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Strom

Strompreiserhöhung trotz Preisgarantie – was nun?

7. März 2022

von Michel Vo

Immer mehr Verbrauchern flattert plötzliche Post vom Energieversorger ins Haus. Die überraschende und unerfreuliche Mitteilung: Der ohnehin schon beträchtliche Strompreis hat sich erhöht. Viele Kunden bleiben verunsichert zurück – nicht nur lässt sich oftmals kein plausibler Grund finden, auch ist in Ihrem Vertrag normalerweise eine Preisgarantie festgeschrieben. Wie können sich die Stromkosten trotzdem erhöhen?

Manche Energieversorger nutzen die Unsicherheit und Unwissenheit ihrer Kunden aus, um unmoralische Preiserhöhungen durchzusetzen. Lassen Sie sich das nicht gefallen: Sie haben das Recht auf Ihrer Seite! Widersprechen Sie schriftlich und lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale beraten.

Jan Rabe, Wechselpilot-Gründer

In manchen Fällen ist die Tarifanpassung durchaus rechtmäßig, das ist aber bei weitem nicht immer so. Manche Stromanbieter greifen auf zweifelhafte Methoden zurück und drohen gar mit einer Vertragskündigung, um höhere Preise durchzudrücken, selbst wenn hierfür keinerlei Grundlage besteht. Was kann man als Kunde also dagegen tun? Wir informieren Sie in diesem Artikel. 

Garantie ist nicht gleich Garantie – ein Überblick

Vorneweg: Nicht immer stehen hinter einer Kostenerhöhung auch undurchsichtige Tricksereien. Ob der eigene Versorger das Preisversprechen tatsächlich gebrochen hat, hängt nämlich vor allem erst einmal davon ab, welche Art von Garantie im Vertrag festgeschrieben ist.

Vereinfacht gesagt setzt sich der Strompreis aus drei Komponenten zusammen: Ungefähr die Hälfte entfällt auf staatlich veranlasste Preisbestandteile; konkret sind das Mehrwertsteuer, Stromsteuer sowie diverse Abgaben und Umlagen. Nennenswert sind hier vor allem die EEG-Umlage und die Konzessionsabgabe.

Darüber hinaus müssen Netzentgelte bezahlt werden: Das sind Fixkosten, die Verbraucher dem Netzbetreiber für die Nutzung des Versorgungsnetzes entrichten. Hierzu gehören zusätzlich noch Mess- und Abrechnungskosten. Netzentgelte sind je nach Region unterschiedlich hoch, doch machen in der Regel ungefähr ein Viertel des gesamten Strompreises aus.

Das letzte Viertel wird für Beschaffungs- und Vertriebskosten fällig – diese Komponente wird vom Stromanbieter festgelegt und unterliegt somit den Gesetzen des freien Marktes. Allein dieser Wettbewerbsanteil kann vom Versorger direkt beeinflusst werden.

Nur in Ausnahmefällen deckt ein Kostenversprechen auch alle Bestandteile ab, daher kommt es bei Kunden häufig zu Ratlosigkeit. Welche Festpreisgarantien existieren also?

Diese Garantiemodelle gibt es

  • Bruttopreisgarantie: Sie erfasst sämtliche Preiskomponenten und ist die einzige Garantie, welche tatsächlich den gesamten Strompreis fixiert. In der Praxis findet sich eine Bruttopreisgarantie allerdings relativ selten.
  • Volle Preisgarantie (auch Nettopreisgarantie genannt): Hier sind alle Kosten bis auf Mehrwertsteuer und Stromsteuer gedeckelt. Der Mehrwertsteuersatz liegt seit 2007 konstant bei 19 Prozent, kurzfristige konjunkturbedingte Senkungen ausgenommen; die Stromsteuer beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent pro Kilowattstunde. De facto gibt es für Kunden somit auch hier große Preissicherheit.
  • Eingeschränkte Preisgarantie (auch Preisfixierung genannt): Wenn von einer Garantie bei Stromkosten die Rede ist, bezieht sich diese in den meisten Fällen hierauf. Die eingeschränkte Preisgarantie ist das gängigste Modell und hält Wettbewerbsanteil sowie Netzentgelte auf einem konstanten Niveau. Steuern und Abgaben sind aber nicht eingeschlossen – im Gegensatz zur vollen Preisgarantie können also Änderungen in EEG-Umlage oder Konzessionsabgabe direkt an den Kunden weitergegeben werden.
  • Energiepreisgarantie: Diese garantiert nur einen gleichbleibenden Wettbewerbsanteil. Netzentgelte und staatliche Preisbestandteile sind hiervon ausgenommen, es handelt sich demnach nur um einen schwachen Schutz vor Kostenerhöhungen.

Wenn Ihnen eine Preiserhöhung mitgeteilt wird, sollten Sie zuerst ihren Stromvertrag genau durchlesen und vor allem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen. Im Kleingedruckten wird genau aufgeführt, um was für eine Preisgarantie es sich handelt und welche Kostenanteile hiervon abgedeckt werden. Wichtig ist außerdem, wie lange die Garantie gültig ist, denn in der Regel ist diese auf einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsabschluss begrenzt.

Stromanbieter und ihre dubiosen Maschen: So kann man sich als Kunde wehren!

Gerade bei unverhältnismäßig hohen Preiserhöhungen ist aber Vorsicht geboten: Diese sind mit großer Sicherheit nicht durch Steueranpassungen erklärbar. Wenn eine sorgfältige Prüfung des Vertrags und ein Vergleich zwischen altem und neuem Strompreis keinen triftigen Grund für die Preisanpassung liefert, dürfte diese unzulässig sein.

Als Verbraucher ist hier ein dickes Fell gefragt, denn Stromanbieter greifen mitunter zu dreisten Methoden, um ihre Kunden zu höheren Zahlungen zu nötigen. Besonders beliebt ist eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlung: Diese basiert auf einer Schätzung des tatsächlichen Stromverbrauchs und wird im Vorhinein festgelegt. Eine Erhöhung ist also nur dann erlaubt, wenn sich konkrete Umstände geändert haben. Neben rechtswirksamen Anpassungen, etwa durch geänderte Steuern, können sich Versorger auf einen steigenden Energieverbrauch berufen. Diesen müssen sie aber schwarz auf weiß durch eine Zählerablesung nachweisen – alles andere ist pure Schikane!

Doch dabei bleibt es nicht: Viele Kunden berichten zusätzlich von willkürlichen Steigerungen des Grundpreises oder des Arbeitspreises. Manchem Verbraucher, der von günstigen Tarifen profitiert, wird sogar schlichtweg eine Kündigung ausgesprochen. Mit diesem Problem müssen sich auch Betroffene herumschlagen, die sich gegen unfaire Preiserhöhungen gewehrt haben – anstatt einer Antwort gibt es lediglich eine Vertragsauflösung. All jene Methoden haben eines gemeinsam: Sie sind nicht nur ethisch bedenklich, sondern vor allem illegal.

Sofern der Verbraucher seinen Teil der Vereinbarung eingehalten hat und fristgerecht alle Zahlungen erbracht hat, besteht keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung, denn ein Vertrag ist so einzuhalten, wie er geschlossen wurde. Im Gegenteil – im Falle einer illegitimen Preiserhöhung können sich Kunden gar ein Sonderkündigungsrecht vorenthalten. Wer sich im Recht sieht, kann einfach schriftlich ein Veto einlegen. Das lässt sich am besten per Einschreiben erledigen: So lässt sich der Widerspruch unzweifelhaft nachweisen.

Letzter Ausweg Grundversorgung?

Gerade bei einer angedrohten Kündigung bekommen es viele Verbraucher dennoch verständlicherweise mit der Angst zu tun. Eine Befürchtung können wir aber auf jeden Fall ausräumen: Selbst bei einer erfolgten Vertragsauflösung bleibt niemand im Dunklen sitzen. Elektrizität ist ein staatlich garantiertes Grundrecht – wer keinen Anbieter hat, fällt unter die Grundversorgung. Als Grundversorger fungiert das Unternehmen, welches im Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert.

Wegen hoher Preise gilt dieser Schritt aber normalerweise immer noch als Notlösung. In manchen Regionen haben sich die Stromkosten in letzter Zeit allerdings derart sprunghaft nach oben entwickelt, dass Grundversorger eine finanziell sinnvolle Option darstellen können. Ursache: Während Neuverträge ihre Preise jeden Tag an den Strommarkt anpassen, geschieht das bei der Grundversorgung nur einmal im Jahr. Ihre Verträge sind langfristig ausgelegt, Schwankungen an der Strombörse sind hier daher weniger relevant. Kunden können sich zudem jederzeit einen anderen Anbieter suchen, denn die Kündigungsfrist beträgt bei Grundversorgern nur 14 Tage.

Um den optimalen Tarif zu finden, bieten sich Vergleichsportale im Internet an. Wer sich langwierige Rechenarbeit und mühsamen Papierkram sparen will, kann stattdessen auch auf einen Wechselservice zurückgreifen.

Klingt interessant? Wechselpilot findet automatisch den besten Anbieter für Sie, und zwar jedes Jahr aufs Neue! Zusätzlich übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit dem Versorger und kümmern uns um alle Vertragsangelegenheiten.

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