Energie fällig und ist daher am meisten von Schwankungen betroffen. Im Arbeitspreis sind außerdem Steuern, Abgaben und Netzentgelte enthalten.
Der Grundpreis dagegen wird monatlich fällig, unabhängig davon, wie viel oder ob Energie verbraucht wurde. Selbst wenn Sie einen ganzen Monat keine Kilowattstunde Strom oder Gas verbrauchen, wird Ihnen der Grundpreis in Rechnung gestellt. Die Versorgungsunternehmen sind frei in der Preisgestaltung und decken damit ihre Verwaltungskosten.
Abschlagszahlung berechnen
Zu Beginn eines jeden Vertragsjahres werden Sie gebeten, Ihren Energieverbrauch im kommenden Jahr zu schätzen. Auf Grundlage dessen berechnet sich der monatliche Abschlag.
Zunächst wird dafür Ihr voraussichtlicher Energieverbrauch für ein Jahr herangezogen. Diesen sollten Sie selbst möglichst realistisch einschätzen. Richten Sie sich dafür bestenfalls nach vorherigen Abrechnungen, denn dort sehen Sie genau, wie viel Energie Sie innerhalb eines Jahres verbraucht haben. Liegen Ihnen keine Abrechnungen vor oder haben sich Ihre Umstände merkbar verändert, können Sie Ihren Verbrauch auch anhand der Haushaltsgröße oder Wohnfläche schätzen. Nutzen Sie dafür beispielsweise den WECHSELPILOT-Rechner – hier erfahren Sie den durchschnittlichen Verbrauch für Ihre Haushaltsgröße basierend auf unseren Erfahrungen.
Der voraussichtliche Verbrauch wird mit dem Arbeitspreis (in Cent pro Kilowattstunde) multipliziert und letztlich durch die Anzahl der Monate der Mindestvertragslaufzeit geteilt. Hinzu kommt der monatliche Grundpreis und damit ergibt sich ein monatlicher Abschlag. Dieser ist in den meisten Fällen über das Jahr konstant und jeden Monat gleich hoch – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Ein Beispiel: In den Sommermonaten ist der Gasverbrauch in der Regel deutlich niedriger als in den Wintermonaten. Dennoch bleibt der Abschlag für Ihren Gasvertrag gleich, denn dieser richtet sich nach dem Jahresverbrauch und nicht nach Ihrem individuellen Verbrauch pro Monat.
Ihr tatsächlicher Verbrauch wird am Ende der Vertragslaufzeit wichtig, denn dann findet die Abrechnung statt. Sie werden gebeten, Ihren Zählerstand abzulesen und an den Versorger zu übermitteln. Anhand dessen wird Ihr tatsächlicher Verbrauch mit dem zu Beginn des Vertragsjahres angenommenen Verbrauch verglichen. In den seltensten Fällen werden die beiden Werte übereinstimmen, sodass sich fast immer eine Differenz ergibt. Haben Sie mehr Energie verbraucht als angenommen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Waren Sie sparsam und haben weniger Energie verbraucht als Sie bereits bezahlt haben, erhalten Sie eine Rückerstattung in Höhe des zu viel gezahlten Betrages.
Bonuszahlungen nehmen Einfluss auf die Gesamtkosten
Ausgangspunkt für den monatlichen Abschlag sind immer die Gesamtkosten für das Abrechnungsjahr. In das Gesamtsaldo sind also auch Bonuszahlungen mit einzubeziehen. Manche Tarife sind wegen höherer Grund- oder Arbeitspreise zunächst unattraktiver als andere Angebote, können aber durch Bonuszahlungen punkten.
Die meisten Boni haben zwar keinen direkten Einfluss auf die Höhe der monatlichen Kosten, weil Sofort- und Neukundenboni in der Regel nach Beginn oder Ende der Mindestvertragslaufzeit direkt ausgezahlt werden, aber für die Beurteilung eines Tarifs im direkten Vergleich sollten Sie Bonuszahlungen dennoch berücksichtigen.
Abschlagszahlung weicht ab
Der erste Schritt zum neuen Tarif ist meist ein Preisvergleich über ein Vergleichsportal. Vergleichen Sie die Angebote der Vergleichsseite mit denen auf der Website des Versorgungsunternehmens, ergeben sich mitunter verschiedene Kosten und Abschläge. So kann auch der vom Versorger bestätigte Abschlag von dem im Wechselpilot-Angebot abweichen. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.
Zunächst der offensichtlichste Unterschied: Vergleichsportale und Versorgungsunternehmen gehen häufig von unterschiedlichen Grundvoraussetzungen aus. Wird der Verbrauch niedriger angesetzt, wird auch der potenzielle Abschlag niedriger. Versorger wirken dadurch für Neukund*innen attraktiver, wenn diese lediglich auf den Abschlag als solchen achten.
Andere Energielieferanten ziehen auch andere Rechenmethoden für die Abschläge heran, wodurch sich andere Werte ergeben. In Jahresverträgen werden teilweise nur elf Abschläge berechnet und der zwölfte wird in einer Zwischenrechnung eingezogen. Auch dies führt zu einer Verzerrung, sodass sich Unterschiede ergeben können.
Unterschiede können sich ebenfalls daraus ergeben, dass Vergleichsrechner unterschiedlich auf- oder abrunden. Die geschätzten Abschläge dürften sich dadurch zwar nur minimal unterscheiden, weichen aber dennoch voneinander ab.
Letztlich ist aber die Höhe des Abschlags nur in geringem Maße ausschlaggebend, denn Sie können sicher sein, dass Sie letztlich nur so viel zahlen, wie Sie tatsächlich verbrauchen. Am Ende des Abrechnungszeitraums werden Sie eine Schlussabrechnung erhalten, aus der sich eine Erstattung oder eine Nachzahlungsaufforderung ergibt. Dabei ist es irrelevant, ob Sie in den vergangenen zwölf Monaten einen Abschlag in Höhe von 50 Euro oder von 150 Euro gezahlt haben.
Selbstverständlich ist es aber für Ihre persönliche Planungssicherheit von Vorteil, bereits bei Vertragsabschluss eine möglichst realistische Schätzung Ihres Energieverbrauchs abzugeben, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Abschlagszahlung anpassen
Bei den meisten Versorgungsunternehmen ist eine Anpassung des Abschlags auch während des laufenden Vertragsjahres recht unkompliziert möglich. Häufig funktioniert dies über das Online-Kundenkonto oder telefonisch in Absprache mit dem jeweiligen Kundenservice. Besonders bequem: Für Wechselpilot-Kund*innen übernehmen wir nach einer kurzen Benachrichtigung die Anpassung für Sie, falls dies erforderlich sein sollte.
In bestimmten Fällen kann eine Anpassung sogar empfehlenswert sein. Beispielsweise, wenn sich Ihr Verbrauch erheblich verändert oder der vom Versorger festgesetzte Abschlag als Wechselpilot-Kund*in signifikant von unserer Empfehlung abweicht. Wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an unseren Kundenservice – wir übernehmen jegliche Kommunikation mit den Versorgungsunternehmen und sorgen für eine Anpassung Ihres Abschlags.